Der AI-Act erweitert die bestehenden regulatorischen Anforderungen für den Einsatz von KI im Finanzsektor und baut dabei auf vielen Vorgaben aus DORA (Digital Operational Resilience Act) auf. Finanzinstitute stehen vor der Aufgabe, beide EU-Verordnungen effizient miteinander zu verbinden, um KI sicher und nachvollziehbar zu betreiben. Der Beitrag zeigt, wo Synergien und Unterschiede bestehen, um eine effiziente Etablierung beider Gesetze zu ermöglichen.
Finanzinstitute stehen vor der Aufgabe, beide EU-Verordnungen für KI-Systeme umzusetzen, um diese sicher, nachvollziehbar und widerstandsfähig zu betreiben. Der Beitrag erläutert zentrale Überschneidungen, notwendige Ergänzungen und zeigt, warum Unternehmen jetzt ihre Governance und Prozesse für KI neu ausrichten sollten.
DORA und der AI-Act bilden gemeinsam den künftigen Rahmen für den sicheren Einsatz digita-ler Technologien im Finanzsektor. DORA definiert Anforderungen an die Sicherstellung der digi-talen Resilienz, also das Management von IKT-Risiken, IKT-Vorfällen, Tests der etablierten Si-cherheitsmaßnahmen und IKT-Dienstleistungsbezüge. Der AI-Act ergänzt dies um spezifische Pflichten für KI-Systeme, insbesondere für Hochrisiko KI Anwendungen. Für viele Unternehmen bedeutet das, dass bestehende interne Kontrollsystem weiter genutzt werden können, aber um zusätzliche Prozesse, Dokumentationen und Verantwortlichkeiten erweitert werden müssen. Finanzinstitute müssen daher prüfen, wie KI-Systeme heute eingesetzt werden und welche regulatorischen Vorgaben für ihre jeweiligen Risikoklassen gelten. Je nach Art und Einsatz eines KI-Systems greifen verschiedene Anforderungen aus beiden Regelwerken.
DORA erfasst alle Risiken im Zusammenhang mit IKT-Systemen. KI-Systeme können Software- oder Hardwarekomponenten sein und gelten damit als IKT-Asset bzw. konkret als IKT-System. Dadurch fallen sie automatisch in den DORA-Risikomanagementrahmen. Gleichzeitig verlangt der AI-Act eine gesonderte Betrachtung für KI-Systeme, die als Hochrisiko eingestuft werden sowie Transparenzpflichten für KI-Systeme, die Inhalte generieren oder mit dem Benutzer interagieren.
Nicht alle KI-Risiken sind automatisch IKT-Risiken. Beispielsweise fallen Risiken, die Grundrechte betreffen, oft in die Zuständigkeit der Compliance Funktion. Deshalb müssen Unternehmen Verantwortungsketten präzise definieren und klare Governance Schnittstellen zwischen Risikomanagement, Compliance, IKT-Risikomanagement und ggf. einer dedizierten Organisationseinheit für die KI-Governance schaffen.
DORA bewertet Risiken primär anhand der Kritikalität verarbeiteter Daten und der Bedeutung der Funktionen für den Geschäftsbetrieb. Der AI-Act fokussiert auf mögliche Auswirkungen eines KI-Systems auf Grundrechte betroffener Personen. Beide Perspektiven müssen parallel angewendet werden, da sie unterschiedliche Dimensionen abdecken.
Sowohl DORA als auch der AI-Act verlangen ein strukturiertes Vorfallmanagement. In vielen Fällen ist ein KI-Vorfall gleichzeitig auch ein IKT-Vorfall. Dennoch unterscheiden sich Kriterien, Meldefristen und Verantwortlichkeiten.
Für die Praxis bedeutet das, dass ein integrierter Prozess notwendig ist, der die Prüfkriterien für schwerwiegende KI-Vorfälle in die bestehenden DORA-Abläufe einbettet und zusätzlich AI-Act spezifische Kriterien prüft. Damit wird verhindert, dass Unternehmen parallele Meldeprozesse aufbauen müssen.
DORA fordert regelmäßige Tests für alle IKT-Systeme. Der AI-Act verlangt explizit Tests für Hochrisiko KI-Systeme über deren gesamten Lebenszyklus hinweg. Eine Kombination aus klassischen Sicherheits- und Belastungstests sowie KI spezifischen Testarten wie Performance- oder Ethik-Tests ist notwendig, um alle Dimensionen eines KI-Systems zu testen.
Unternehmen sollten ihr bestehendes Testprogramm erweitern, statt separate KI-Testprogramme aufzubauen.
Im Drittparteienrisikomanagement bestehen nur wenige Synergien zwischen DORA und AI-Act, da sich die risikobasierten Ansätze der beiden Gesetze fundamental unterscheiden. Der AI-Act weist die Verantwortung für die Umsetzung von Anforderungen verschiedenen Rollen in der KI-Lieferkette zu, während DORA die Gesamtverantwortung für IKT-Dienstleistungen beim Finanzinstitut verankert.
Die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen aus dem AI-Act und aus DORA erfordert klar definierte Verantwortlichkeiten über mehrere Organisationseinheiten hinweg. Beide Regelwerke adressieren unterschiedliche Kontrollfunktionen und verlangen eine konsistente Steuerung entlang des gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen.
Da der AI-Act zwischen verschiedenen Rollen in der KI-Lieferkette unterscheidet, kann sich die Verantwortung je nach Nutzung oder Weiterentwicklung eines KI-Systems verändern. DORA verfolgt einen anderen Ansatz und ordnet die Gesamtverantwortung stets dem Finanzinstitut zu. Deshalb ist eine eindeutige Governance erforderlich, um Risiken, Pflichten und Meldewege klar zu strukturieren.
„Wir sehen große Chancen darin, dass der AI-Act und DORA gemeinsam einen integrierten Rahmen für verantwortungsvolle KI schaffen. Für Versicherer und Banken ist jetzt der richtige Zeitpunkt, diese Synergien zu nutzen.“ Jens Bläser, Partner