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Entgelttransparenz

Die neue EU-Richtlinie

Im Rahmen der Maßnahmen zur Schließung des Gender Pay Gaps steigen die Anforderungen an Unternehmen. Erfahren Sie, welche Schritte bereits jetzt gesetzt werden sollten und was darüber hinaus noch zu beachten ist.

Im Juni 2023 ist die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz in Kraft getreten. Die Richtlinie, die bis Juni 2026 in österreichisches Recht umzusetzen ist, wird umfassende Veränderungen im Bereich der Einkommenstransparenz mit sich bringen.

Bei der Schließung des Gender Pay Gaps zeigen sich in den EU-Mitgliedsstaaten nur langsam Fortschritte. Auch in Österreich hat sich der unbereinigte Gender Pay Gap in den letzten 25 Jahren um nur 3 Prozentpunkte verringert. Eine größere Entgelttransparenz soll zu der Reduzierung des Gaps beitragen. Die Richtlinie beinhaltet u.a. detaillierte Auskunftsrechte und Berichterstattungspflichten, eine Maßnahmenverpflichtung für Unternehmen, wenn der Gender Pay Gap 5% übersteigt, sowie die verpflichtende Bewertung und Definition von gleicher und gleichwertiger Arbeit.

EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Diese wesentlichen Neuerungen kommen auf Unternehmen zu

Q&A zur neuen Richtlinie

Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick 

Die Gender Pay Gap-Berichterstattung wird erstmals verpflichtend im Juni 2027 rückwirkend für das Jahr 2026 durchzuführen sein. Mit den individuellen Auskunftsrechten der Arbeitnehmer:innen können Arbeitgeber möglicherweise schon früher konfrontiert sein. Die Struktur für ein entsprechendes Reporting (z.B. Arbeitswelten/Job Familien, Job Levels/Grades) muss demnach bereits jetzt geschaffen werden. Unter anderem geht es darum, die organisatorischen Grundlagen dafür zu legen, gleiche und gleichwertige Tätigkeiten zu identifizieren (Job-Architektur, Job-Grading) und Klarheit über vorhandene Gehaltselemente und mögliche Pay Gaps zu schaffen. Darüber hinaus sind noch andere Anforderungen zu beachten, wie zum Beispiel die Reporting-Anforderungen nach CSRD (siehe dazu auch den Punkt „In welchem Rahmen ist ein Gender Pay Gap-Reporting weiters notwendig?“).

Da die Richtlinie noch nicht in österreichisches Recht umgesetzt wurde, herrscht aktuell noch Unklarheit zu manchen Details: Wie werden einzelne Definitionen ausgelegt? Wo gibt es Interpretationsspielräume, z.B. bei gesetzlich festgeschriebenen Entgeltbestandteilen? Wie ist die Auswertung des Gender Pay Gaps methodisch durchzuführen? Wie sollen die Ergebnisse der Analyse – nach innen und außen – kommuniziert werden?

Diese Schritte sollten Sie jetzt setzen:

  1. Definieren und identifizieren Sie gleiche und gleichwertige Arbeit im Unternehmen: Gibt es eine Struktur, nach der gleiche und gleichwertige Funktionen/Jobs/Rollen strukturiert werden? 
  2. Überprüfen Sie Ihre bestehenden Vergütungsprozesse: Gibt es objektive Kriterien für die Gehaltsfestsetzung und Erhöhung
  3. Überprüfen Sie Ihre bestehenden Prozesse zur Leistungsbewertung: Haben Sie eine objektive Leistungsbewertung im Einsatz?
  4. Berechnen Sie den Gender Pay Gap und analysieren Sie Ihre Entgeltdaten: Führen Sie bereits Reportings durch?

Gender Pay Gap-Reporting ist neben der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz auch noch notwendig im Rahmen:

  • des österreichischen Einkommensberichts,
  • der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD),
  • der EBA (European Banking Authority) Guidelines, gültig für Kredit- und Finanzinstitute.

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Richtlinie ist komplex und erfordert Zeit, Ressourcen und spezialisiertes Know‑how. Bereits heute begleiten wir Unternehmen bei der Vorbereitung auf die neuenAnforderungen und wissen, worauf es ankommt. 

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