Die vorliegende Studie von Deloitte hatte zum Ziel, die finanziellen Auswirkungen der OECD-Mindeststeuer auf die 50 grössten börsenkotierten Schweizer Konzerne für das Geschäftsjahr 2024 zu untersuchen. Die Studie deckt Schweizer Konzerne ab, die entweder im Swiss Market Index (SMI) oder im Swiss Mid-Cap Index (SMIM) vertreten sind. Da das Geschäftsjahr einiger Konzerne nicht dem Kalenderjahr entspricht, umfasst die vorliegende Analyse etwas weniger als 50 Konzerne. Es wurden nur öffentlich verfügbare Daten und Informationen aus geprüften Jahresabschlüssen, Anlegerpräsentationen und offiziellen Statements von CFOs verwendet. Die Studie von Deloitte Schweiz zu den Auswirkungen der OECD-Mindeststeuer bietet einen detaillierten Überblick über die finanziellen Folgen für die analysierten Schweizer Konzerne.
Da zu nicht börsenkotierten Schweizer Konzernen und Schweizer Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne keine öffentlich zugänglichen Informationen und Daten vorliegen, bietet diese Studie keinen umfassenden Überblick über zusätzliche Steuereinnahmen für die Schweiz in Bezug auf das Geschäftsjahr 2024. Basierend auf den Erkenntnissen zu den analysierten Konzernen können jedoch erste Einblicke vermittelt werden.
Gemäss den Zielvorgaben des Mindeststeuerprojekts der OECD/G20 sollen multinationale Konzerne mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens EUR 750 Millionen (auf Konzernebene) in jedem Land einen Mindeststeuersatz von 15% entrichten. Liegt der Steuersatz in einem Land unter 15%, ist eine Ergänzungssteuer («Top-up Tax») zum Ausgleich der Differenz zu zahlen. Jedes Land kann freiwillig entscheiden, ob es die OECD-Mindeststeuerregeln unilateral einführen will. Führt es die Regeln ein, muss es jedoch das OECD-Rahmenwerk vollumfänglich erfüllen. Dies wird durch eine Peer Review überprüft.
Die Erhebung der Ergänzungssteuer erfolgt in drei Schritten. Jedes Land kann die Differenz zu den 15% durch eine inländische Mindestergänzungssteuer ausgleichen. Erhebt ein Land diese Steuer nicht, kann das Land, in dem die Konzernleitung (oder eine intermediäre Holdinggesellschaft) ihren Sitz hat, die Gewinne von direkt oder indirekt gehaltenen ausländischen Tochtergesellschaften durch eine grenzüberschreitende Ergänzungssteuer besteuern, basierend auf der Primärergänzungssteuerregelung («PES»; OECD-Begriff: Income Inclusion Rule, «IIR»). Falls das Land, in dem die oberste Muttergesellschaft ihren Sitz hat, keine PES eingeführt hat, können alle anderen Länder, in denen der Konzern Tochtergesellschaften hat, die zu niedrig besteuerten Gewinne über die Sekundärergänzungssteuer («SES»; OECD-Begriff: Undertaxed Profit Rule, «UTPR») besteuern.
Um die administrative Belastung der Konzerne und Steuerbehörden in der Anfangsphase zu verringern, beinhaltet das OECD-Rahmenwerk für die Jahre 2024–2026 temporäre Übergangsregeln («Safe Harbour Rules»). Wenn in einem Land eines von drei Testkriterien erfüllt ist, findet die OECD-Mindeststeuer auf den betreffenden Konzern keine Anwendung. Nach Ablauf dieser temporären Regeln unterliegt der Konzern im jeweiligen Land vollumfänglich der OECD-Mindeststeuerberechnung . Die OECD prüft derzeit, ob diese temporäre Erleichterung so ausgestaltet werden kann, dass sie dauerhaft gilt.
In einer Volksabstimmung sprachen sich rund 80% des Schweizer Stimmvolks sowie alle Kantone für die Einführung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz aus. Der Bundesrat führte daraufhin die OECD-Mindeststeuer in zwei Stufen ein: am 1. Januar 2024 (inländische Ergänzungssteuer) und am 1. Januar 2025 (grenzüberschreitende Ergänzungssteuer im Rahmen der PES). Aus politischen Gründen und aus Gründen der Rechtssicherheit hat der Bundesrat die grenzüberschreitende Ergänzungssteuer im Rahmen der SES vorerst nicht eingeführt.
Der Bundesrat schätzt, dass «einige Hundert» (börsenkotierte und nicht börsenkotierte) Schweizer Konzerne und «einige Tausend» ausländische Konzerne mit Tochtergesellschaften in der Schweiz betroffen sein werden. Für die ersten Jahre nach der Einführung rechnet der Bundesrat vorerst mit zusätzlichen jährlichen Steuereinnahmen von CHF 1 bis 2,5 Milliarden.
Diese Studie zeigt auf, dass die meisten börsenkotierten Schweizer Konzerne aufgrund ihres konsolidierten Umsatzes zwar dem Regelwerk der OECD-Mindeststeuer unterliegen, ein Drittel davon jedoch keine Ergänzungssteuern für das Jahr 2024 zahlen muss – weder in der Schweiz noch in anderen Ländern. Dafür gibt es verschiedene Gründe: Unter anderem profitieren die Konzerne von temporären Übergangsregeln.
Die Ergänzungssteuern der betroffenen Konzerne beliefen sich auf CHF 243,2 Millionen, zahlbar sowohl in der Schweiz als auch in anderen Steuerjurisdiktionen. Auf einen einzelnen Konzern entfielen CHF 189,0 Millionen oder drei Viertel der Gesamtsumme.
Zwar war es nicht möglich, die Gesamtsumme in inländische und ausländische Ergänzungssteuern aufzugliedern, doch Deloitte Schweiz schätzt, dass die in der Schweiz zu zahlende Summe weniger als CHF 200 Millionen beträgt. Ausgehend von den derzeit verfügbaren Informationen dürften die jährlich erwarteten zusätzlichen Steuereinnahmen von CHF 1 bis 2,5 Milliarden in den ersten Jahren nicht erreicht werden.
Die 50 grössten börsenkotierten Konzerne der Schweiz zahlen insgesamt Ergänzungssteuern in Höhe von CHF 243,2 Millionen, sowohl in der Schweiz als auch in anderen Ländern.
Nur ein Drittel der grössten börsenkotierten Konzerne der Schweiz sind finanziell von der OECD-Mindeststeuer betroffen.
Auf einen einzelnen Konzern entfallen CHF 189,0 Millionen der gesamten Ergänzungssteuern, was 78% entspricht.
Die geschätzte Summe der in der Schweiz zu zahlenden Ergänzungssteuern von weniger als CHF 200 Millionen entspricht 8 bis 20% der erwarteten zusätzlichen Steuereinnahmen.
Aktuell sind Ergänzungssteuern nur für einen kleinen Teil der börsenkotierten Schweizer Konzerne relevant. Viele profitieren von den temporären Übergangsregeln. Insgesamt dürften die Einnahmen aus den Ergänzungssteuern 2024 deutlich unter den ursprünglichen Schätzungen des Bundesrates liegen.
Die temporären Übergangsregeln sind nicht von Dauer – nach 2026 könnte sich das Bild ändern. Ob die Einnahmen aus den Ergänzungssteuern in den kommenden Jahren steigen werden, hängt auch davon ab, ob weitere Länder die OECD-Mindeststeuer einführen werden. Zudem kann die Schweiz ab 2025 auch bei ausländischen Tochtergesellschaften von Schweizer Konzernen, die in ihrem Heimatland keine Ergänzungssteuern zahlen, weil das betreffende Land die OECD-Mindeststeuer nicht eingeführt hat, Ergänzungssteuern erheben. Dies könnte zu höheren Steuereinnahmen führen.
In dieser Studie untersucht Deloitte Schweiz die finanziellen Auswirkungen der OECD-Mindeststeuer auf die 50 grössten börsenkotierten Schweizer Konzerne und beziffert die zusätzlichen potenziellen Steuereinnahmen für die Schweiz. Da das Geschäftsjahr einiger Konzerne nicht dem Kalenderjahr entspricht, umfasst die vorliegende Analyse etwas weniger als 50 Konzerne.
Es wurden nur öffentlich verfügbare Daten und Informationen aus geprüften Jahresabschlüssen (nach IFRS, US-GAAP), Anlegerpräsentationen und offiziellen Statements von CFOs verwendet.
Die Studie konzentriert sich auf die folgenden Hauptfragen:
Da nicht börsenkotierte Schweizer Konzerne und Schweizer Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne keinen Offenlegungspflichten unterliegen, sind für zwei Kategorien der von der Ergänzungssteuer betroffenen Konzerne keine öffentlich zugänglichen Daten und Informationen verfügbar. Folglich können für diese beiden Kategorien keine Analysen erstellt werden. Allerdings vertritt Deloitte Schweiz die Ansicht, dass bestimmte Erkenntnisse aus der Analyse börsenkotierter Schweizer Konzerne im Rahmen dieser Studie auch auf nicht börsenkotierte Schweizer Konzerne übertragen werden können.
Die folgende Methodologie wurde zur Bestimmung der Auswirkungen auf jeden einzelnen Konzern verwendet (Einstufung als gering, mittel oder hoch):