Die Schweizer Steuerspezialisten von Deloitte für die Finanzdienstleistungsbranche bieten umfassende, integrierte Lösungen für den Banken-, Versicherungs- und Investment-Management-Sektor. Unser steuerliches Fachwissen und unsere Branchenkenntnisse ermöglichen es uns, die besonderen Bedürfnisse jedes Kunden zu verstehen.
Die Einhaltung von Steuervorschriften und das richtige Management von Steuerrisiken ist ein Schlüsselfaktor für den Erfolg. Angesichts der Komplexität der Steuerfragen in der Finanzdienstleistungsbranche erwarten Sie von Ihrem Steuerberater neben steuertechnischen Kenntnissen auch ein tiefes Verständnis des Geschäfts und der betrieblichen Abläufe.
Unsere Steuerberatungsdienste umfassen:
Steuerebene des Konzerns: Sicherstellung der Steuerkonformität und einer steuereffizienten Unternehmensstruktur, Beratung und Unterstützung bei nationalen, internationalen, Verrechnungspreis- und indirekten Steuerüberlegungen über den gesamten Lebenszyklus der Steuerlandschaft. Die Bandbreite unserer Dienstleistungen reicht vom "Business as usual" bis hin zu den Auswirkungen, die sich aus Veränderungen bei Produkten und Angeboten, Liefermodellen und Systemen sowie Umstrukturierungen ergeben.
Operative Steuern/Back-Office-Ebene: Beratung zu Quellensteuer, Stempelsteuer und anderen transaktionsbezogenen Steuerangelegenheiten.
Um eine günstige Besteuerung für Schweizer Privatanleger von Investmentfonds zu ermöglichen, müssen die Fonds jährlich die entsprechenden Einkommenszahlen auf der Grundlage der Schweizer Steuervorschriften berechnen und melden.
Deloitte kann diese Verpflichtungen für Investmentfonds erfüllen und so eine zeitnahe und genaue Berichterstattung über die Schweizer Fondsbesteuerung sicherstellen, die im Einklang mit dem aktuellen Schweizer Steuerrecht und der Praxis steht.
In einem internationalen Umfeld, in dem die Einhaltung von Steuervorschriften immer wichtiger wird, erwarten immer mehr Kunden von ihren Banken, dass sie länderspezifische Kundensteuerberichte erhalten. Durch die Aufnahme zusätzlicher Informationen über die geltenden Quellensteuersätze auf Kapitalerträge in die Steuerberichte ihrer Kunden können die Banken ihren Kunden einen Mehrwert bieten, indem sie ihnen die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, um eine Reduzierung der Quellensteuern auf Kapitalerträge und/oder eine Steuergutschrift für nicht erstattungsfähige gezahlte ausländische Steuern zu beantragen.
Deloitte bietet im Rahmen eines Abonnementdienstes standardisierte Quellensteuertabellen an, die jährlich aktualisiert werden und die nicht erstattungsfähigen Quellensteuersätze auf Kapitalerträge gemäss den von einer Vielzahl von Ländern abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen enthalten.
Die Quellensteuertabellen für die ausgewählten Länder, in denen der Kunde ansässig ist, liegen im Pdf-, Excel- und XML-Format vor und entsprechen den Spezifikationen der führenden Steuerberichterstattungssoftware für Kunden.
Deloitte bietet auch eine vollständige Outsourcing-Lösung für die Steuerberichterstattung seiner Kunden sowie Beratungsdienste zur Unterstützung der Implementierung und des Betriebs einer internen Lösung.
Dividenden- und Zinszahlungen auf Schweizer Wertpapiere unterliegen in der Regel einer schweizerischen Quellensteuer von 35%, die der Emittent des Wertpapiers einbehält. Der Anleger kann diese Quellensteuer unter Umständen aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens zurückfordern. Deloitte verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der erfolgreichen Rückforderung der Schweizer Verrechnungssteuer, die auf Schweizer Kapitalerträge abgezogen wurde.
Deloitte verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Unterstützung von US-Investmentgesellschaften bei der erfolgreichen Rückforderung der auf Schweizer Kapitalerträge einbehaltenen Schweizer Verrechnungssteuer und bietet eine komplette Outsourcing-Lösung für die Rückforderung der Schweizer Verrechnungssteuer im Namen von US-Investoren an.
Schweizer Investmentfonds können Anspruch auf die Rückerstattung diskriminierender Quellensteuern haben, die auf Dividendenzahlungen aus europäischen Aktien abgezogen wurden. Diese Erstattungen beruhen auf EU-Recht und kommen zu den Quellensteuererstattungen hinzu, die im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens möglich sind.
Deloitte hilft bei der Rationalisierung der Datenerfassung, der Dokumentation und des Einreichungsprozesses, indem wir unser globales Netzwerk von Fachexperten und ihre etablierten Kontakte zu den jeweiligen Steuerbehörden nutzen.
In den letzten Jahren hat Deloitte eine Reihe von Schweizer Investmentfonds erfolgreich bei ihren Rückforderungen unterstützt und ihnen dabei geholfen, erhebliche Beträge zurückzufordern.