Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz betrifft kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt, sowie grundsätzlich Genossenschaften, Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Versicherungsunternehmen. Für diese Unternehmen haben wir einen Leitfaden zu den grundlegenden Fragen erarbeitet.
Unsere Broschüre gibt Ihnen Antworten auf wichtige Fragen wie zum Beispiel:
Neben der Steigerung von Transparenz und Reputation kann die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch zur Positionierung im Wettbewerb genutzt werden: Eine nichtfinanzielle Berichterstattung kann die Attraktivität eines Unternehmens als Geschäftspartner oder als Arbeitgeber steigern. Folglich ist auch eine freiwillige oder eine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende CSR- Berichterstattung in Betracht zu ziehen.