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Die Krankenhausreform: Herausforderungen, Chancen, Implikationen

Strukturwandel in angespanntem Umfeld: Der Transformationsfonds von Bund und Ländern eröffnet Krankenhäusern große Potenziale

Bessere Qualität und höhere Effizienz, mehr Stabilität und regionale Verzahnung: Das sind nur einige Ziele der neuen Krankenhausreform, mit der die Versorgung in Deutschland grundlegend verbessert werden soll. Auch wenn noch nicht sämtliche Details geklärt sind: Der Rahmen steht, der Transformationsfonds ist aufgesetzt. Wenn Kliniken, Regionalverbünde und Träger sich jetzt strategisch richtig aufstellen, können sie von umfangreichen Förderungen profitieren, in den kommenden Jahren zukunftsweisende Transformationsprojekte umsetzen und ihre Position in der Versorgungslandschaft nachhaltig stärken.

Der Startschuss ist gefallen: Seit dem 1. Juli 2025 können neue Strukturprojekte im Rahmen der Krankenhausreform gefördert werden. Beim Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) handelt es sich um die mit Abstand größte Reform im deutschen Krankenhauswesen seit Einführung der Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups / DRG-System). Für die Finanzierung steht ein Transformationsfonds zur Verfügung, der auf dem Ansatz des Krankenhausstrukturfonds von 2016 aufbaut, mit einem Volumen von 50 Mrd. EUR aber wesentlich umfangreicher ist. Die Mittel werden von Bund und Ländern über einen Zeitraum von zehn Jahren bereitgestellt.

Entscheidend für Krankenhäuser, Klinikverbünde und Träger ist es nun, strategische Aufstellung, entsprechende Projektplanungen sowie Anträge und Umsetzung mit einem ganzheitlichen Blick auf die vielfältigen Dimensionen dieses komplexen Reformvorhabens zeitnah anzugehen. Dazu gehören beispielsweise die neuen Leistungsgruppen, die das bisherige System der Fachabteilungen durch die einheitliche Bündelung medizinischer Leistungen ablösen. Aber auch die entsprechende Aufgabenverteilung in der regionalen Versorgung muss beachtet werden, einschließlich der spezifischen demographischen Entwicklung.

Forderndes Umfeld für Krankenhäuser: Hintergründe, Trends, Treiber

Die deutschen Krankenhäuser befinden sich aktuell in einer äußerst angespannten Lage, insbesondere wirtschaftlich. Viele Klinken erzielen negative Ergebnisse, sogar zu Insolvenzen kommt es vermehrt. Zu den Ursachen zählen der Rückgang der stationären Behandlungszahlen, nicht kompensierbare energie- und inflationsbedingte Kosten, steigende Tariflöhne bei Ärzt:innen und Pflegepersonal sowie fehlende Fördermittel. Zudem sorgt der Fachkräftemangel etwa in der Pflege für betriebliche Probleme und führt zu Stations- oder Bettensperrungen sowie zu Mehrkosten für Honorarkräfte. Bei der baulichen, technischen und digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser besteht verbreiteter Modernisierungs- und Investitionsstau.

Auch Neuerungen wie Mindestmengenregelungen oder Zentrums-Regelungen schaffen Handlungsdruck. Zugleich sind viele Kapazitäten durch prozessuale Anpassungen gebunden, die durch digitale Innovationen im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) nötig werden, etwa um Umsetzungsfristen einzuhalten. Dazu kommen jetzt die tiefgreifenden Strukturänderungen durch die neue Krankenhausreform. Sie führen zu einer Bündelung von Kapazitäten, einer Reduktion von Standorten und Bettenanzahl sowie generell einer weiteren Beschleunigung der Veränderungsprozesse. 

Ziele und Kernpunkte: Der Reformansatz

Vor dem Hintergrund der angespannten aktuellen Situation bringt die Krankenhausreform erhebliche zusätzliche Herausforderungen für Kliniken und Träger, eröffnet zugleich aber auch vielversprechende Lösungswege und Zukunftschancen. Beabsichtigt ist eine Verbesserung der Versorgung mit den Schwerpunkten Qualitätsorientierung, wirtschaftliche Tragfähigkeit und stärkere Vernetzung. In medizinisch-fachlicher Hinsicht soll das durch die schon erwähnte Einführung von Leistungsgruppen mit klaren Qualitätsanforderungen und Mindestmengen erreicht werden, auch eine bessere Verzahnung von ambulanten und stationären Leistungen ist geplant.

Organisatorische Zielsetzungen sind die Förderung digitaler Infrastrukturen (z.B. Telemedizin, digitale Dokumentation) und der Abbau administrativer Hürden. Zu den ökonomisch-strukturellen Zielen gehören eine Vorhaltefinanzierung zur Deckung fixer Betriebskosten unabhängig von Fallzahlen, eine wirtschaftliche Stabilisierung durch den Abbau von Mengendruck und Erlösorientierung, die Konzentration komplexer Leistungen auf spezialisierte Zentren zur Effizienzsteigerung und Qualitätssicherung sowie eine Strukturreform durch Umwandlung kleinerer Kliniken in sektorenübergreifende Versorgungszentren. 

Die Themenbereiche lassen sich in sechs Kernpunkten zusammenfassen.

Nach dem Vorbild der schon erfolgten Reformen in Nordrhein-Westfalen wurden nun auf Bundesebene 60 Gruppen von medizinischen Leistungen festgelegt, ergänzt um die zusätzliche Leistungsgruppe Spezielle Traumatologie. Bundesseinheitliche Mindestanforderungen bilden die Grundlage für die Zuweisung der Leistungsgruppen an die einzelnen Kliniken durch die Länder. Diese erfolgt bis 30. November 2026 und steckt die künftig zugelassenen Tätigkeitsfelder ab. Wie die Erfahrungen aus NRW zeigen, könnten sich dabei insbesondere in teilspezialisierten und spezialisierten Bereichen Verwerfungen ergeben. So erhielt beispielsweise in der Leistungsgruppe Endprothetik Hüfte ein großer Teil der beantragenden Kliniken in NRW keine Zuweisung (42%).

Vergleichbar mit dem schon länger geplanten Pflegebudget soll ab 2026 eine Komponente von 40 Prozent für die Finanzierung vorgehaltener Leistungskapazitäten unabhängig von den Fallzahlen eingeführt werden. Basis für 2026 sind die Fallzahlen von 2023 und 2024. Für die Vorhaltefinanzierung ist ein Korridor von 20 Prozent vorgesehen, innerhalb dessen Abweichungen der Fallzahlen nach oben oder unten keine Änderung der Finanzierung bewirken. Vorteile des Ansatzes sind eine bessere Planbarkeit, die Förderung der Spezialisierung sowie verringerte Anreize zur Fallzahlsteigerung. Doch auch Nachteile werden diskutiert: ein erhöhter Verwaltungsaufwand, das Fehlen zusätzlicher Finanzierung durch die aufkommensneutrale Ausrichtung sowie das Risiko einer Leistungsrationierung durch die Deckelung des Fallzahlen-Korridors. Im Rahmen einer Konvergenzphase soll evaluiert werden, ob die Vorhaltefinanzierung ihren Zweck erfüllt. Neben den genannten Nachteilen sind die Erfahrungen mit Abstimmungsproblemen und Verzögerungen bei der Einführung des Pflegebudgets ein weiterer Grund, weshalb teilweise bezweifelt wird, ob sich die Vorhaltefinanzierung in dieser Form durchsetzen wird.

Im Sinne einer nachhaltigen wohnortnahen Versorgung etwa in ländlicheren Gebieten kann die stationäre Basisversorgung eines Krankenhauses um ambulante Operationen, Übergangspflege oder Kurzzeitpflege ergänzt werden. Über die Schaffung solcher Einrichtungen entscheiden die Länder. 

Zur Finanzierung der Reform werden 50 Mrd. EUR über zehn Jahre zur Verfügung gestellt. Geförderte Kliniken können an der Finanzierung beteiligt werden (bis zu 50 Prozent des Landesanteils). Nicht genutzte Mittel aus dem Vorjahr sind übertragbar.

Teil der Reform ist auch eine Ausweitung der Hybrid-DRG. Damit sollen Anreize für niedergelassene Ärzt:innen geschaffen werden, den Kliniken Patient:innen abzunehmen. Langfristig sollen die Hybrid-DRG an die Vergütung ambulanter Operationen (AOP) angeglichen werden. Die zugrundeliegenden Leistungen werden von den Vertragsparteien (GKV, KBV, DKG) jährlich vereinbart. Die Vorgaben für die jährlichen Hybrid-DRG-Behandlungen betragen ab 2026 mindestens eine Million Fälle, ab 2028 1,5 Millionen, ab 2030 zwei Millionen. 

Ab 2027 sollen zusätzliche Finanzmittel in vier Dimensionen bereitgestellt werden: Förderung bestimmter Einrichtungen und Aufgaben, Förderung bestimmter medizinischer Bereiche, Aufstockung der Mittel für Notfallstufen sowie Anpassung der Landesbasisfallwerte. Insgesamt sind dafür etwa 800 Mio. EUR eingeplant. 

Gegenüber der ursprünglichen Ausgestaltung der Krankenhausreform durch die vorherige Bundesregierung hat die aktuelle Regierung zuletzt einige Anpassungen vorgenommen, weitere Präzisierungen werden zeitnah erwartet. So wurde der Bundesanteil am Transformationsfonds angepasst, der nun nicht mehr durch Mittel der gesetzlichen Krankenkassen, sondern aus dem Sondervermögen Infrastruktur finanziert wird.

In den ersten vier Jahren wird der Bund zudem 3,5 Mrd. EUR der jährlichen Fördersumme von fünf Mrd. EUR übernehmen (statt 2,5 Mrd. EUR). Außerdem wird die Konvergenzphase, in der die krankenhausindividuellen Fallpauschalen an die landeseinheitlichen Preise angepasst werden, von zwei auf drei Jahre verlängert. Auch die beschlossene Rückkehr zum Primärarztsystem wird Auswirkungen auf die Krankenhäuser haben, da die Termingarantie für einen Facharzttermin eine Ausweichoption für eine ambulante fachärztliche Versorgung im Krankenhaus beinhaltet.

Der Transformationsfonds: Förderbereiche von Konsolidierung bis Digitalisierung

Im Zentrum der Reform steht der Transformationsfonds. In diesem Topf stellen Bund und Länder über einen Zeitraum von zehn Jahren 50 Mrd. EUR für die Finanzierung von Reformmaßnahmen in acht Kategorien zur Verfügung. Innerhalb dieser Fördertatbestände (FTB) ist eine breite Palette von Maßnahmen abgedeckt, etwa Bauvorhaben, Personalinvestitionen, Digitalisierung, Qualifizierung oder Medizintechnik, aber auch Zinsen und Tilgungen. Gefördert werden allerdings nur die Maßnahmen selbst, nicht die Betriebskosten.

Gefördert werden beispielsweise die Konzentration von akutstationären Leistungsgruppen oder Ressourcen an einem Standort, um die Auslastung zu verbessern, oder die Spezialisierung der Versorgung durch eine Abstimmung des Portfolios zweier Kliniken einer Versorgungsregion zu unterstützen.

Abgedeckt sind z.B. Investitionen zur Umwandlung eines Bereiches in ein Ambulantes Versorgungszentrum. Die Zielsetzung kann beispielsweise sein, Patient:innen nach einem Krankenhausaufenthalt wohnortnah nahtlos weiter zu versorgen.

Unterstützt wird die Errichtung und Erweiterung telemedizinischer Netzwerke einschließlich robotergestützter Chirurgie zur Verbesserung der übergreifenden Versorgung, auch unter Beteiligung von Hochschulkliniken. So kann sich beispielsweise ein regionales Krankenhaus mit einem Hochschulklinikum vernetzen, um bei komplexen Eingriffen Telekonsultationen, Telemonitoring oder Telechirurgie anzubieten.

Dieser Tatbestand zielt auf die Konzentration von Expertise und Ressourcen an Hochschulkliniken zum Aufbau spezialisierter Zentren zur Behandlung seltener, komplexer oder schwerwiegender Erkrankungen. Hochschulkliniken sind bisher nicht in anderen Fördertatbeständen zur Leistungskonzentration inbegriffen.

Um den Abbau von Doppelstrukturen zu fördern, wird die Bündelung von Leistungen mindestens zweier Krankenhäuser an einem Standort unterstützt.

Durch die Förderung integrierter Notfallstrukturen soll die Koordination zwischen Krankenhäusern, Rettungsdiensten und anderen Akteuren verbessert werden. Dadurch können Patientenströme gezielter gesteuert und Überlastungen einzelner Kliniken verhindert werden. 

Die Schließung von Standorten kann insbesondere in Gebieten mit hoher Versorgungsdichte sinnvoll sein, etwa um die freiwerdenden Ressourcen in eine spezialisierte Versorgung zu investieren. Übernommen werden beispielsweise Kosten für Rückbau oder Personalmaßnahmen.

Finanziert werden Kosten für zusätzliche Ausbildungskapazitäten in (Mit-)Trägerschaft eines Krankenhauses, beispielsweise die Einrichtung einer neuen Pflegeschule oder Modernisierungen der Ausbildungsinfrastruktur.

Strategische Implikationen für Krankenhäuser und Träger

Angesichts der komplexen Anforderungen an genehmigungsfähige Maßnahmen muss die Planung von neuen Projekten in umfassende strategische Überlegungen eingebettet werden. Dabei sind die Kliniken und Träger ebenso wie die Länder gefordert. Grundsätzlich ist zu beachten, dass beantragte Projekte eine klare Strukturwirkung im Sinne der Krankenhausreform entfalten müssen. Die Ausrichtung eines Projekts darf sich also nicht nur auf die Fortschreibung des Status Quo beschränken, da ansonsten eine Förderung verweigert werden könnte. 

Krankenhäuser und Träger sollten daher Strukturanalysen vornehmen, die durch entsprechende Fakten ein belastbares Fundament für die Projektplanung und den Antragsprozess liefern. Diese Analysen sollten aktuelle und künftige Versorgungsbedarfe darlegen, um daraus die Gestaltung der regionalen Versorgung abzuleiten. Das Portfolio der verschiedenen Versorger ist dabei unter Berücksichtigung der Leistungsgruppen und Qualitätsmerkmale zu definieren. Auch die Mindestvorhaltezahlen für die Leistungsgruppen sowie die bevorstehende präzisierte Definition der Fachkliniken sind zu beachten.

 Kliniken und Länder haben neben der Darstellung regionaler Versorgungsziele auch Nachweise zur gemeinsamen Finanzierung zu erbringen, die im Einklang mit geltendem (EU-)Recht stehen müssen. Außerdem sollten sie prüfen, ob und wie die einzelnen beantragten Fördertatbestände ineinandergreifen. Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt ist die finanzielle Tragbarkeit von potenziell erforderlichen Vor- und Eigenleistungen der Krankenhäuser und Träger. Die Planungen müssen mit den jeweiligen Rahmenbedingungen der Länder abgestimmt werden, etwa im Hinblick auf den individuellen Fortschritt bei der Festlegung der Versorgungsregionen oder den politischen Willen in der Umsetzung.

Die Fördertatbestände haben darüber hinaus unterschiedliche Implikationen für die verschiedenen Typen von Krankenhäusern. Hochschulkliniken sind zwar normalerweise nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) nicht förderfähig, doch verschiedene Fördertatbestände des Transformationsfonds sehen relevante Optionen für diese Gruppe vor. Da Hochschulkliniken häufig das größte Krankenhaus im Umkreis sind, stehen sie typischerweise auch bei der Konzentration akutstationärer Kapazitäten im Mittelpunkt (FTB 1). Ebenso können sie bei telemedizinischen Netzwerkstrukturen (FTB 3) und bei der Zentrenbildung in Kooperation mit Nicht-Hochschulkliniken (FTB 4) involviert sein.

Kleinere, regional begrenzte Kliniken stehen unter strategischem Zugzwang, was die Prüfung der eigenen Leistungsgruppen und potenzielle Kooperationen im Kontext der Konzentration akutstationärer Kapazitäten angeht (FTB 1). Außerdem ist der mögliche Aufbau einer sektorübergreifenden Versorgungseinrichtung für sie einschlägig (FTB 2), sowie die telemedizinische Vernetzung (FTB 3), die Zentrenbildung (FTB 4) und die Bildung von Regionalverbünden (FTB 5). Schon bestehende regional begrenzte Verbünde wiederum können die weitere Abstimmung der Leistungsgruppen oder eine Umstrukturierung fördern lassen (FTB 1, FTB 2). Auch Investitionen in die telemedizinische Zusammenarbeit (FTB 3) und der weitere Ausbau des Verbundes (FTB 5) sind wichtige Optionen für Verbünde. Fusionen und Partnerschaften nehmen zu, da u.a. viele Krankenhäuser - aufgrund ausgebliebener Investitionen seitens der Bundesländer - ohne zusätzliche Ressourcen und Synergien wirtschaftlich nicht überlebensfähig sind oder die benötigte Spezialisierung und Versorgungsqualität nicht bereitstellen können. Zusammenschlüsse und Kooperationen sind notwendig, um u.a. Skaleneffekte zu erzielen und finanzielle Stabilität zu sichern.

Die konkrete Umsetzung: Timeline und Transformationsprozess

Seit dem Stichtag 1. Juli 2025 sind neue Maßnahmen förderfähig, aber auch in den Folgejahren sind Anträge möglich. Das Antragsverfahren kann in vier Phasen gegliedert werden:

  1. Strategiefindung, Projektplanung und Bedarfsanmeldung
  2. Abstimmung mit den Krankenkassen und Förderentscheid durch das Land
  3. Antragstellung beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
  4. Antragsprüfung und Auszahlung durch das BAS. 

Der Beantragungsprozess und der Start der Projektumsetzung sollten bis 30. September 2025 erfolgen, der Genehmigungsprozess läuft bis zum 31. Dezember 2025. Ab 2026 kann dann für weitere Projekte die nächste Strategiephase angestoßen werden. Einige wichtige Details stehen aktuell zwar noch aus, etwa Informationen zum Sondervermögen Infrastruktur, die Förderrichtlinie des BAS und das geplante Fortentwicklungsgesetz der neuen Regierung. Gleichwohl besteht angesichts des Beginns der Fördermöglichkeit unmittelbarer Handlungsbedarf für die Vorbereitung der Beantragung.

Deloitte unterstützt Krankenhäuser und Träger hierbei end-to-end im gesamten Projektverlauf in den Dimensionen Strategie, Restrukturierung, Integration und Technologie – bei der Priorisierung von Maßnahmen und der Antragserstellung ebenso wie bei der Einreichung, Umsetzung und Fördermittelverwaltung. Dafür sind wir durch breite Branchenerfahrung sowie Expertise in allen relevanten Bereichen bestens aufgestellt. Dazu zählen Aspekte wie die Strategiefindung auf der Basis einer breiten Datengrundlage, Transformation, Restrukturierung, Effizienzsteigerung, Verbundbildung, M&A sowie unser führendes Know-how in Digitalisierung, Technologie, Telemedizin und Telechirurgie. Auch beim erfolgskritischen Change-Management können wir Sie umfassend unterstützen. In enger Zusammenarbeit stellen wir somit sicher, dass Krankenhäuser, Verbünde und Träger von den umfangreichen Mitteln des Transformationsfonds profitieren, um sich zukunftssicher zu positionieren und zur bestmöglichen klinischen Versorgung der Patient:innen beizutragen. 

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