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VAT Clips

Unsere Expert:innen halten Sie über aktuelle Umsatzsteuer-Themen und die jüngsten Judikate auf dem Laufenden.

VAT Clip 2026 Nr 2: EuG zur Anwendung des Dreiecksgeschäfts bei mehr als drei Parteien

 

Unser VAT-Clip widmet sich wieder dem Thema Dreiecksgeschäfte. Der EuG hat in seinem Urteil vom Dezember 2025 die Anwendbarkeit der Dreieckgeschäftsregelung mit mehr als drei Parteien bestätigt. Das heißt, dass das Dreieck aus einer längeren Lieferkette im Rahmen eines Reihengeschäftes herausgeschält werden kann. Denn es kommt nicht darauf an, dass die Gegenstände physisch in Besitz genommen werden, sondern, dass die Beteiligten rechtlich in der Lage sind, über die Waren zu verfügen – also diese zB weiterverkaufen zu können. Zudem führt der EuG noch aus, dass die Vereinfachungsregelung dann ausscheidet, wenn der Erwerber – also der Mittlere im Dreieck – wusste oder hätte wissen müssen, dass er mit seinem Umsatz an einer Steuerhinterziehung beteiligt ist. Während Österreich seit Anfang 2023 die Dreiecksgeschäftsregelung mit mehr als drei Beteiligten akzeptiert, schränken andere EU-Länder diese immer noch auf drei Beteiligte ein oder lassen ein Herausschälen des Dreiecks nur in bestimmten Konstellationen zu, weshalb die Vereinfachung in diesen Fällen schließlich doch nicht angewendet werden kann. Insofern ist das Urteil des EuG sehr erfreulich und es bleibt abzuwarten, wie die anderen EU-Länder künftig entsprechend vorgehen werden.
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VAT Clip 2026 Nr 1: Legistische Änderungen in der Umsatzsteuer über den Jahreswechsel

Der Jahreswechsel bringt im Bereich der Umsatzsteuer bedeutende legistische Änderungen mit sich.

So sieht das AbgÄG 2025 in Bezug auf eine in der Rechnung fälschlich ausgewiesenen Umsatzsteuer vor, dass eine Umsatzsteuerschuld kraft Rechnung nur dann ausgelöst wird, wenn eine solche Rechnungsausstellung an einen Unternehmer erfolgt. Ob der leistende oder der empfangende Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist irrelevant. Eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung entsteht dagegen nicht, wenn eine Rechnung an einen Endverbraucher ausgestellt wird.

Im Zuge des BBKG 2025 kommt es mit Wirkung ab 1. Jänner 2026 zur Abschaffung des Vorsteuerabzugs für sogenannte Luxusimmobilien. Demnach ist ab 2026 die Vermietung von besonders repräsentativen Grundstücken für Wohnzwecke nicht steuerpflichtig, sondern zwingend steuerbefreit, ohne das Recht auf Vorsteuerabzug ausüben zu können. Betroffen sind Grundstücke, bei denen die Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten des Grundstücks samt Nebengebäuden und sonstigen Bauwerken innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ab der Anschaffung bzw des Beginns der Herstellung mehr als 2.000.000 Euro betragen. Bei einem Grundstück, das typischerweise zur Vermietung mehrerer Mietgegenstände bestimmt ist (zB Zinshaus), ist für die Beurteilung der Kostengrenze auf den einzelnen Mietgegenstand abzustellen. Weiterlesen: hier

VAT Clip 2025 Nr 2: VwGH-Vorabentscheidungsersuchen zur Sanierung von Dreiecksgeschäften

Können missglückte Dreiecksgeschäfte durch Rechnungskorrekturen ex-nunc saniert werden?

Überblick

Die Dreiecksgeschäftsregelung bringt vielen Unternehmer:innen Vereinfachungen bei der Abwicklung von Reihengeschäften, verlangt aber auch das Erfüllen gewisser Voraussetzungen, damit diese in Anspruch genommen werden kann. Trotz der jüngeren EuGH-, VwGH- und BFG-Entscheidungen bleiben weiterhin Fragen iZm Konsequenzen bei missglückten Dreiecksgeschäften und deren Sanierbarkeit offen. Der VwGH hat nun ein Vorabentscheidungsersuchen zur Sanierung von Dreiecksgeschäften durch Rechnungskorrekturen an den EuGH gerichtet. Weiterlesen: hier

VAT Clip 2025 Nr 1: Vorabentscheidungsersuchen zur Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen

Bedeutung der UID-Nummer als materiell-rechtliche Voraussetzung für steuerbefreite innergemeinschaftlicher Lieferungen.

Überblick

Das BFG hat dem EuGH mit Beschluss vom 18.9.2025, RE/2100001/2025, vier Fragen betreffend die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen vorgelegt. Insbesondere geht es darum, ob die Mitteilung einer UID-Nummer des:der Abnehmers:in seit der Umsetzung der Quick Fixes aus dem Jahr 2020 eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit darstellt. Darauf aufbauend behandeln die Folgefragen einen möglichen Vorsteuerabzug im Falle einer steuerpflichtigen Lieferung sowie die Möglichkeit einer nachträglichen Berichtigung. Weiterlesen: hier

    VAT Clips 2024 Nr. 2: VwGH-Erkenntnis zur Berechnung der Kammerumlage 1 bei umsatzsteuerlichen Organschaften

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VAT Clips 2024 Nr.1: Umsatzsteuer-Wartungserlass

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  • VAT Clip #13: USt-Befreiung bei Photovoltaikmodulen geplant!

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  • VAT Clip #12: Reemtsma Anspruch

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  • VAT Clip #11: Vermietung und Verpachtung von Betriebsanlagen

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  • VAT Clip #10: „Anspruchsverzinsung“ im Bereich Umsatzsteuer

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    VAT Clip #9: Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: EuGH-Vorlage zur Steuerbarkeit von Innenleistungen

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  • VAT Clip #8: Korrekte Besteuerung von Elektrofahrzeugen

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  • VAT Clip #7: Erweiterte Anwendungsmöglichkeiten für das Dreiecksgeschäft ab 1.1.2023

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  • VAT Clip #6: EuGH: Rückwirkende Rechnungsberichtigung bei missglückten Dreiecksgeschäften

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  • VAT Clip #5: Auswirkungen des USt-Wartungserlasses auf den Finanzdienstleistungssektor

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  • VAT Clip #4: Falsch ausgewiesene Steuer gegenüber Privatpersonen wird nicht geschuldet

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  • VAT Clip #3: BFG zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges

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  • VAT Clip #2: EuGH: Urteilsveröffentlichung zur umsatzsteuerlichen Organschaft

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  • VAT Clip #1: Neues zu Rechnungen im Rahmen von Dreiecksgeschäften

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