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EU Greenwashing Directive

Was Sie über die Empowering Consumers Directive / EmpCo wissen müssen

Finden Sie mit unserem kostenlosen Quick-Check heraus, ob Ihr Unternehmen auf die Empowering Consumers Directive, kurz EmpCo, vorbereitet ist.  

Mit der Empowering Consumers for the Green Transition Directive („EmpCo“ oder auch „EU Greenwashing Directive“ genannt) kommen auf Unternehmen neue Anforderungen hinsichtlich der Eindämmung von Greenwashing zu. Ob allgemeine Umweltaussagen auf gedruckten Werbematerialien, Qualitäts-Siegel auf Produkten, Angaben über Produkthaltbarkeit oder -Garantien, oder Zukunftsversprechungen hinsichtlich der Umwelt-Performance eines Unternehmens – das Spektrum an potenziellen Compliance-Risiken ist breit und trifft Unternehmen verschiedenster Branchen. 

Wir bieten Ihnen einen ersten Überblick zur neuen Richtlinie und einen kostenlosen Quick-Check, mit dem Sie herausfinden können, ob Ihr Unternehmen auf die neue Richtlinie vorbereitet ist und unterstützen Sie bedarfsgerecht mit praktischen Handlungsansätzen.

EmpCo-Inhalte: Was kommt auf Unternehmen zu?

Die EmpCo ergänzt in der Unfair Commercial Practices Directive (2005/29/EG) einige Praktiken als irreführend und unlauter, unter anderem:  

  • Das Tätigen allgemeiner und unspezifischer Umweltaussagen, und insbesondere Aussagen hinsichtlich zukünftiger Klimaneutralität ohne klaren Umsetzungsplan - z.B. „grüne Alternative“, „umweltfreundliches Produkt“, „verantwortungsvolles Unternehmen“, „bis 2035 sind wir klimaneutral“ 

  • Aussagen über Klimaneutralität, die mithilfe von CO2-Kompensation erreicht wurde – z.B. „klimaneutral“, „zertifiziert CO2-neutral“, „CO2-positiv“, „mit Klimaausgleich“, „klimaschonend“ und „mit reduziertem CO2-Fußabdruck“ 

  • Verwendung von Nachhaltigkeits-Siegeln/-Labels/-Logos, die nicht den Anforderungen an ein Zertifizierungssystem entsprechen oder nicht von staatlichen Stellen festgesetzt wurden – z.B. firmeneigene Labels, intransparente Drittanbieter 

  • Werbung mit irrelevanten Produktspezifika oder Charakteristika, die ohnehin gesetzlich geregelt sind – z.B. „dieses Wasser ist vegan“ oder „enthält keine Chemikalie XYZ“ (wenn diese Chemikalie am EU-Markt verboten ist) 

  • Bestimmte Aussagen oder das Zurückhalten von bestimmten Informationen hinsichtlich Produkthaltbarkeit, - Reparierbarkeit, -Softwareupdates 

Die EmpCo ergänzt in der Consumer Rights Directive (2011/83/EU) u.a. folgende Anforderungen: 

  • Verpflichtung, Verbraucher:innen vor dem Kauf bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere zu Haltbarkeit, Gewährleistungsrecht, Reparierbarkeit

  • Einführung der „harmonisierten Kennzeichnung“ zur eindeutigen Erkennbarkeit von gewerblicher Garantie, die über gesetzliche Mindestgarantie von 2 Jahren hinausgeht

  • Einführung der „harmonisierten Mittelung“ zur eindeutigen Kennzeichnung der Gültigkeit der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren

EmpCo Branchen-Fokus: Anwendungsfelder für Finanzdienstleister und Versicherungen

Im Finanzsektor wird bereits seit längerem gegen Greenwashing vorgegangen. Hier ist die EmpCo also in Wechselwirkung mit bestehender Regulatorik zu betrachten. Auch für 2026 nennt die Finanzmarktaufsicht Österreich Greenwashing als einen der Prüfschwerpunkte.  

  • Sämtliche an Endnutzer:innen gerichtete Kommunikationskanäle, wie z.B. Broschüren, Webseite, Social Media, TV-Werbung, Beratungsunterlagen
  • Begriffe wie „Grünes Konto“, „nachhaltige Geldanlage“, „klimafreundliche Baufinanzierung“ oder „Wir handeln nachhaltig“. Diese sind ohne objektiven Nachweis künftig nicht mehr zulässig.
  • Werben mit Aussagen wie „CO2-neutrales Konto“ oder „Klimaneutrale Kreditkarte“ ist unzulässig, wenn CO2-Zertifikate statt echter Emissionsreduktion dahinterstecken.
  • Eigene „ESG-geprüft“-Badges, selbst entwickelte Nachhaltigkeits-Scores oder grüne Blatt-Icons auf Produktbroschüren ohne anerkannte Drittprüfung sind künftig nicht mehr erlaubt.
  • Aussagen wie „Klimaneutral bis 2030“, „Net Zero bis 2050“, „ab 2035 keine Fossilfinanzierung“ sind nur noch mit konkretem, objektivem und öffentlich zugänglichem Umsetzungsplan erlaubt.
  • Irreführendes Selektiv-Highlighting: Ein einziger ESG-Fonds im Sortiment macht keine „Nachhaltigkeitsbank“, oder Solarstrom in der Firmenzentrale rechtfertigt kein „Wir handeln nachhaltig“, wenn z.B. das Kreditportfolio noch fossil dominiert ist.  
  • Sämtliche an Endnutzer:innen gerichtete Kommunikationskanäle, wie z.B. Polizzendokumente, Webseite, TV-Werbung, Social Media, Beratungsunterlagen
  • Werbeaussagen wie „Nachhaltige Lebensversicherung", „grüne Kfz-Versicherung" oder „klimabewusste Hausratversicherung". Diese sind ohne objektiven Nachweis nicht mehr zulässig.
  • Werben mit Aussagen wie „Klimaneutrale Schadensregulierung" oder „CO₂-neutrale Versicherung" ist unzulässig, wenn CO2-Zertifikate statt echter Emissionsreduktion dahinterstecken.
  • Eigene „nachhaltig geprüft"-Badges oder selbst entwickelte ESG-Ratings für Versicherungstarife ohne anerkannte Drittprüfung sind nicht mehr zulässig.
  • Aussagen wie „Klimaneutral bis 2030" oder „fossilfreies Portfolio bis 2040" sind nur noch mit konkretem, objektivem und öffentlich zugänglichem Umsetzungsplan erlaubt.
  • Irreführendes Selektiv-Highlighting: Ein einzelner nachhaltiger Tarif macht keinen grünen Versicherer, wenn z.B. das Kapitalanlageportfolio noch fossil dominiert ist.  

Ist Ihr Unternehmen auf die EmpCo vorbereitet?

Kostenloser Greenwashing Quick Check

Wir bieten Ihnen einen initialen Austausch, um festzustellen, ob Sie von den Anforderungen der EmpCo betroffen sind und wie Sie sich bestmöglich vorbereiten können. 

Quick-Check-Leistungen

  • Kompakter Überblick über die EmpCo-Anforderungen und deren Relevanz für Ihr Unternehmen 
  • Einordnung von EmpCo in die aktuelle ESG-Regulierungslandschaft sowie aktuelle Entwicklungen zur nationalen Umsetzung in österreichisches Recht 
  • Darstellung typischer Herausforderungen und praxisnaher Lösungsansätze 
  • Erste gemeinsame Sichtung Ihrer ESG-Kommunikation im Hinblick auf EmpCo Vorgaben sowie initiale Einschätzung potenzieller Risikobereiche 
  • Skizzieren einer Roadmap für potenzielle nächste Schritte am Weg zur EmpCo-Compliance 

Kritische Erfolgsfaktoren im Umgang mit der EmpCo

  • Jetzt starten: Auch wenn die nationale Umsetzung in Österreich noch ausstehend ist – die Verbote und Anforderungen der Richtlinie sind inhaltlich klar. Wer jetzt beginnt, ist bei Inkrafttreten sofort handlungsfähig und vermeidet Last-Minute-Korrekturen. 
  • Claim-Inventur als Ausgangspunkt: Ohne vollständige Bestandsaufnahme aller ESG-Aussagen ist eine belastbare Risikoeinschätzung nicht möglich. 
  • Interdisziplinär aufstellen: EmpCo berührt verschiedene Bereiche im Unternehmen (Marketing, Legal, Compliance, Vertrieb, Sustainability, etc.) – ein abgestimmter Ansatz ist daher essenziell. 
  • Stärkung von Expertise: Schulungen für Legal, Marketing, Produktentwicklung, Compliance und Vertrieb, stärken Bewusstsein und Handlungsfähigkeit. 
  • Etablierte Kontrollen: Ein Ausbau der IKS für ESG-bezogene Aussagen reduziert das Greenwashing-Risiko. 

Unsere Unterstützung 

Egal ob Sie von der EmpCo erst kürzlich gehört haben, oder sich bereits auf Compliance vorbereiten – wir unterstützen Sie bedarfsgerecht mit praktischen Handlungsansätzen: 

  • Einordnung der Betroffenheit & Einschätzung des Greenwashing-Risikos: Kompakter Überblick über die EmpCo-Anforderungen und deren Relevanz für Ihr Unternehmen 
  • Fundierte Einschätzung Ihrer EmpCo-Readiness und konkreter Handlungsbedarfe in Ihrer Nachhaltigkeitskommunikation, inklusive Identifikation praktischer  Herausforderungen
  • Erster Überblick über zeitliche und monetäre Aufwände der EmpCo-Umsetzung, um frühzeitig intern reagieren zu können
  • Erarbeitung praxisnaher Lösungsansätze: Welche inner- und außerbetrieblichen Abläufe müssen angepasst und aufeinander abgestimmt werden? Welche Inhalte müssen ggf. vertieft ausgearbeitet werden, um belastbare Daten als Grundlage für Ihre Umwelt-Aussagen zu haben?