Pensionsverpflichtungen unterliegen der kurzfristigen Volatilität der Finanzmärkte und nehmen damit einen beträchtlichen Teil der Aufmerksamkeit des Managements in Anspruch, um mit der Auswirkung auf die Planung umzugehen. Die wesentlichen externen Einflussfaktoren wie der Rechnungszins sowie die Inflation und Lebenserwartung liegen dabei außerhalb der Kontrolle des Unternehmens. Im Wesentlichen handelt es sich um eine Art "Altlast", die in der Vergangenheit aufgebaut wurde und die heutigen Ergebnisse in voller Höhe belastet. Die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen an eine Rentnergesellschaft erhöht die Planungssicherheit für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) eines Unternehmens.
Eine Rentnergesellschaft ist eine Gesellschaft, i.a.R. in Form einer GmbH, deren einziger Zweck darin besteht, auf der Grundlage einer angemessen Vermögensausstattung sämtliche Leistungen, die aus Versorgungszusagen im Rahmen von betrieblicher Altersversorgung resultieren, bei Fälligkeit zu zahlen. Unter dieser Voraussetzung ermöglicht sie einen vollständigen Transfer von Pensionsverpflichtungen und der damit verknüpften Risiken vom Arbeitgeber zur Rentnergesellschaft. Dies unterscheidet sie von anderen Modellen wie CTAs1, Pensionsfonds und Unterstützungskassen, bei denen immer zumindest ein Teil des Risikos beim abgebenden Unternehmen verbleibt. Eine Rentnergesellschaft hat im Normalfall keine aktiven Mitarbeitenden, keine anderen Verpflichtungen und keinen sonstigen Geschäftsbetrieb.
Durch Einstellung oder Spaltung des operativen Geschäfts oder der Pensionsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Personen (im Wege der Abspaltung oder Ausgliederung nach § 123 UmwG) kann eine Rentnergesellschaft geschaffen werden. Bei umwandlungsrechtlichen Vorgängen entsteht eine gesamtschuldnerische Nachhaftung für die Zahlung der Versorgungsleistungen nach dem deutschen Umwandlungsgesetz (§ 133 UmwG). Die Nachhaftung endet nach zehn Jahren ab dem Zeitpunkt der Ausgliederung oder Abspaltung.
Im Gegensatz zu einer vergleichsweise teuren Versicherungslösung, die auch eine (ggf. teilweise) Enthaftung ermöglicht, unterliegt die Rentnergesellschaft nicht der Versicherungsaufsicht, sondern dem üblichen handelsrechtlichen Rahmen. Konkrete arbeitsrechtliche Anforderungen an die Vermögensausstattung einer Rentnergesellschaft ergeben sich im Wesentlichen aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11. März 2008 zu dieser Frage (3 AZR 358/06).
Der Zweck einer Rentnergesellschaft besteht darin, Versorgungsansprüche zu verwalten und sicherzustellen, dass alle Renten und sonstige Versorgungszahlungen in vollem Umfang geleistet werden. Daraus folgt, dass die Gesellschaft mit ausreichendem Vermögen ausgestattet werden muss. Zudem müssen im Hinblick auf den Schutz der derzeitigen und späteren Rentner:innen angemessene Sicherheitsstrukturen implementiert werden. Die anfängliche Finanzierung (Kapitaleinlage) muss auf die Cashflow-Prognose unter vorsichtigen demografischen Annahmen zur Kapitalanlage abgestimmt sein und einen adäquaten Puffer gegen Schocks bzw. langfristig ungünstige Entwicklungen bieten. Dies erfordert eine geeignete Asset-Liability-Modellierung, um eine optimale Mischung der Anlageklassen (Barmittel, Anleihen, Aktien usw.) zu bestimmen.
Neben den finanziellen Sicherheitspuffern muss auch die rechtliche Struktur der Rentnergesellschaft einen langfristigen, professionellen und nachhaltigen Betrieb gewährleisten. Wir halten es für am sinnvollsten, die Vermögenswerte in einem geeigneten CTA abzusichern (wobei auch Gestaltungsalternativen möglich sind, bei denen dies nicht erforderlich ist). Dies erfordert ein Gesamtkonzept, bei dem die Möglichkeit, in renditestärkere Anlagen zu investieren und die Risiken, diese Anlagerenditen nicht zu erzielen, sowohl für die Rentner:innen als auch für das abgebende Unternehmen sorgfältig abgewogen werden.
Für eine adäquate Umsetzung der vielfältigen Anforderungen an eine Rentnergesellschaft empfehlen wir ein vierphasiges Implementierungsprojekt, welches wie folgt aufgebaut ist:
Eine Pensionsverpflichtung basiert im Wesentlichen auf einer Reihe von Zahlungsströmen, die davon abhängen, wie lange die Rentner:innen leben und welche Rentenerhöhungen sie erhalten (in manchen Fällen spielen alternative Auszahlungsformen wie Ratenzahlung oder Einmalkapital noch eine Rolle). Der Gegenwartswert der Verbindlichkeit hängt entscheidend vom Rechnungszins ab, der zur Bewertung dieser Zahlungsströme verwendet wird. Für die Bilanzierung wird als Rechnungszins der Stichtagszins für AA-Unternehmensanleihen für IAS19 und USGAAP und ein 10-Jahresdurchschnitt für HGB verwendet. Für eine Versicherungsgesellschaft gelten besondere Solvabilitätsanforderungen, was bedeutet, dass die Preisgestaltung auf sehr konservativen Annahmen beruht.
Der Vorteil der Rentnergesellschaft besteht darin, dass sie eine größere Freiheit bei der Wahl ihres Anlageportfolios hat und gleichzeitig eine angemessene Sicherheit bei der Zahlung der Renten leisten kann. Diese größere Freiheit kann für höhere Anlagerenditen genutzt werden. Im Ergebnis ist der abgezinste Wert der Verbindlichkeit niedriger als die Prämie bei einer klassischen Versicherungslösung. Folglich kann man die Pensionsverpflichtungen zu einem Wert auslagern, der dem Buchwert der Verpflichtungen inklusive Verwaltungskosten viel näherkommt, als bei einer versicherungsähnlichen Lösung. Die derzeitige Zins- und Kapitalmarktsituation bietet unserer Ansicht nach eine günstige Gelegenheit zur Auslagerung.
Laden Sie hier unseren Expertenbeitrag aus dem Manager Magazin Special „Manager WISSEN“ herunter.
Für weitere Fragen oder Hintergrundinformationen zur Rentnergesellschaft kommen Sie gerne auf uns zu. Einen Überblick zum Thema Rentnergesellschaft auf Englisch finden Sie hier.
1 Ein Contractual Trust Arrangement (CTA) ist ein Treuhandmodell zur Sicherung der Vermögenswerte gegen eine Insolvenz. Pensionsverpflichtungen können mit im CTA gesicherten Vermögenswerten saldiert werden.