Eine Rentnergesellschaft ist eine Gesellschaft, z. B. eine GmbH, deren einziger Zweck darin besteht, auf Basis einer angemessen Finanzausstattung sämtliche Renten bei Fälligkeit zu zahlen. Somit ermöglicht sie einen vollständigen Risikotransfer der Pensionsverpflichtungen vom Trägerunternehmen. Dies unterscheidet sie von anderen Modellen wie CTAs1 , Pensionsfonds und Unterstützungskassen, bei denen ein Teil des Risikos (oder auch das gesamte Risiko) zurückbehalten wird. Eine Rentnergesellschaft hat im Wesentlichen keine aktiven Mitarbeiter, keine sonstigen Verpflichtungen und keinen sonstigen Geschäftsbetrieb.
Durch Einstellung oder Spaltung des operativen Geschäftsbetriebs oder der Pensionsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Personen (im Wege der Abspaltung oder Ausgliederung nach § 123 UmwG) kann eine Rentnergesellschaft geschaffen werden. Bei umwandlungsrechtlichen Vorgängen entsteht eine gesamtschuldnerische Nachhaftung für die Zahlung der Renten in den folgenden zehn Jahren nach dem deutschen Umwandlungsgesetz (§ 133 UmwG). Die Nachhaftung endet nach zehn Jahren ab dem Zeitpunkt der Ausgliederung oder Abspaltung.
Im Gegensatz zu einer vergleichsweisen teuren Versicherungslösung, die auch eine (ggf. teilweise) Enthaftung ermöglicht, unterliegt die Rentnergesellschaft nicht der Versicherungsaufsicht, sondern den üblichen gesellschaftsrechtlichen Anforderungen. Welche konkreten arbeitsrechtlichen Anforderungen an die Finanzierung einer Rentnergesellschaft zu stellen sind, ergibt sich im Wesentlichen aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11. März 2008 zu dieser Frage (3 AZR 358/06).
Der einzige Zweck einer Rentnergesellschaft besteht darin, Rentenansprüche zu verwalten und sicherzustellen, dass alle Rentenzahlungen in vollem Umfang geleistet werden. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft angemessen finanziert und im Hinblick auf den Schutz der derzeitigen und späteren Rentner konzipiert sein muss. Die anfängliche Finanzierung (Kapitaleinlage) muss auf die Cashflow-Prognose unter angemessenen demografischen und finanziellen Annahmen abgestimmt sein und einen adäquaten Puffer gegen ungünstige Schocks bzw. langfristige Entwicklungen während der Laufzeit der Verbindlichkeit bieten. Dies erfordert eine geeignete Asset-Liability-Modellierung, um eine optimale Mischung der Anlageklassen (Barmittel, Anleihen, Aktien usw.) zu erreichen.
Neben den finanziellen Sicherheitspuffern muss auch die rechtliche Struktur der Rentnergesellschaft einen langfristigen, professionellen und nachhaltigen Betrieb gewährleisten. Daher halten wir es für am sinnvollsten, die Vermögenswerte in einem geeigneten CTA abzusichern (wobei auch Gestaltungsalternativen möglich sind, bei denen dies nicht erforderlich ist). Dies erfordert ein Gesamtkonzept, bei dem die Möglichkeit, in renditestärkere Anlagen zu investieren und die Risiken, diese Anlagerenditen nicht zu erzielen, sowohl für die Rentner als auch für das abgebende Unternehmen sorgfältig abgewogen werden.
Für eine adäquate Umsetzung der vielfältigen Anforderungen an eine Rentnergesellschaft empfehlen wir ein vierphasiges Implementierungsprojekt, welches wie folgt aufgebaut ist:
Eine Pensionsverpflichtung basiert im Wesentlichen auf einer Reihe von Zahlungsströmen, die davon abhängen, wie lange die Rentner leben und welche Rentenerhöhungen sie erhalten. Der Gegenwartswert der Verbindlichkeit hängt entscheidend vom Rechnungszins ab, der zur Bewertung dieser Zahlungsströme verwendet wird. Für die Bilanzierung wird als Rechnungszins der Stichtagszins für AA-Unternehmensanleihen für IAS19 und USGAAP und ein 10-Jahresdurchschnitt für HGB verwendet. Für eine Versicherungsgesellschaft gelten besondere Solvabilitätsanforderungen, was bedeutet, dass die Preisgestaltung auf sehr konservativen Annahmen beruht.
Der Vorteil der Rentnergesellschaft besteht darin, dass sie eine größere Freiheit bei der Wahl ihres Anlageportfolios hat und gleichzeitig die angemessene Sicherheit bei der Zahlung der Renten beibehält. Diese größere Freiheit bedeutet, dass die künftigen Anlagerenditen höher sind und somit der abgezinste Wert der Verbindlichkeit niedriger ist als bei der klassischen Versicherungslösungen. Folglich kann man die Pensionsverpflichtungen zu einem Wert auslagern, der dem Buchwert der Verpflichtungen viel nä-herkommt als bei einer versicherungsähnlichen Lösung. Im Jahr 2022 stiegen die IAS19-Rechnungszinsen schnell an, während die HGB-Diskontierungssätze aufgrund der 10-Jahresdurchschnittsbildung weiter sanken, was unserer Ansicht nach eine gute Gelegenheit zur Auslagerung bietet.
Für weitere Fragen oder Hintergrundinformationen zur Rentnergesellschaft kommen Sie gerne auf uns zu. Einen Überblick zum Thema Rentnergesellschaft auf Englisch finden Sie hier.
1 Ein Contractual Trust Arrangement (CTA) ist ein Treuhandmodell zur Sicherung der Vermögenswerte gegen eine Insolvenz. Pensionsverpflichtungen können mit im CTA gesicherten Vermögenswerten saldiert werden.