EU Public Country-by-Country Reporting - Überblick zur neuen externen Ertragsteuer-Informationsberichterstattung ab dem 21.6.2024
Die Teilnahme an dem Webcast ist kostenfrei.
Im 51. Webcast unser Deloitte Tax Technology Insights-Reihe am 11. Juni 2024 geben wir Ihnen zunächst einen Überblick über die neuen externen Pflichten zur Ertragsteuer-Informationsberichterstattung aus der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie zum EU Public Country-by-Country Reporting (§§ 342 bis 342p HGB). Das EU Public Country-by-Country Reporting zielt darauf ab, dass alle EU- und Drittstaats-Großkonzerne (mit Konzernumsätzen über EUR 750 Mio.)
EU-weit für alle ihre nach dem 21.06.2024 beginnenden Geschäftsjahre einer breiten Öffentlichkeit mehr Transparenz über ihre Ertragsteuer-Informationen geben. Hierzu sind definierte Daten und Informationen, die den Inhalten des länderbezogenen Berichts multinationaler Unternehmen (Country-by-Country Reporting) ähneln, für alle EU-Staaten und für alle nicht kooperativen Steuergebiete für jede Steuerjurisdiktion in einer Summe binnen zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag des jeweiligen Wirtschaftsjahres in einem öffentlichen EU-Register (inDeutschland: Unternehmensregister) und zum anderen auf einer frei zugänglichen Internetseite offenzulegen.
Da die Inhalte der Ertragsteuer-Informationsberichterstattung denen des Country-by-Country Reportings (§ 138a AO) gleichen und fast alle betroffenen Konzerne dieses auch bereits erstellen und an die Finanzverwaltung übermitteln, werden fast alle deutschen und ausländischen Konzerne das Wahlrecht in § 342h Abs. 4 HGB ausüben, ihren EU Public Country-by-Country Reporting-Datensatz aus ihrem Country-by-Country Reporting-Datensatz abzuleiten , um so zwei konsistente und vollständig miteinander abstimmbare Datensätze zu haben. Wir erläutern Ihnen hierzu die Inhalte der Ertragsteuer-Informationsberichterstattung sowie den von Deloitte hierzu – nach Vorliegen des EU- Musterformblatts (§ 342l HGB) – geplanten Outsourcing Service für betroffene Konzerne, der die technische Erstellung des Datensatzes für die Ertragsteuer-Informationsberichterstattung und dessen Offenlegung im Unternehmensregister (§ 342m HGB) umfassen wird.
Neben der Offenlegung im Unternehmensregister besteht zur Ertragsteuer-Informationsberichterstattung auch noch die Verpflichtung, diese auf einer Internetseite (§ 342n HGB) zu veröffentlichen. Hierzu gibt es zwei mögliche Ansätze: Nichtintegrierte Veröffentlichung oder integrierte Veröffentlichung. In Deutschland planen fast alle betroffenen Konzerne eine integrierte Internet-Offenlegung im Investor-Reporting, als Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung (z.B. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), EU-Taxonomie, Environment/Social/Governance (ESG)), als Teil des Tax Compliance Managements (z.B. GRI 207) und/oder als Teil eines Total Tax Contribution Reportings (Whitepaper des World Economic Forum) bzw. unternehmensindividuellen Tax Transparency Reports. Wir erläutern Ihnen die Vor- und Nachteile der Integration des EU Public Country-by-Country Reporting in eines dieser bereits bestehenden oder neuen freiwilligen oder gesetzlich verpflichtenden Regelwerke.
Anknüpfend an unsere Präsentationen beantworten wir gerne Ihre inhaltlichen Fragen zur Ertragsteuer-Informationsberichterstattung, zum geplanten Outsourcing Service von Deloitte oder zu unseren Beratungsangeboten für die Entwicklung eines Zielprozesses für Ihre Internet-Offenlegung des EU Public Country-by-Country Reportings.
Durch die Q&A-Funktion können Sie Ihre Fragen direkt in unserem Webcast stellen. Gerne können Sie uns auch bereits vorab mit Ihrer Anmeldung Fragen zukommen lassen, damit wir diese im Webcast ebenfalls beantworten können.
Neue Webcasts unserer Reihe Tax Technology Insights:
Jeweils dienstags von 9:00–10:00 Uhr
Wir freuen uns, Sie auch bei diesen Webcasts wieder begrüßen zu dürfen.
Termin
Dienstag, 11. Juni 2024
09:00–10:00 Uhr
Zum Kalender hinzufügen
Hinweis zu Zoom
Nach erfolgter Registrierung inkl. E-Mail-Verifizierung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit dem Zoom-Zugangslink an die von Ihnen bei der Anmeldung übermittelte E-Mail-Adresse.
Mit Zoom nutzen wir ein führendes Tool in der modernen Unternehmensvideokommunikation. Zoom verfügt über diverse Zertifizierungen unabhängiger Prüforganisationen. Diese bestätigen die Anforderungen von Deloitte zur Verarbeitung vertraulicher Informationen. Als bedenklich einzustufende Funktionen wie z.B. File Transfer und Attention Tracking sind bei Deloitte deaktiviert. Zusätzlich werden bei Deloitte alle Daten über verschlüsselte Kanäle mit sicheren Protokollen übertragen.
Die Übertragung startet automatisch. Sie müssen keine weiteren Einstellungen vornehmen. Der Ton wird über den Rechner oder Ihre Kopfhörer übertragen.
Anmeldung
Sie können sich hier für die Veranstaltung anmelden.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Auskünfte
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Kathrin Siegler, Tel. +49 211 8772 4984.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.