Bessere Qualität und höhere Effizienz, mehr Stabilität und regionale Verzahnung: Das sind nur einige Ziele der neuen Krankenhausreform, mit der die Versorgung in Deutschland grundlegend verbessert werden soll. Auch wenn noch nicht sämtliche Details geklärt sind: Der Rahmen steht, der Transformationsfonds ist aufgesetzt. Wenn Kliniken, Regionalverbünde und Träger sich jetzt strategisch richtig aufstellen, können sie von umfangreichen Förderungen profitieren, in den kommenden Jahren zukunftsweisende Transformationsprojekte umsetzen und ihre Position in der Versorgungslandschaft nachhaltig stärken.
Der Startschuss ist gefallen: Seit dem 1. Juli 2025 können neue Strukturprojekte im Rahmen der Krankenhausreform gefördert werden. Beim Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) handelt es sich um die mit Abstand größte Reform im deutschen Krankenhauswesen seit Einführung der Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups / DRG-System). Für die Finanzierung steht ein Transformationsfonds zur Verfügung, der auf dem Ansatz des Krankenhausstrukturfonds von 2016 aufbaut, mit einem Volumen von 50 Mrd. EUR aber wesentlich umfangreicher ist. Die Mittel werden von Bund und Ländern über einen Zeitraum von zehn Jahren bereitgestellt.
Entscheidend für Krankenhäuser, Klinikverbünde und Träger ist es nun, strategische Aufstellung, entsprechende Projektplanungen sowie Anträge und Umsetzung mit einem ganzheitlichen Blick auf die vielfältigen Dimensionen dieses komplexen Reformvorhabens zeitnah anzugehen. Dazu gehören beispielsweise die neuen Leistungsgruppen, die das bisherige System der Fachabteilungen durch die einheitliche Bündelung medizinischer Leistungen ablösen. Aber auch die entsprechende Aufgabenverteilung in der regionalen Versorgung muss beachtet werden, einschließlich der spezifischen demographischen Entwicklung.
Die deutschen Krankenhäuser befinden sich aktuell in einer äußerst angespannten Lage, insbesondere wirtschaftlich. Viele Klinken erzielen negative Ergebnisse, sogar zu Insolvenzen kommt es vermehrt. Zu den Ursachen zählen der Rückgang der stationären Behandlungszahlen, nicht kompensierbare energie- und inflationsbedingte Kosten, steigende Tariflöhne bei Ärzt:innen und Pflegepersonal sowie fehlende Fördermittel. Zudem sorgt der Fachkräftemangel etwa in der Pflege für betriebliche Probleme und führt zu Stations- oder Bettensperrungen sowie zu Mehrkosten für Honorarkräfte. Bei der baulichen, technischen und digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser besteht verbreiteter Modernisierungs- und Investitionsstau.
Auch Neuerungen wie Mindestmengenregelungen oder Zentrums-Regelungen schaffen Handlungsdruck. Zugleich sind viele Kapazitäten durch prozessuale Anpassungen gebunden, die durch digitale Innovationen im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) nötig werden, etwa um Umsetzungsfristen einzuhalten. Dazu kommen jetzt die tiefgreifenden Strukturänderungen durch die neue Krankenhausreform. Sie führen zu einer Bündelung von Kapazitäten, einer Reduktion von Standorten und Bettenanzahl sowie generell einer weiteren Beschleunigung der Veränderungsprozesse.
Vor dem Hintergrund der angespannten aktuellen Situation bringt die Krankenhausreform erhebliche zusätzliche Herausforderungen für Kliniken und Träger, eröffnet zugleich aber auch vielversprechende Lösungswege und Zukunftschancen. Beabsichtigt ist eine Verbesserung der Versorgung mit den Schwerpunkten Qualitätsorientierung, wirtschaftliche Tragfähigkeit und stärkere Vernetzung. In medizinisch-fachlicher Hinsicht soll das durch die schon erwähnte Einführung von Leistungsgruppen mit klaren Qualitätsanforderungen und Mindestmengen erreicht werden, auch eine bessere Verzahnung von ambulanten und stationären Leistungen ist geplant.
Organisatorische Zielsetzungen sind die Förderung digitaler Infrastrukturen (z.B. Telemedizin, digitale Dokumentation) und der Abbau administrativer Hürden. Zu den ökonomisch-strukturellen Zielen gehören eine Vorhaltefinanzierung zur Deckung fixer Betriebskosten unabhängig von Fallzahlen, eine wirtschaftliche Stabilisierung durch den Abbau von Mengendruck und Erlösorientierung, die Konzentration komplexer Leistungen auf spezialisierte Zentren zur Effizienzsteigerung und Qualitätssicherung sowie eine Strukturreform durch Umwandlung kleinerer Kliniken in sektorenübergreifende Versorgungszentren.
Die Themenbereiche lassen sich in sechs Kernpunkten zusammenfassen.
Gegenüber der ursprünglichen Ausgestaltung der Krankenhausreform durch die vorherige Bundesregierung hat die aktuelle Regierung zuletzt einige Anpassungen vorgenommen, weitere Präzisierungen werden zeitnah erwartet. So wurde der Bundesanteil am Transformationsfonds angepasst, der nun nicht mehr durch Mittel der gesetzlichen Krankenkassen, sondern aus dem Sondervermögen Infrastruktur finanziert wird.
In den ersten vier Jahren wird der Bund zudem 3,5 Mrd. EUR der jährlichen Fördersumme von fünf Mrd. EUR übernehmen (statt 2,5 Mrd. EUR). Außerdem wird die Konvergenzphase, in der die krankenhausindividuellen Fallpauschalen an die landeseinheitlichen Preise angepasst werden, von zwei auf drei Jahre verlängert. Auch die beschlossene Rückkehr zum Primärarztsystem wird Auswirkungen auf die Krankenhäuser haben, da die Termingarantie für einen Facharzttermin eine Ausweichoption für eine ambulante fachärztliche Versorgung im Krankenhaus beinhaltet.
Im Zentrum der Reform steht der Transformationsfonds. In diesem Topf stellen Bund und Länder über einen Zeitraum von zehn Jahren 50 Mrd. EUR für die Finanzierung von Reformmaßnahmen in acht Kategorien zur Verfügung. Innerhalb dieser Fördertatbestände (FTB) ist eine breite Palette von Maßnahmen abgedeckt, etwa Bauvorhaben, Personalinvestitionen, Digitalisierung, Qualifizierung oder Medizintechnik, aber auch Zinsen und Tilgungen. Gefördert werden allerdings nur die Maßnahmen selbst, nicht die Betriebskosten.
Angesichts der komplexen Anforderungen an genehmigungsfähige Maßnahmen muss die Planung von neuen Projekten in umfassende strategische Überlegungen eingebettet werden. Dabei sind die Kliniken und Träger ebenso wie die Länder gefordert. Grundsätzlich ist zu beachten, dass beantragte Projekte eine klare Strukturwirkung im Sinne der Krankenhausreform entfalten müssen. Die Ausrichtung eines Projekts darf sich also nicht nur auf die Fortschreibung des Status Quo beschränken, da ansonsten eine Förderung verweigert werden könnte.
Krankenhäuser und Träger sollten daher Strukturanalysen vornehmen, die durch entsprechende Fakten ein belastbares Fundament für die Projektplanung und den Antragsprozess liefern. Diese Analysen sollten aktuelle und künftige Versorgungsbedarfe darlegen, um daraus die Gestaltung der regionalen Versorgung abzuleiten. Das Portfolio der verschiedenen Versorger ist dabei unter Berücksichtigung der Leistungsgruppen und Qualitätsmerkmale zu definieren. Auch die Mindestvorhaltezahlen für die Leistungsgruppen sowie die bevorstehende präzisierte Definition der Fachkliniken sind zu beachten.
Kliniken und Länder haben neben der Darstellung regionaler Versorgungsziele auch Nachweise zur gemeinsamen Finanzierung zu erbringen, die im Einklang mit geltendem (EU-)Recht stehen müssen. Außerdem sollten sie prüfen, ob und wie die einzelnen beantragten Fördertatbestände ineinandergreifen. Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt ist die finanzielle Tragbarkeit von potenziell erforderlichen Vor- und Eigenleistungen der Krankenhäuser und Träger. Die Planungen müssen mit den jeweiligen Rahmenbedingungen der Länder abgestimmt werden, etwa im Hinblick auf den individuellen Fortschritt bei der Festlegung der Versorgungsregionen oder den politischen Willen in der Umsetzung.
Die Fördertatbestände haben darüber hinaus unterschiedliche Implikationen für die verschiedenen Typen von Krankenhäusern. Hochschulkliniken sind zwar normalerweise nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) nicht förderfähig, doch verschiedene Fördertatbestände des Transformationsfonds sehen relevante Optionen für diese Gruppe vor. Da Hochschulkliniken häufig das größte Krankenhaus im Umkreis sind, stehen sie typischerweise auch bei der Konzentration akutstationärer Kapazitäten im Mittelpunkt (FTB 1). Ebenso können sie bei telemedizinischen Netzwerkstrukturen (FTB 3) und bei der Zentrenbildung in Kooperation mit Nicht-Hochschulkliniken (FTB 4) involviert sein.
Kleinere, regional begrenzte Kliniken stehen unter strategischem Zugzwang, was die Prüfung der eigenen Leistungsgruppen und potenzielle Kooperationen im Kontext der Konzentration akutstationärer Kapazitäten angeht (FTB 1). Außerdem ist der mögliche Aufbau einer sektorübergreifenden Versorgungseinrichtung für sie einschlägig (FTB 2), sowie die telemedizinische Vernetzung (FTB 3), die Zentrenbildung (FTB 4) und die Bildung von Regionalverbünden (FTB 5). Schon bestehende regional begrenzte Verbünde wiederum können die weitere Abstimmung der Leistungsgruppen oder eine Umstrukturierung fördern lassen (FTB 1, FTB 2). Auch Investitionen in die telemedizinische Zusammenarbeit (FTB 3) und der weitere Ausbau des Verbundes (FTB 5) sind wichtige Optionen für Verbünde. Fusionen und Partnerschaften nehmen zu, da u.a. viele Krankenhäuser - aufgrund ausgebliebener Investitionen seitens der Bundesländer - ohne zusätzliche Ressourcen und Synergien wirtschaftlich nicht überlebensfähig sind oder die benötigte Spezialisierung und Versorgungsqualität nicht bereitstellen können. Zusammenschlüsse und Kooperationen sind notwendig, um u.a. Skaleneffekte zu erzielen und finanzielle Stabilität zu sichern.
Seit dem Stichtag 1. Juli 2025 sind neue Maßnahmen förderfähig, aber auch in den Folgejahren sind Anträge möglich. Das Antragsverfahren kann in vier Phasen gegliedert werden:
Der Beantragungsprozess und der Start der Projektumsetzung sollten bis 30. September 2025 erfolgen, der Genehmigungsprozess läuft bis zum 31. Dezember 2025. Ab 2026 kann dann für weitere Projekte die nächste Strategiephase angestoßen werden. Einige wichtige Details stehen aktuell zwar noch aus, etwa Informationen zum Sondervermögen Infrastruktur, die Förderrichtlinie des BAS und das geplante Fortentwicklungsgesetz der neuen Regierung. Gleichwohl besteht angesichts des Beginns der Fördermöglichkeit unmittelbarer Handlungsbedarf für die Vorbereitung der Beantragung.
Deloitte unterstützt Krankenhäuser und Träger hierbei end-to-end im gesamten Projektverlauf in den Dimensionen Strategie, Restrukturierung, Integration und Technologie – bei der Priorisierung von Maßnahmen und der Antragserstellung ebenso wie bei der Einreichung, Umsetzung und Fördermittelverwaltung. Dafür sind wir durch breite Branchenerfahrung sowie Expertise in allen relevanten Bereichen bestens aufgestellt. Dazu zählen Aspekte wie die Strategiefindung auf der Basis einer breiten Datengrundlage, Transformation, Restrukturierung, Effizienzsteigerung, Verbundbildung, M&A sowie unser führendes Know-how in Digitalisierung, Technologie, Telemedizin und Telechirurgie. Auch beim erfolgskritischen Change-Management können wir Sie umfassend unterstützen. In enger Zusammenarbeit stellen wir somit sicher, dass Krankenhäuser, Verbünde und Träger von den umfangreichen Mitteln des Transformationsfonds profitieren, um sich zukunftssicher zu positionieren und zur bestmöglichen klinischen Versorgung der Patient:innen beizutragen.