Deutschland hat diese Anforderungen durch das „Gesetz zur Umsetzung der NIS‑2‑Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ (NIS2-Umsetzungsgesetz) verabschiedet. Dabei wurde kein eigenständiges NIS‑2‑Gesetz geschaffen, stattdessen erfolgte eine umfassende Revision des bestehenden BSI‑Gesetzes (BSIG), sowie Anpassungen weiterer sektor-spezifischer Regelwerke. Die nationale Umsetzung wurde nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens am 21. November 2025 vom Bundesrat bestätigt und trat mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 6. Dezember 2025 ohne Übergangsfristen in Kraft.
April 2023: Erster Referentenentwurf
Das Bundesinnenministerium veröffentlicht den ersten Entwurf zur Umsetzung der EU-NIS-2-Richtlinie. Dieser bildet die Grundlage für die nationale Gesetzgebung und definiert erste Anforderungen an Unternehmen im Bereich der Cybersicherheit.
Juli 2023: Überarbeiteter Entwurf mit sektorunabhängiger Einstufung „wichtiger Einrichtungen“
In der überarbeiteten Fassung wurde die Einstufung von Unternehmen nicht mehr ausschließlich sektorspezifisch vorgenommen. Stattdessen wurde eine neue Kategorie eingeführt: „wichtige Einrichtungen“, deren Relevanz sich aus Größe, Umsatz und Bedeutung für die Gesellschaft ergibt – unabhängig vom Sektor.
Dezember 2023 – bis Juni 2025: Verbändeanhörungen und weitere Entwürfe
In dieser Phase fanden umfangreiche Konsultationen mit Branchenverbänden, Unternehmen und Fachgremien statt. Die Rückmeldungen flossen in mehrere überarbeitete Entwürfe ein, die die Anforderungen weiter konkretisieren und auf Praxistauglichkeit prüfen.
Juli 2025: Kabinettsbeschluss
Die Bundesregierung verabschiedete den finalen Gesetzesentwurf im Kabinett. Damit wurde der Weg für die parlamentarische Beratung und die formale Gesetzgebung geebnet.
August 2025: Vorlage im Bundesrat
Der Gesetzesentwurf wurde dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt. Dies ist ein entscheidender Schritt im Gesetzgebungsverfahren, bevor ein Gesetz in Kraft treten kann.
November 2025: Verabschiedung durch den Bundestag
Der Bundestag beschloss das deutsche NIS2 Umsetzungsgesetz.
November 2025: Zustimmung des Bundesrats
Der Bundesrat stimmte dem Umsetzungsgesetz zu und schloss damit das Gesetzgebungsverfahren ab.
Dezember 2025: Inkrafttreten (ohne Übergangsfristen)
Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt trat die deutsche Umsetzung der NIS2 Richtlinie unmittelbar in Kraft. Das überarbeitete BSI Gesetz (BSIG) ist somit seit dem 6. Dezember 2025 verbindlich in Kraft.
Die NIS2 und die neuen Anforderungen an Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS) betreffen deutlich mehr Unternehmen als bisher. Neuerdings werden auch sogenannte „besonders wichtige“ und „wichtige Einrichtungen“ reguliert. Die Einstufung erfolgt dabei nach Unternehmensgröße, Umsatz und Sektorenzugehörigkeit. Auch Organisationen ohne bestimmte Schwellenwerte können betroffen sein, etwa Anbieter digitaler Dienste, DNS-Dienste, Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die öffentliche Verwaltung.
Die Anforderungen des NIS2-Umsetzungsgesetzes für die Bundesverwaltung und die Wirtschaft umfassen:
Auf Landesebene gibt es eine eigenständige Gesetzgebung für die Verwaltung, während Bildungseinrichtungen (z.B. Universitäten) und Kommunen bundesweit ausgeschlossen sind.
Unternehmen müssen ein umfassendes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) etablieren oder bestehende Systeme erweitern. Die geforderten Maßnahmen umfassen:
Deloitte empfiehlt eine strukturierte Vorgehensweise in vier Phasen zur Erreichung der NIS2-Compliance. Unternehmen sollten frühzeitig mit der Umsetzung beginnen, da das Gesetz unmittelbar ohne Übergangsfristen in Kraft getreten ist.
Eine Zertifizierung des ISMS und BCM nach ISO/IEC 27001:2022 bzw. ISO 22301 oder BSI IT-Grundschutz kann als Nachweis der Compliance dienen.
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Bei Fragen zu NIS2 kontaktieren Sie gerne unsere Expert:innen Fabian Mihailowitsch und Tamara Okropiridze.