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Umsetzung der Corporate Social Responsibility-EU-Richtlinie in deutsches Recht

Neue Anforderungen an die Berichterstattung nichtfinanzieller Informationen: Durch das "CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz" ("CSR RUG") fallen bestimmte große Unternehmen und Konzerne seit März 2017 unter die neuen Berichterstattungspflichten zu nichtfinanziellen Themen. Es ergeben sich vielfältige Fragestellungen.

Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz betrifft kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt, sowie grundsätzlich Genossenschaften, Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Versicherungsunternehmen. Für diese Unternehmen haben wir einen Leitfaden zu den grundlegenden Fragen erarbeitet.

Unsere Broschüre gibt Ihnen Antworten auf wichtige Fragen wie zum Beispiel:

  • Welche Unternehmen sind vom dem CSR-RUG betroffen?
  • Welche Formen der nichtfinanziellen Berichterstattung sind möglich?
  • Was sind die Inhalte einer nichtfinanziellen Berichterstattung?
  • Wie umfassend sollte die nichtfinanzielle Berichterstattung ausfallen?
  • Gibt es Möglichkeiten zur Befreiung?
  • Welche Fristen sind einzuhalten?
  • Was ist in Bezug auf das Diversitäts-Statement zu beachten?

Kür statt Pflicht. Ein Mehrwert für viele Unternehmen.

 

Neben der Steigerung von Transparenz und Reputation kann die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch zur Positionierung im Wettbewerb genutzt werden: Eine nichtfinanzielle Berichterstattung kann die Attraktivität eines Unternehmens als Geschäftspartner oder als Arbeitgeber steigern. Folglich ist auch eine freiwillige oder eine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende CSR- Berichterstattung in Betracht zu ziehen.

Die CSR-Richtlinie auf einen Blick

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