Jetzt anmelden! Deloitte Legal Webcast am 26. August 2026 mit dem Thema "Green Claims 2026: Finden. Prüfen. Rechtssicher steuern"
Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen sind längst fester Bestandteil von Marketing, Vertrieb und Unternehmenskommunikation. Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „grün“ oder „CO₂-reduziert“ finden sich auf Verpackungen, Websites, in Produktbeschreibungen, Online-Shops und Werbekampagnen. Hinzu kommen zukunftsbezogene Umweltversprechen wie „Wir sind bis 2030 klimaneutral“ oder „Wir reduzieren unsere CO₂-Emissionen bis 2030 um 50 %“. Weit verbreitet ist zudem die Verwendung unternehmenseigener Nachhaltigkeitslabels, Siegel oder Shop-Badges, die ökologische, soziale oder Tierwohl-Aspekte hervorheben, ohne staatlich festgelegt zu sein oder auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem zu beruhen.
Mit der Umsetzung der Empowering Consumers-Richtlinie (EmpCo-RIL) – als einem Baustein des European Green Deal – in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verschärfen sich die rechtlichen Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen erheblich. Ab dem 27. September 2026 gelten neue Maßstäbe für Green Claims, Nachhaltigkeitssiegel, Klimaneutralitätswerbung und zukunftsbezogene Umweltversprechen. Übergangsfristen für laufende Kampagnen oder bereits produzierte Verpackungen sind nicht vorgesehen.
Unternehmen müssen daher kurzfristig prüfen, welche Aussagen künftig rechtlich noch zulässig sind. Zugleich müssen sie organisatorisch sicherstellen, dass relevante Kommunikation im Unternehmen identifiziert, überprüft, dokumentiert und gesteuert werden kann.