Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) möchte der Gesetzgeber sowohl die Bilanzkontrolle stärken als auch die Abschlussprüfung stärker regulieren. So soll die Richtigkeit von Rechnungsunterlagen in Unternehmen sichergestellt werden, um das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt nachhaltig zu stärken.
Das Gesetz beinhaltet weitrechende Implikationen für die Berichterstattung über die Risiken börsennotierter Gesellschaften. Hier entsteht im Rahmen des FISG die gesetzliche Pflicht zur Errichtung eines angemessenen und wirksamen internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Umfang der Geschäftstätigkeit und Risikolage.
Dies ergibt sich aus den neuen § 91 Abs. 3 AktG sowie dem § 107 Abs. 4 AktG
Durch diese Änderungen im Aktiengesetz sollen die unternehmensinternen Kontrollsysteme gestärkt und die Verantwortungsstrukturen verbessert werden. Auch wurde in diesem Kontext die Definition eines internen Kontrollsystems innerhalb von Artikel 15 des FISG mit folgender Formulierung geschärft: „Das interne Kontrollsystem umfass die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.“
Auch im Hinblick auf das Risikomanagementsystem ändert sich im Rahmen des neuen § 91 Abs. 3 AktG eine Implikation des Gesetzes, denn durch die Formulierung in Bezug auf die Verpflichtung von Vorständen börsennotierter Gesellschaften, „darüber hinaus ein im Hinblick auf den Umfang der Geschäftstätigkeit und die Risikolage des Unternehmens angemessenes und wirksames IKS und RMS einzurichten“ wird auf die dort enthaltene Pflicht zur Implementierung eines Risikofrüherkennungssystems Bezug genommen.
Diese Änderungen führen dazu, dass Unternehmen vor neuen Herausforderungen hinsichtlich der Anpassung oder Implementierung ihrer internen Kontrollsysteme sowie Risikomanagementsysteme stehen, die es zu bewältigen gilt.
Unsere Studie hat sich im Rahmen einer umfangreichen Befragung verschiedener börsennotierter Unternehmen das Ziel gesetzt, einen aktuellen Stand zur Umsetzung der neuen Anforderungen an interne Kontrollsysteme und Risikomanagementsysteme in deutschen Unternehmen aufzeigen zu können. Hierbei zeigen sich erstaunliche Ergebnisse. Die sechs wesentlichen Erkenntnisse der Studie sind:
Die Studie mit Blick auf die Anforderungen und Herausforderungen, die das FISG mit sich bringt, liefert spannende Erkenntnisse zum aktuellen Status quo der Umsetzung von internen Kontrollsystemen und Risikomanagementsystemen. Auch im Rahmen der Selbsteinschätzung von Unternehmen zeigt sich hier noch erhebliches Optimierungspotenzial mit Blick auf die Entwicklungen am deutschen Finanzmarkt. Laden Sie hier die vollständige Studie herunter und erfahren Sie mehr.
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