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EU AI Act – Änderungen durch den „Digital Omnibus on AI“

Ausgehend vom EU‑Wettbewerbskompass rückt die Digitalpolitik der EU‑Kommission in der laufenden Legislatur spürbar stärker in den Fokus von Wettbewerbs‑, Industrie‑ und geopolitischen Strategien. Der im Februar 2025 veröffentlichte Kompass, der auf dem Draghi‑Report aufbaut, benennt Innovation, Dekarbonisierung und wirtschaftliche Sicherheit als zentrale Leitplanken europäischen Handelns. Insbesondere bei digitalen Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz, Cloud‑Infrastruktur und Halbleitern diagnostiziert die Europäische Kommission einen strukturellen Rückstand gegenüber anderen Weltregionen. Digitale Technologien werden daher zunehmend als Hebel für wirtschaftliche Transformation und technologischeSouveränität verstanden.

Key Takeaways:

  • KI‑Strategie wird breiter aufgestellt: EU stärkt technologische Souveränität
  • Kernänderungen am EU AI Act: Fristenlogik, Aufsicht und Reallabore werden neu justiert
  • Praktische Implikationen & Zeitplan: Politische Einigung voraussichtlich Mitte 2026
EU AI Act- zum Artikel

Diesen Ansatz greift der im April 2025 vorgestellte EU AI Continent Action Plan auf. Er ergänzt den regulatorischen Rahmen des EU AI Act um eine gezielte Standort‑ und Infrastrukturpolitik für industriell einsetzbare und vertrauenswürdige KI. Ziel ist es, die Entwicklung und Anwendung von KI insbesondere in strategischen Sektoren wie Produktion, Mobilität oder Energie zu fördern. Zentrale Maßnahmen sind der massive Ausbau von Datenzentrumkapazitäten sowie der Aufbau sogenannter KI‑Gigafabriken, die europäischen Unternehmen ermöglichen sollen, KI‑Modelle und Anwendungen auf europäischer Infrastruktur zu trainieren. Technologische Souveränität – von Rohstoffen über Halbleiter bis hin zu Dateninfrastruktur und Algorithmen – ist dabei ein ausdrücklich formuliertes Ziel der EU‑Kommission.

Vor diesem strategischen Hintergrund bildet die KI‑Verordnung (EU AI Act) den zentralen regulatorischen Bezugspunkt der europäischen KI‑Politik. Mit ihrem risikobasierten Ansatz schafft sie den verbindlichen Rahmen für Entwicklung, Inverkehrbringen und Einsatz von KI‑Systemen im Binnenmarkt und definiert damit die rechtlichen Leitplanken, innerhalb derer sich industrie‑ und standortpolitische Initiativen bewegen. Zugleich verfolgt die Europäische Kommission mit dem KI-Omnibus (ein neues Gesetzgebungsverfahren der EU) das Ziel, die Umsetzung des EU AI Act durch Vereinfachungen, Klarstellungen und eine kohärentere Verzahnung mit bestehendem EU‑Recht zu erleichtern.

Was bedeutet das für die Unternehmen? Und wann kann mit einer Umsetzung des Vorschlags gerechnet werden?

 

„Digital Omnibus on AI“: Die wichtigsten Änderungsvorschläge im Überblick

Timeline /Fristenfür Hochrisiko-KI-Systeme

  • Anpassung der Umsetzungsfristen fürHochrisiko-KI-Systeme
  • Die Fristen für die Anwendung der Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme soll mit der Verfügbarkeit von Standards, gemeinsamen Spezifikationen oder Leitlinien verknüpft werden. Ab einer Bestätigung des Vorliegens solcher Standards soll es für Annex-III-Systeme eine Übergangsfrist von 6 Monaten geben und für Annex-I-Systeme eine Übergangsfrist von 12 Monaten. Nichtsdestotrotz soll es final begrenzende Fristen geben, zu denen die Vorgaben spätestens einzuhalten sein sollen, auch wenn noch keine Standards veröffentlicht sind: die Pflichten für Annex-III-Systeme sollen demzufolge in jedem Fall ab dem 02. Dezember 2027 greifen und die für Annex-I-Systeme ab dem 02. August 2028.

 

Erweiterung der Befugnisse/Zuständigkeiten des EU AI Office

  • Nach aktueller Fassung des EU AI Acts unterfallen auf GPAI-Modellen beruhende KI‑Systeme der Überwachung hinsichtlich der Konformität und der Aufsicht des EU AI Office, wenn Modell und System vomselben Anbieter stammen.
  • Bei dieser exklusiven Aufsicht des AI Office soll es auch bleiben, jedoch sollen hochriskante Annex-I-Systeme von der Aufsicht durch das EU AI Office ausdrücklich ausgenommen werden. Die Aufsicht des EU AI Office soll daneben auf KI-Systeme ausgeweitet werden, die in sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen im Rahmen des Digital Services Act eingebettet sind.

KI-Reallabore

  • Das Go-Live eines KI-Reallabors des EU AI Officesoll für 2028 beabsichtigt sein.
  • Die Koordination nationaler KI-Reallabore soll verbessert werden. Die Frist für das Aufstellen derselben durch die Mitgliedstaaten soll jedoch nicht nach hinten verschoben werden, da diese eine Schlüsselrolle bei der Einhaltung von Vorschriften einnehmen, indem sie Anbietern (insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen) dabei helfen, die Einhaltung der Anforderungen vorzubereiten und zu bewerten.

Weitere Änderungen umfassen: 

  • Streichung der KI-Kompetenz-Verpflichtung nach Artikel 4 durch den Wandel von durchsetzbarer Pflicht hin zu Empfehlung, Aufforderung und aktiven Förderung durch die Mitgliedstaaten und EU-Kommission;
  • Lockerung der Registrierungspflicht in der EU-Datenbank für KI Systeme, die aufgrund einer Ausnahme nach Artikel 6 Abs. 3 EU AI Act als nicht-hochriskant eingestuft wurden;
  • Aufnahme einer Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zur Bias-Erkennung und -Korrektur;
  • Behördliche Verfahrensvereinfachung der Grundrechte-Folgenabschätzung;
  • Erweiterung der Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) auf Small Mid-Caps (SMCs);
  • Einheitliches Antragsverfahren für notifizierte Stellen;
  • Einführung eines neuen Annex XIV in Form der NANDO-Codes zur klareren, vereinfachten Strukturierung der Zuständigkeiten und Anforderungen für Konformitätsbewertungen zwecks einheitlicher und effizienter Prüfung von Hochrisiko-KI-Systemen.
Der Weg zur Umsetzung: Verabschiedung noch im Jahr 2026 möglich 

Inwieweit dieser Vorschlag der EU-Kommission angenommen und umgesetzt wird, bleibt bislang abzuwarten. Circa Mitte des Jahres 2026 könnte mit der politischen Einigung und somit finalen Fassung des Simplifizierungsaktes gerechnet werden. Die parlamentarischen Ausschüsse des EU-Parlamentes IMCO und LIBE treiben derzeit den Zeitplan für den AI-Omnibus voran. Bis März sind mehrere Entwurfs-, Änderungs- und Kompromissrunden vorgesehen, die Abstimmung ist für den 18. März 2026 geplant. Wenn alles planmäßig verläuft, soll der endgültige Text des KI-Omnibus bis Mitte April finalisiert und im Juni 2026 verabschiedet werden, um dann mit den EU Mitgliedsstaaten im Rat verhandelt zu werden, womit die Änderungen bis zum 1. August 2026 in Kraft treten könnten – rechtzeitig, um Maßnahmen zur Verschiebung bestimmter Pflichten für Hochrisiko‑KI umzusetzen. Bis zu einer tatsächlichen Finalisierung und Verabschiedung müssen sich die Unternehmen dennoch weiterhin entsprechend dem im August 2024 in Kraft getretenen EU AI Act orientieren und die dortigen Vorgaben fristgerecht umsetzen.


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