Ausgehend vom EU‑Wettbewerbskompass rückt die Digitalpolitik der EU‑Kommission in der laufenden Legislatur spürbar stärker in den Fokus von Wettbewerbs‑, Industrie‑ und geopolitischen Strategien. Der im Februar 2025 veröffentlichte Kompass, der auf dem Draghi‑Report aufbaut, benennt Innovation, Dekarbonisierung und wirtschaftliche Sicherheit als zentrale Leitplanken europäischen Handelns. Insbesondere bei digitalen Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz, Cloud‑Infrastruktur und Halbleitern diagnostiziert die Europäische Kommission einen strukturellen Rückstand gegenüber anderen Weltregionen. Digitale Technologien werden daher zunehmend als Hebel für wirtschaftliche Transformation und technologischeSouveränität verstanden.
Diesen Ansatz greift der im April 2025 vorgestellte EU AI Continent Action Plan auf. Er ergänzt den regulatorischen Rahmen des EU AI Act um eine gezielte Standort‑ und Infrastrukturpolitik für industriell einsetzbare und vertrauenswürdige KI. Ziel ist es, die Entwicklung und Anwendung von KI insbesondere in strategischen Sektoren wie Produktion, Mobilität oder Energie zu fördern. Zentrale Maßnahmen sind der massive Ausbau von Datenzentrumkapazitäten sowie der Aufbau sogenannter KI‑Gigafabriken, die europäischen Unternehmen ermöglichen sollen, KI‑Modelle und Anwendungen auf europäischer Infrastruktur zu trainieren. Technologische Souveränität – von Rohstoffen über Halbleiter bis hin zu Dateninfrastruktur und Algorithmen – ist dabei ein ausdrücklich formuliertes Ziel der EU‑Kommission.
Vor diesem strategischen Hintergrund bildet die KI‑Verordnung (EU AI Act) den zentralen regulatorischen Bezugspunkt der europäischen KI‑Politik. Mit ihrem risikobasierten Ansatz schafft sie den verbindlichen Rahmen für Entwicklung, Inverkehrbringen und Einsatz von KI‑Systemen im Binnenmarkt und definiert damit die rechtlichen Leitplanken, innerhalb derer sich industrie‑ und standortpolitische Initiativen bewegen. Zugleich verfolgt die Europäische Kommission mit dem KI-Omnibus (ein neues Gesetzgebungsverfahren der EU) das Ziel, die Umsetzung des EU AI Act durch Vereinfachungen, Klarstellungen und eine kohärentere Verzahnung mit bestehendem EU‑Recht zu erleichtern.
Was bedeutet das für die Unternehmen? Und wann kann mit einer Umsetzung des Vorschlags gerechnet werden?
Timeline /Fristenfür Hochrisiko-KI-Systeme
Erweiterung der Befugnisse/Zuständigkeiten des EU AI Office
KI-Reallabore
Weitere Änderungen umfassen:
Inwieweit dieser Vorschlag der EU-Kommission angenommen und umgesetzt wird, bleibt bislang abzuwarten. Circa Mitte des Jahres 2026 könnte mit der politischen Einigung und somit finalen Fassung des Simplifizierungsaktes gerechnet werden. Die parlamentarischen Ausschüsse des EU-Parlamentes IMCO und LIBE treiben derzeit den Zeitplan für den AI-Omnibus voran. Bis März sind mehrere Entwurfs-, Änderungs- und Kompromissrunden vorgesehen, die Abstimmung ist für den 18. März 2026 geplant. Wenn alles planmäßig verläuft, soll der endgültige Text des KI-Omnibus bis Mitte April finalisiert und im Juni 2026 verabschiedet werden, um dann mit den EU Mitgliedsstaaten im Rat verhandelt zu werden, womit die Änderungen bis zum 1. August 2026 in Kraft treten könnten – rechtzeitig, um Maßnahmen zur Verschiebung bestimmter Pflichten für Hochrisiko‑KI umzusetzen. Bis zu einer tatsächlichen Finalisierung und Verabschiedung müssen sich die Unternehmen dennoch weiterhin entsprechend dem im August 2024 in Kraft getretenen EU AI Act orientieren und die dortigen Vorgaben fristgerecht umsetzen.
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