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NFI-Reporting Analyse: Österreichische Unternehmen riskieren Greenwashing-Vorwürfe

Bei den Nachhaltigkeitsberichten österreichischer Unternehmen gibt es noch Verbesserungspotenzial.

Seit dem Geschäftsjahr 2024 sind große Unternehmen EU-weit verpflichtet, nach dem Regelwerk der Corporate Sustainability Reporting Directive über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. In Österreich steht die Implementierung der CSRD zwar noch aus, ein überwiegender Teil der betroffenen Unternehmen setzt die Vorgaben aber bereits auf freiwilliger Basis um. Das ist grundsätzlich begrüßenswert, ein genauerer Blick auf die Berichte verdeutlicht aber einiges an Optimierungspotenzial.

Wir haben insgesamt 46 Nachhaltigkeitserklärungen österreichischer Unternehmen analysiert - viele der in den Berichten als positiv beschriebenen Auswirkungen für Umwelt und Gesellschaft entsprechen dabei leider nicht der Realität: Unvollständige Angaben, unklare Informationen, aber auch realitätsferne Beschreibungen bieten viel Angriffsfläche für Greenwashing-Vorwürfe. Zudem riskieren Unternehmen künftig auch hohe finanzielle Strafen und Wettbewerbsnachteile.  

Die Keyfindings im Überblick:

Der Großteil der Unternehmen setzt Nachhaltigkeitsberichte trotz ausstehender CSRD-Implementierung um.

Durch eine zu positive Darstellung beschriebener Auswirkungen riskieren Unternehmen Greenwashing-Vorwürfe.

Die Berichte beinhalten oft unvollständige Angaben und unklare Informationen.

Oft fehlen Zusammenhänge zwischen den beschriebenen Auswirkungen, Chancen und Risiken.

Nur 40 % der in den Nachhaltigkeitsberichten angeführten positiven Auswirkungen bringen reale Verbesserungen, oft sind sie lediglich Reaktionen auf zuvor verursachte negative Effekte. Mit dieser verfälschten Darstellung riskieren Unternehmen ernsthafte Greenwashing-Vorwürfe. Es braucht dringend eine klarere Abgrenzung zwischen echten positiven Auswirkungen und Maßnahmen zur Verringerung negativer Effekte. 

Mehr Akkuranz und Klarheit notwendig

Verbesserungspotenzial besteht auch bei der generellen Berichtsqualität: Rund die Hälfte der Berichte weist bei den Angaben zu Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen Defizite auf.

Die häufigsten Mängel sind:

36%

unvollständige Angaben

26%

unklare Informationen 

13%

 schwer auffindbare Inhalte

Dabei handelt es sich nicht um komplexe themenspezifische Nachhaltigkeitszusammenhänge, sondern um rein beschreibende Elemente der Unternehmens-Governance.

Die bestehenden Mängel dürften nicht aus fehlenden oder schwer bereitzustellenden Informationen resultieren, sondern vor allem einer unsauberen Umsetzung der Offenlegungsanforderungen geschuldet sein.

„Die gute Nachricht: Seitens des Normgebers wird hier gerade noch einmal nachgebessert. Es ist zu hoffen, dass die Anforderungen dadurch leichter verständlich werden und sich die Qualität der Berichte so insgesamt hebt.“

Alfred Ripka, Partner und ESG-Experte, Deloitte Österreich

Fehlende Zusammenhänge erschweren Verständlichkeit

Auffällig ist auch die komplizierte Struktur, nach der die Berichte aufgebaut sind. Dadurch wird die Erfassung von Zusammenhängen zwischen wesentlichen Auswirkungen, Chancen und Risiken (IROs), Managementkonzepten, Maßnahmen und Zielen enorm erschwert. Das wirkt sich negativ auf die Lesbarkeit und allgemeine Übersichtlichkeit der Berichte aus. Zudem zeigt sich, dass die Berichte österreichischer Unternehmen eine signifikant höhere Seitenzahl aufweisen als der europäische Durchschnitt.

"Für eine bessere Lesbarkeit gilt es Nachhaltigkeitszusammenhänge mehr herauszuarbeiten und übersichtlicher zu gestalten. Empfehlenswert ist beispielsweise IROs und betreffende Konzepte, Maßnahmen sowie Ziele je Aspekt an einen Platz im Bericht zu stellen."

Alfred Ripka, Partner und ESG-Experte, Deloitte Österreich

Auch wenn die bestehen Berichtsfristen und -pflichten durch die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Omnibus-Pakete verschoben werden, bleiben die grundlegenden Anforderungen bestehen. Eine zeitnahe Optimierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist für viele Unternehmen unerlässlich, um sich Wettbewerbsvorteile zu sichern und Sanktionen zu verhindern - immerhin sollen die Zwangsstrafen für Verstöße gegen die CSRD künftig bis zu 5 % der jährlichen Umsatzerlöse betragen.

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