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Ausgehend vom EU‑Wettbewerbskompass rückt die Digitalpolitik der EU‑Kommission in der laufenden Legislatur spürbar stärker in den Fokus von Wettbewerbs‑, Industrie‑ und geopolitischen Strategien. Der im Februar 2025 veröffentlichte Kompass, der auf dem Draghi‑Report aufbaut, benennt Innovation, Dekarbonisierung und wirtschaftliche Sicherheit als zentrale Leitplanken europäischen Handelns. Insbesondere bei digitalen Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz, Cloud‑Infrastruktur und Halbleitern diagnostiziert die Europäische Kommission einen strukturellen Rückstand gegenüber anderen Weltregionen. Digitale Technologien werden daher zunehmend als Hebel für wirtschaftliche Transformation und technologische Souveränität verstanden.
Diesen Ansatz greift der im April 2025 vorgestellte EU AI Continent Action Plan auf. Er ergänzt den regulatorischen Rahmen des EU AI Act um eine gezielte Standort‑ und Infrastrukturpolitik für industriell einsetzbare und vertrauenswürdige KI. Ziel ist es, die Entwicklung und Anwendung von KI insbesondere in strategischen Sektoren wie Produktion, Mobilität oder Energie zu fördern. Zentrale Maßnahmen sind der massive Ausbau von Datenzentrumkapazitäten sowie der Aufbau sogenannter KI‑Gigafabriken, die europäischen Unternehmen ermöglichen sollen, KI‑Modelle und Anwendungen auf europäischer Infrastruktur zu trainieren. Technologische Souveränität – von Rohstoffen über Halbleiter bis hin zu Dateninfrastruktur und Algorithmen – ist dabei ein ausdrücklich formuliertes Ziel der EU‑Kommission.
Vor diesem strategischen Hintergrund bildet die KI‑Verordnung (EU AI Act) den zentralen regulatorischen Bezugspunkt der europäischen KI‑Politik. Mit ihrem risikobasierten Ansatz schafft sie den verbindlichen Rahmen für Entwicklung, Inverkehrbringen und Einsatz von KI‑Systemen im Binnenmarkt und definiert damit die rechtlichen Leitplanken, innerhalb derer sich industrie‑ und standortpolitische Initiativen bewegen. Zugleich verfolgt die Europäische Kommission mit der Digital-Omnibus-Verordnung zur KI (ik: 27.07.2026) das Ziel, die Umsetzung des EU AI Act durch Vereinfachungen, Klarstellungen und eine kohärentere Verzahnung mit bestehendem EU‑Recht zu erleichtern.
Was bedeutet das für die Unternehmen? Und wann kann mit einer Umsetzung des Vorschlags gerechnet werden?
1. Timeline/Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme
Die Verordnung sieht insbesondere eine Anpassung der Umsetzungsfristen für Hochrisiko-KI-Systeme vor:
Darüber hinaus gelten die neue verbotene Praktik nach Art. 5 Abs. 1 lit. b ba und bb und die Transparenzpflichten nach Art. 50 Abs. 2 für vor dem 02. August in Verkehr gebrachte KI-Systeme erst ab dem 02. Dezember 2026.
2. Eingrenzung von Hochrisiko-KI-Systemen
Der Anwendungsbereich des Art. 6 wird beschränkt indem nur solche KI-Systeme als Sicherheitsbauteil gelten, die
3. KI-Kompetenz
4. Zuständigkeiten des EU AI Office
5. KI-Reallabore
6. Weitere Änderungen umfassen:
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