Ziel des EU AI Acts ist es, den europäischen Binnenmarkt durch einen einheitlichen Rechtsrahmen zu stärken und die Entwicklung menschenzentrierter, sicherer und vertrauenswürdiger
künstlicher Intelligenz (KI) zu fördern. Sie schützt die Gesundheit,
Sicherheit und EU-Grundrechte von Personen und gewährleistet Schutz vor
möglichen schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen, indem sie betroffene Unternehmen strengen Anforderungen unterwirft. Gleichzeitig fördert der EU AI Act die Weiterentwicklung künstlicher Intelligenz und ist auch eine Produktsicherheitsverordnung. Sie soll die europäischen Verbraucher vor Grundrechtsverletzungen schützen, die auf eine unangemessene Nutzung von KI zurückzuführen sind. Um diese Ziele zu erreichen, definiert der EU AI Act erstmals einheitliche Begriffe und Klassen für KI‑Systeme, legt Anforderungen an Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung fest und etabliert EU-weit neue Governance‑ und Aufsichtsstrukturen. Ein besonderer Fokus liegt auf Hochrisiko‑KI‑Systemen, die in sensiblen Bereichen wie Gesundheit, Infrastruktur oder Beschäftigung eingesetzt werden, sowie auf GPAI‑Modellen, deren breite Einsatzmöglichkeiten potenziell systemische Risiken bergen können. Ergänzend führt der EU AI Act Transparenzpflichten ein, die unabhängig vom Risiko gelten können, etwa bei der Interaktion von Menschen mit KI oder bei der Kennzeichnung synthetischer Inhalte.
KI-Systeme nutzen – aber sicher
KI-Systeme nutzen – aber sicher Auch wenn noch nicht alle technischen Details geklärt sind, vermittelt der EU AI Act einen hinreichenden Eindruck vom Umfang und Ziel der künftigen Verordnung. Unternehmen werden viele interne Prozesse anpassen und Risikomanagementsysteme stärken müssen. Das europäische Normungsgremium CEN-CENELEC wird die Grundsätze der KI-Verordnung in technische Normen und Standards übersetzen, um die Prüfung und Zertifizierung von KI-Systemen zu erleichtern, und die EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien als Orientierungshilfe zur Anwendung des EU AI Acts. Allerdings kann auf im Unternehmen bestehenden Prozessen aufgebaut werden und aus Maßnahmen von vorherigen Gesetzen wie der DSGVO gelernt werden. Wir empfehlen Unternehmen, die Umsetzung innerhalb ihrer Organisation voranzutreiben und ihre Mitarbeitenden für das neue Gesetz zu sensibilisieren, eine Bestandsaufnahme ihrer KI-Systeme zu veranlassen, angemessene Governance-Maßnahmen sicherzustellen und als hochriskant eingestufte KI-Systeme akribisch zu überprüfen.
Wir stehen unseren Kunden zur Seite:
Wir unterstützen Sie dabei, die Komplexität und den Umfang der KI-Verordnung zu meistern und sich auf die künftig geltenden Anforderungen vorzubereiten. Profitieren Sie von der Vordenkerrolle von Deloitte im Bereich der vertrauenswürdigen KI, unserer umfassenden Expertise bei der Entwicklung von KI-Systemen und unserer langjährigen Erfahrung als Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Unsere Services orientieren sich an den sechs Lebenszyklus-Phasen von KI-Systemen, die auch in der KI-Verordnung beschrieben sind und der allgemeinen Praxis entsprechen.