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EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Österreichs Unternehmen zwischen Orientierung und Umsetzung

Transparenz für mehr Einkommensgerechtigkeit

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll für mehr Einkommensgerechtigkeit insbesondere zwischen Männern und Frauen sorgen und dabei helfen den Gender Pay Gap zu schließen. Für Unternehmen sind damit verpflichtende Maßnahmen verbunden, um die Transparenz der Vergütungspolitik zu erhöhen. Die Vorgaben der neuen Richtlinie sind bis spätestens 7. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen, ein konkreter Gesetzesentwurf fehlt allerdings noch. Dementsprechend unter Druck stehen Österreichs Unternehmen: Der Informations- und Umsetzungsstand ist niedrig und mögliche Konsequenzen bei einer Nichtumsetzung sind zum Großteil unbekannt.

Die Keyfindings im Überblick:

65 %

wissen kaum oder gar nicht über die Anforderungen zur Umsetzung der Richtlinie Bescheid.

57 %

der Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden gehen von einem hohen bis sehr hohen Umsetzung-Aufwand aus.

27 %

sehen in der Richtlinie eine Chance und rechnen mit einem positiven Einfluss auf die Einkommens- gerechtigkeit.

Viele österreichische Unternehmen sind auf die Anforderungen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie noch nicht ausreichend vorbereitet. Der Mangel an Informationen, unklare rechtliche Rahmenbedingungen und der teils hohe erwartete Aufwand bei der Umsetzung stellen zentrale Herausforderungen dar. Das zeigt unsere aktuelle Studie zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie, für die wir rund 500 Unternehmensvertreter:innen befragt haben.

Wissenslücken zu den Anforderungen der Richtlinie

Obwohl die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie zeitlich näher rückt, stehen viele Unternehmen noch ganz am Anfang ihrer Vorbereitungen. Rund zwei Drittel der befragten Unternehmen kennen die konkreten Anforderungen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie kaum oder gar nicht. Auch mögliche rechtliche Konsequenzen bei einer Nichtumsetzung sind der Mehrheit nicht bekannt.

Deloitte View

Im Hinblick auf die künftig verpflichtenden Transparenzanforderungen zeigt sich ein erheblicher Informationsbedarf. Gefordert ist insbesondere der österreichische Gesetzgeber, durch klare rechtliche Leitplanken und begleitende Maßnahmen die Umsetzung für Unternehmen zu erleichtern. Praxisorientierte Leitfäden, Schulungsangebote und institutionalisierte Anlaufstellen können dabei
entscheidend zur Umsetzungssicherheit beitragen.

Vorbereitungen auf Richtlinie stehen am Anfang

Obwohl viele die Anforderungen der Richtlinie nicht kennen, geht mehr als die Hälfte der Befragten von einem sehr oder eher hohen Umsetzungsaufwand aus. Insbesondere fehlende gesetzliche Klarheit, offene Fragen zur Definition von „gleicher und gleichwertiger Arbeit“ sowie kulturelle Barrieren werden als zentrale Hürden wahrgenommen.

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Derzeit fehlt ein konkreter Gesetzesentwurf als Basis für rechtssicheres Handeln. Entsprechend hat bisher nur ein Viertel der Unternehmen mit der Umsetzung begonnen. Viele richten ihren Fokus aktuell auf andere Themen. Um eine fristgerechte und wirksame Umsetzung zu ermöglichen, braucht es nun rasch klare und verständliche rechtliche Vorgaben. Nur so können Unternehmen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.

Kritische Erwartungen an die Wirksamkeit

Nicht alle Unternehmensvertreter:innen sind von der Wirksamkeit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie überzeugt. 17 % stehen der Umsetzung an sich kritisch gegenüber, knapp die Hälfte der Befragten erwartet überhaupt keinen positiven Einfluss auf die Einkommensgerechtigkeit in den Unternehmen. 43 % fordern deshalb einen möglichst geringen administrativen Aufwand, 38 % hoffen seitens der Behörden auf Kulanz und Beratung statt unmittelbarer Sanktionen.

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Derzeit mangelt es noch an einem breiten Vertrauen in die Wirksamkeit der Richtlinie. Wird sie überwiegend als bürokratische Belastung wahrgenommen, läuft sie Gefahr, ihr Ziel zu verfehlen. Umso wichtiger ist es, den konkreten Nutzen klar zu vermitteln und die Umsetzung praxisnah und nachvollziehbar zu gestalten.

Handlungsempfehlungen

Diese Schritte können Unternehmen jetzt setzen, um sich auf die EU-Entgelttransparenzrichtlinie vorzubereiten

Jetzt handeln und rechtzeitig vorbereiten

Unternehmen sind zukünftig dazu verpflichtet, gleiche und gleichwertige Tätigkeiten zu identifizieren, transparent zu bewerten und Entgeltunterschiede zwischen den Geschlechtern offenzulegen. Ab 2027 greift zusätzlich die erste verpflichtende Berichterstattung für Unternehmen ab 150 Mitarbeitende – rückwirkend für das Jahr 2026.

Unsere Erfahrung aus zahlreichen Projekten zeigt: Die Umsetzung der Richtlinie ist komplex und erfordert Zeit, Ressourcen und spezialisiertes Know‑how. Bereits heute begleiten wir Unternehmen bei der Vorbereitung auf die neuen Anforderungen und wissen, worauf es ankommt. 

Unsere multidisziplinären Expert:innen unterstützen Sie entlang des gesamten Umsetzungsprozesses – von einem umfassenden Legal Check bis zur Einführung und Umsetzung neuer Strukturen, Prozesse und Governance‑Modelle.

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Unsere Studienergebnisse aus dem Vorjahr zum Download