Im Rahmen der Maßnahmen zur Schließung des Gender Pay Gaps steigen die Anforderungen an Unternehmen. Erfahren Sie, welche Schritte bereits jetzt gesetzt werden sollten und was darüber hinaus noch zu beachten ist.
Im Juni 2023 ist die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz in Kraft getreten. Die Richtlinie, die bis Juni 2026 in österreichisches Recht umzusetzen ist, wird umfassende Veränderungen im Bereich der Einkommenstransparenz mit sich bringen.
Bei der Schließung des Gender Pay Gaps zeigen sich in den EU-Mitgliedsstaaten nur langsam Fortschritte. Auch in Österreich hat sich der unbereinigte Gender Pay Gap in den letzten 25 Jahren um nur 3 Prozentpunkte verringert. Eine größere Entgelttransparenz soll zu der Reduzierung des Gaps beitragen. Die Richtlinie beinhaltet u.a. detaillierte Auskunftsrechte und Berichterstattungspflichten, eine Maßnahmenverpflichtung für Unternehmen, wenn der Gender Pay Gap 5% übersteigt, sowie die verpflichtende Bewertung und Definition von gleicher und gleichwertiger Arbeit.
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