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EU Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR)

Was Sie über die neuen Anforderungen rund um Verpackungen wissen müssen

Finden Sie mit unserem kostenlosen Quick-Check heraus, ob und in welchem Umfang Sie von der PPWR betroffen sind. 

Mit der PPWR wird erstmals ein einheitlicher, verbindlicher Rechtsrahmen für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen in der EU geschaffen. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Ressourcen effizienter zu nutzen und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu etablieren. Beginnend mit August 2026 müssen Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette sukzessive neue Anforderungen im Umgang mit Verpackungen erfüllen.

Wir bieten Ihnen einen kompakten Überblick über die zentralen Anforderungen der PPWR und unterstützen Sie mit einem kostenlosen Quick-Check dabei, Ihren individuellen Betroffenheitsgrad und Handlungsbedarf zu identifizieren. Auf dieser Basis entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen praxisnahe und passgenaue Lösungsansätze für eine effiziente und regelkonforme Umsetzung.

Das sollten Sie jetzt wissen

Stand: Mai 2026, gilt ab August 2026

Bis 2030 sollen sämtliche Verpackungen auf dem EU‑Markt unter wirtschaftlich tragfähigen Bedingungen recycelt werden können. Dabei wird der Einsatz von recycelten Kunststoffen systematisch erhöht sowie der Verbrauch von Primärrohstoffen reduziert, um den Verpackungssektor langfristig auf Klimaneutralität bis 2050 auszurichten.  

Die Verordnung betrifft alle Unternehmen, die eine Rolle im Verpackungslebenszyklus innehaben, also z.B. Verpackungen herstellen, importieren, nutzen, vertreiben oder erstmals auf dem EU-Markt bereitstellen. Dabei ist – je Rolle – eine stufenweise Anwendung verschiedener Pflichten vorgesehen.  

Rollen in der PPWR* 

*Anordnung aller möglicher Rollen schematisch entlang des Lebenszyklus; kommen jedoch in der Praxis nicht immer zwingend genau in der Reihenfolge bzw. in der Vollständigkeit vor

Folgende vier Rollen sind mit den meisten Verpflichtungen verbunden:

  • Erzeuger: Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte herstellt ODER diese unter eigenem Namen oder unter der eigenen Marke herstellen bzw. entwickeln lässt

  • Importeur: In der EU niedergelassenes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte aus einem Drittland erstmals auf dem EU‑Markt in Verkehr bringt 

  • Hersteller: Unternehmen, das Erzeuger, Importeur und/oder Vertreiber ist und Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals auf einem EU-Markt platziert

  • Vertreiber: Unternehmen, das Verpackungen auf dem EU‑Markt bereitstellt, ohne selbst Erzeuger oder Importeur zu sein 

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Verpackungen und Verpackungsabfälle – unabhängig von Material, Branche oder Nutzung. 

Verstöße können zu Marktverboten, Sanktionen sowie erheblichen Reputations- und Haftungsrisiken führen. Die EU-Mitgliedsstaaten werden bis zum Februar 2027 dazu angehalten, nationale Sanktionsregelungen zu erlassen. 

Welche Pflichten sieht die EU-Verpackungsverordnung für Unternehmen vor?

Nachhaltigkeitspflichten

Unternehmen müssen sicherstellen, dass Verpackungen bestimmten Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechen. Dazu zählen insbesondere: 

  • Begrenzung von besorgniserregenden Stoffen (z.B. Schwermetalle) 
  • Minimierung von Gewicht und Volumen der Verpackung 
  • Design-for-Recycling, Kompostierbarkeit und Einhaltung von Recyclingfähigkeitskriterien 
  • Schrittweise Erhöhung des Rezyklatanteils in Kunststoffverpackungen 

    

Kennzeichnungspflichten und Umweltaussagen

Verpackungen müssen klar gekennzeichnet werden, um Informationen über Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit und Entsorgungsweg bereitzustellen. Ziel ist eine harmonisierte EU-weite Kennzeichnung, die eine korrekte Trennung und Entsorgung unterstützt. 

 

Werbeaussagen

Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zur Verpackung selbst unterliegen strengeren Anforderungen. Unternehmen dürfen nur solche Aussagen treffen, die nachweisbar, transparent und nicht irreführend sind. Dies geht Hand in Hand mit der EU Greenwashing Directive.

   

Prinzip der erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)

Hersteller sind verpflichtet, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen zu übernehmen, einschließlich: 

  • Registrierung in nationalen Herstellerregistern 

  • regelmäßiges Reporting (z.B. Verpackungsmengen) 

  • Finanzierung von Sammlung, Recycling und Entsorgung 

In Österreich besteht bereits eine Form der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen. Diese basiert auf der Verpackungsverordnung 2014 sowie dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) und wird operativ über Sammel- und Verwertungssysteme umgesetzt. Ein nationales Herstellerregister für Verpackungen steht derzeit aus.  

  

Ist Ihr Unternehmen auf die PPWR vorbereitet?

Der wichtigste Schritt für Unternehmen ist, schnellstmöglich herauszufinden, inwiefern sie von der PPWR betroffen sind und ab wann Anforderungen erfüllt werden müssen. Wir bieten Ihnen dazu einen initialen kostenlosen Austausch, unseren PPWR-Quick-Check: Kontaktieren Sie uns.

Quick-Check-Leistungen:  

  • Kompakter Überblick über die PPWR-Anforderungen und deren Relevanz für Ihr Unternehmen 
  • Darstellung typischer Herausforderungen in der Praxis 
  • Erste gemeinsame Einschätzung Ihrer Rolle(n), der Komplexität involvierter Prozesse und  potenzieller Risikobereiche 
  • Skizzieren einer Roadmap für die nächsten Schritte zur PPWR-Compliance