Finden Sie mit unserem kostenlosen Quick-Check heraus, ob Ihr Unternehmen auf die Empowering Consumers Directive, kurz EmpCo, vorbereitet ist.
Mit der Empowering Consumers for the Green Transition Directive („EmpCo“ oder auch „EU Greenwashing Directive“ genannt) kommen auf Unternehmen neue Anforderungen hinsichtlich der Eindämmung von Greenwashing zu. Ob allgemeine Umweltaussagen auf gedruckten Werbematerialien, Qualitäts-Siegel auf Produkten, Angaben über Produkthaltbarkeit oder -Garantien, oder Zukunftsversprechungen hinsichtlich der Umwelt-Performance eines Unternehmens – das Spektrum an potenziellen Compliance-Risiken ist breit und trifft Unternehmen verschiedenster Branchen.
Wir bieten Ihnen einen ersten Überblick zur neuen Richtlinie und einen kostenlosen Quick-Check, mit dem Sie herausfinden können, ob Ihr Unternehmen auf die neue Richtlinie vorbereitet ist und unterstützen Sie bedarfsgerecht mit praktischen Handlungsansätzen.
Das Tätigen allgemeiner und unspezifischer Umweltaussagen, und insbesondere Aussagen hinsichtlich zukünftiger Klimaneutralität ohne klaren Umsetzungsplan - z.B. „grüne Alternative“, „umweltfreundliches Produkt“, „verantwortungsvolles Unternehmen“, „bis 2035 sind wir klimaneutral“
Aussagen über Klimaneutralität, die mithilfe von CO2-Kompensation erreicht wurde – z.B. „klimaneutral“, „zertifiziert CO2-neutral“, „CO2-positiv“, „mit Klimaausgleich“, „klimaschonend“ und „mit reduziertem CO2-Fußabdruck“
Verwendung von Nachhaltigkeits-Siegeln/-Labels/-Logos, die nicht den Anforderungen an ein Zertifizierungssystem entsprechen oder nicht von staatlichen Stellen festgesetzt wurden – z.B. firmeneigene Labels, intransparente Drittanbieter
Werbung mit irrelevanten Produktspezifika oder Charakteristika, die ohnehin gesetzlich geregelt sind – z.B. „dieses Wasser ist vegan“ oder „enthält keine Chemikalie XYZ“ (wenn diese Chemikalie am EU-Markt verboten ist)
Bestimmte Aussagen oder das Zurückhalten von bestimmten Informationen hinsichtlich Produkthaltbarkeit, - Reparierbarkeit, -Softwareupdates
Verpflichtung, Verbraucher:innen vor dem Kauf bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere zu Haltbarkeit, Gewährleistungsrecht, Reparierbarkeit
Einführung der „harmonisierten Kennzeichnung“ zur eindeutigen Erkennbarkeit von gewerblicher Garantie, die über gesetzliche Mindestgarantie von 2 Jahren hinausgeht
Einführung der „harmonisierten Mittelung“ zur eindeutigen Kennzeichnung der Gültigkeit der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren
Im Finanzsektor wird bereits seit längerem gegen Greenwashing vorgegangen. Hier ist die EmpCo also in Wechselwirkung mit bestehender Regulatorik zu betrachten. Auch für 2026 nennt die Finanzmarktaufsicht Österreich Greenwashing als einen der Prüfschwerpunkte.