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Beratung zur Implementierung der ESRS

Beratung zur Implementierung der ESRS: Nachhaltigkeitsberichterstattung richtig aufsetzen

In direktem Zusammenhang mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stehen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie bilden den verbindlichen Rahmen für Inhalt, Aufbau und Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung und gelten als Verordnung unmittelbar als EU-Recht in allen Mitgliedsstaaten.
Mit der verpflichtenden Anwendung der ESRS entsteht für Unternehmen die Herausforderung, diese komplexen Anforderungen systematisch und korrekt in den Berichterstattungsprozess zu integrieren – sowohl technisch als auch inhaltlich. Wir unterstützen Sie dabei, die Vorgaben praxisnah, verständlich und effizient umzusetzen.
Im Rahmen des geplanten OMNIBUS-Pakets ist mit Anpassungen hinsichtlich der Einführungszeitpunkte und Berichtspflichten für sektorspezifische Standards zu rechnen.

Mehr dazu auf unserer Themenseite zur OMNIBUS-Verordnung  

Wie sind die ESRS aufgebaut? 

Das ESRS Set 1 (sektorübergreifende Standards) besteht aus insgesamt zwölf Einzelstandards, unterteilt in zwei themenunabhänbgige Standards (ESRS 1 & ESRS 2) sowie zehn themenspezifische Standards in den Bereichen Umwelt (E), Soziales (S) und Governance (G).

Die grundsätzliche Struktur der ESRS besteht aus:

  • ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen
    Rahmenbedingungen für Erstellung und Darstellung, inkl. Prinzipien wie Vollständigkeit, Vergleichbarkeit, doppelte Wesentlichkeit und zeitliche Gliederung (kurz-, mittel-, langfristiger Zeithorizont)

  • ESRS 2 – Allgemeine Angaben
    Pflichtangaben zu Governance, Strategie, Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette, Stakeholdern, Auswirkungen, Risiken und Chancen, sowie, Konzepte Maßnahmen und Ziele.

  • Thematischen, sektorübergreifende Standards (E-S-G)
    10 Standards zu Umwelt, Sozialem und Governance. Zu berichtende Inhalte sind abhängig von der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA),

ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen 

ESRS 1 legt die zentralen methodischen Grundlagen und Mindestinhalte fest, die Unternehmen offenlegen müssen, um ihre Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte darzustellen.
Kernbestandteile sind u. a.:

  • das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit
  • die Gliederung nach kurz-, mittel- und langfristigen Zeiträumen
  • die Anwendung der Prinzipien der Vollständigkeit, Vergleichbarkeit und Überprüfbarkeit
  • Vorgaben zur Ermittlung der wesentlichen Themen für den Bericht

ESRS 2 – Allgemeine Angaben 

ESRS 2 enthält konkrete Offenlegungspflichten, die für alle Unternehmen gleichermaßen gelten, unabhängig von ihrer Branche. Sie betreffen insbesondere:

Governance:

Zusammensetzung und Fachwissen von Leitungs- und Aufsichtsorganen, Anreizsysteme, Sorgfaltspflichten, IKS und Risikomanagement

Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette:
Darstellung strategischer Ausrichtung, Nachhaltigkeitseinbindung, Wertschöpfung, zukünftige Herausforderungen

Stakeholder und Interessenträger:
Beschreibung der Stakeholdergruppen und wie deren Perspektiven in Entscheidungen einfließen

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen:
Zuordnung innerhalb des Geschäftsmodells und entlang der Wertschöpfungskette sowie Darstellung der zugehörigen Maßnahmen, Konzepte und Ziele

 

Ziel ist es, Transparenz über die nachhaltigkeitsbezogene Ausrichtung des Unternehmens in kurz-, mittel- und langfristiger Perspektive zu schaffen.  

Sektorspezifische Standards 

Achtung: Im Rahmen des OMNIBUS-Pakets werden Einführungszeitpunkte und Anwendungspflichten des Sektorspezifischen Standards pausiert. Aktuelle Informationen dazu finden sie auf unserer Infopage zur Omnibus-Verordnung

Unser Ansatz:  

Wir begleiten Sie bei der unternehmensspezifischen Umsetzung der ESRS – mit klarer Methodik, fundiertem Know-how und praxisorientierten Lösungen:

Unsere Leistungen im Überblick: 

Initialberatung & ESRS-Mapping:
Strukturierter Überblick über die relevanten ESRS Kapitel und Anforderungen auf Ihr Unternehmen abgestimmt

Mock-up ESRS-Bericht:
Bereitstellung eines vorgefertigten Berichtsaufbaus mit standardkonformen ESRS-Datenpunkten und Formatierungsvorlagen

ESRS-Governance & Prozessberatung:
Entwicklung und Optimierung interner Prozesse, Rollenmodelle (z. B. RACI-Matrix) und ESG-R2R-Prozesse

Begleitung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse:
Methodische Anleitung und Qualitätssicherung für die Auswahl und Bewertung wesentlicher Themen

Beratung zur Implementierung der EU-Taxonomie Verordnung:
Identifikation taxonomiefähiger Wirtschaftsaktivitäten und prüfen auf Konformität

Beratung zur Datenorganisation:
Integration quantitativer und qualitativer Datenquellen, ESG-Kennzahlenstruktur und Nachvollziehbarkeit

Review & Qualitätssicherung:
Durchsicht von Berichtsentwürfen, strategischen Aussagen und Erklärungen zu Risiken, Zielen, Konzepten und Maßnahmen

Schulungen & Workshops:
Verständnisaufbau zu ESRS, EU-Taxonomie, Corporate Governance Bericht, Vergütungsbericht – inkl. Synergieanalyse

Unser Ziel: Ihr Unternehmen strukturiert, gesetzeskonform und prüfungsfähig aufzustellen – und zwar mit einem Berichtsprozess, der in Ihre Geschäftslogik passt.

Starten Sie jetzt – wir begleiten Sie gerne auf dem Weg zur ESRS-konformen Berichterstattung

Mit unserem Beratungsansatz schaffen Sie die Grundlage für einen zukunftsfähigen, ESG-integrierten Unternehmensbericht.