Die digitale Revolution ist omnipräsent und trifft im Marketing auf besonders fruchtbaren Boden. Digitales Marketing ist aus unserer heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken, denn die Vorteile sind so naheliegend wie praktisch. Im digitalen Marketing kann ein Kunde persönlicher, effizienter und gewinnbringender angesprochen werden. Erfolge sind messbar. Werbebudgets können kanalspezifisch eingesetzt werden. Zudem ist digitales Marketing oft günstiger als das klassische Marketing.
Doch es gibt auch neue Herausforderungen: Digitales Marketing erfordert Datenschutz. Seit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten – besonders im digitalen Marketing – in den Fokus von Aufsichtsbehörden und Gerichten gelangt. Deswegen ist eine Umsetzung von Marketingmaßnahmen mit der Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen untrennbar verbunden. In der Praxis bereitet dies oft Probleme. Die Marketing-Fachabteilungen scheitern mit Anwendungsfällen an den strengen Anforderungen des Datenschutzes. In unserer Beratung ist dabei oft zu beobachten, dass Marketing und Datenschutz scheinbar gegensätzliche Ziele verfolgen und der Datenschutz von den Marketing-Fachabteilungen als „Verhinderer“ empfunden wird. Insbesondere der Einsatz der großen Marketing-Dienstleister mit Hauptsitz in den USA bereitet hier in der Praxis Probleme.
Zusätzlich verändert sich auch mehr und mehr die Erwartungshaltung von Nutzern und Kunden beim Thema Datenschutz und bezüglich des Umganges mit personenbezogenen Daten durch Firmen und Dienstleister. Im digitalen Marketing hat sich das Bewusstsein für Datenschutz seit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung und seit der Diskussion rund um die geplante e-Privacy-Verordnung extrem verändert. Firmen können dieses neue Bewusstsein der Nutzer und Kunden als Chance zum Aufbau von Vertrauen und Kundenbindung nutzen.
Deloitte ist davon überzeugt, dass Marketing und Datenschutz gut miteinander vereinbar sind. Dies zeigen wir in unserem Whitepaper „Digital Marketing in a privacy-aware world“ am Beispiel von gängigen Anwendungsfällen. Bei diesen Beispielen verweisen wir bewusst auf die Werbeprodukte von Google, denn erfahrungsgemäß hinterfragen Datenschützer diese besonders kritisch. Wir zeigen, dass der Datenschutz, wenn er korrekt und konsequent umsetzt wird, kein „Blocker“ des digitalen Marketings ist. Vielmehr wahrt der Datenschutz pragmatisch und nahbar die Interessen der betroffenen Menschen. Damit kann er das digitale Marketing befähigen - sogar beflügeln - und als wirksames Werbeargument eingesetzt werden.
Deloitte hat ein „Privacy Framework“ erarbeitet, das als Struktur für die datenschutzrechtlich-konforme Umsetzung von digitalen Marketing Maßnahmen herangezogen werden kann. Mit vielen Beispielen und Praxistipps helfen wir dem digitalen Marketing bei der Umsetzung von Datenschutzanforderungen. Neben dem Privacy Framework zeigen wir auch gängige Marketing Anwendungsfälle. Wir weisen auf klassische Problemfelder hin und zeigen Lösungswege auf, die von uns in der täglichen Beratung erfolgreich angewendet werden. Unser Augenmerk liegt unter anderem auf einer beispielhaften, visuell aufbereiteten Dokumentation von Anwendungsfällen sowie der Bereitstellung eines Leitfadens – des Privacy Framework – mit dessen Hilfe Marketing-Fachabteilungen die notwendigen Schritte zur Datenschutzkonformität selbst anstoßen können.
Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie sehr gerne unsere Experten:
Michael Pinsch
Director
Risk Advisory | Cyber
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