In der Schweiz kam es am vergangenen Wochenende zu einem historischen Entscheid: Das Stimmvolk stimmte für die Abschaffung der sogenannten «Heiratsstrafe». Verheiratete Paare und Personen in eingetragener Partnerschaft werden somit künftig individuell besteuert. Mit dieser Volksabstimmung setzt die Schweiz einen Entscheid um, den das Schweizer Bundesgericht bereits vor mehr als 40 Jahren gefällt hat. Dieser historische Entscheid führt aus Sicht von Privatpersonen zu einer der bedeutendsten Reformen des Schweizer Steuersystems der letzten Jahrzehnte.
In der Schweiz werden Ehepaare und Personen in eingetragener Partnerschaft gemeinsam besteuert. Das heisst, sie reichen eine gemeinsame Steuererklärung ein, werden gemeinsam veranlagt und erhalten eine einzige Steuerrechnung. Aufgrund der progressiven Besteuerung wurden viele Ehepaare und Paare in eingetragener Partnerschaft gegenüber unverheirateten Paaren steuerlich benachteiligt — ein Phänomen, das als «Heiratsstrafe» bekannt war. Bereits vor mehr als 40 Jahren erklärte das Schweizer Bundesgericht diese «Heiratsstrafe» grundsätzlich für verfassungswidrig (Bundesgerichtsentscheid 110 Ia 7, Deutsch). In den letzten Jahren wurden — sowohl im Parlament als auch mittels Volksinitiativen — mehrere Versuche unternommen, um dieses Problem anzugehen. Sie blieben jedoch alle aus verschiedenen Gründen erfolglos.
Auf der Grundlage einer Volksinitiative hat das Schweizer Parlament einen neuen Gesetzesentwurf in Form eines indirekten Gegenvorschlags ausgearbeitet, der sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern die Individualbesteuerung vorsieht. Verheiratete Paare und Personen in eingetragener Partnerschaft werden somit künftig individuell besteuert, d. h. beide Partner füllen jeweils eine eigene Steuererklärung aus, werden separat veranlagt und erhalten eine individuelle Steuerrechnung. Die Mehrheit der Kantone und einige konservative Parteien hatten das Referendum gegen diesen Gesetzesentwurf ergriffen.
In einer historischen Abstimmung hat die Schweizer Stimmbevölkerung am vergangenen Wochenende nach einer intensiven und kontroversen Referendumskampagne das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung angenommen. Die Schweiz wird damit nach mehr als 40 Jahren der Forderung des Bundesgerichts nachkommen.
Das Gesetzespaket tritt nicht sofort in Kraft, sondern voraussichtlich erst in sechs Jahren, spätestens aber am 1. Januar 2032. Grund dafür ist, dass wegen dieses Gesetzesentwurfs nicht nur das System der direkten Bundessteuer, sondern auch dasjenige der Kantons- und Gemeindesteuer angepasst werden muss. Die Kantone müssen demnach neue Steuersätze einführen und ihre Regelungen zu Abzügen und Freibeträgen überarbeiten. Zudem müssen auch die Prozesse der kantonalen Steuerverwaltungen angepasst werden, da rund 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen bearbeitet werden müssen.
Dieser historische Entscheid der Schweizer Stimmbevölkerung wird für Privatpersonen eine der umfassendsten Reformen des schweizerischen Steuersystems der letzten Jahrzehnte zur Folge haben. Daraus ergeben sich verschiedene Herausforderungen — insbesondere hinsichtlich der künftigen steuerlichen Aufteilung des gemeinsamen Vermögens sowie der daraus erzielten Vermögenserträge von Ehepaaren und Personen in eingetragener Partnerschaft. Es ist zu erwarten, dass zu diesem Zweck weitere detaillierte Vorschriften erlassen werden, beispielsweise in Form einer Verordnung oder eines Rundschreibens. Da auch die Kantone ihre Steuersätze sowie die Regelungen zu Abzügen und Freibeträgen innerhalb von sechs Jahren überarbeiten und anpassen müssen, könnte dies erhebliche Auswirkungen auf die Steuerbelastung von Ehepaaren und Personen in eingetragener Partnerschaft haben. Deloitte wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.