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Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Vertrauen schaffen durch geprüfte Transparenz - wir begleiten Sie durch die Transformation.

Achtung: Aufgrund des aktuell vorliegenden Entwurfs zur Omnibus-Verordnung sind gesetzliche Änderungen zu erwarten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier oder in unserer Webinarreihe - "Omnibus-Paket: Navigieren im Nebel der Unsicherheit".

Prüfung als zentrales Element der Vertrauensbildung 

Die verpflichtende Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt einen qualitativen Meilenstein in der Unternehmensberichterstattung dar. Der über die Prüfung auszustellende Prüfungsvermerk dient dabei nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, sondern erfüllt eine zentrale Funktion:

Prüfung schafft Vertrauen bei Investoren, Kreditgebern, Geschäftspartnern und der breiten Öffentlichkeit – und damit die Voraussetzung für eine verlässliche, vergleichbare und kapitalmarktfähige Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Mit der Verankerung im Prüfungsprozess erhält die Nachhaltigkeitsberichterstattung die gleiche formelle Verbindlichkeit und Governance-Verankerung wie die Finanzberichterstattung. Der sogenannte „Bilanzeid“ der Unternehmensführung erstreckt sich künftig auch auf nichtfinanzielle Informationen. Der Aufsichtsrat – insbesondere der Prüfungsausschuss – ist verantwortlich für die laufende Überwachung der Berichtserstellung und der externen Prüfung. Diese ist in das bestehende interne Kontrollsystem (IKS) sowie das Risikomanagementsystem zu integrieren. Die fachliche Ausführung der Prüfung wird künftig voraussichtlich nach dem neu geschaffenen International Standard on Sustainability Assurance (ISSA 5000) erfolgen.

Diese Informationen sind verpflichtend nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu erstellen und umfassen zugleich die Angaben gemäß der EU-Taxonomie Verordnung. Erstmals wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Lagebericht integriert, sie ist somit Gegenstand der Jahresabschlussprüfung. Die Prüfung erfolgt zunächst mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) und sollte in der ursprünglichen Version der ESRS – auf hinreichende Sicherheit (Reasonable Assurance) ausgeweitet werden. Die Prüfung mit hinreichender Sicherheit wird jedoch aller Voraussicht nach im Zuge der Omnibus Verordnung aufgehoben werden.

Prüfungsniveaus im Überblick

Die Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung erfolgt stufenweise in zwei Ausprägungen:

Was ändert sich mit der hinreichenden Sicherheit? 

Achtung: Aufgrund des aktuell vorliegenden Entwurfs zur Omnibus-Verordnung sind gesetzliche Änderungen zu erwarten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier oder in unserer Webinarreihe - "Omnibus-Paket: Navigieren im Nebel der Unsicherheit".

Mit der Ausweitung der Prüfung auf das höhere Sicherheitsniveau gehen erweiterte Anforderungen und Verantwortlichkeiten einher: 

Nachhaltigkeitsrelevante Prozesse, Systeme und Kontrollmechanismen müssen nachvollziehbar dokumentiert und funktionsfähig sein.

Die Prüfung erfolgt detailliert auf den Ebenen der einzelnen Konzerngesellschaften, analog zur finanziellen Abschlussprüfung. 

Sowohl für prüfende Instanzen als auch für Unternehmen steigen der operative Aufwand sowie die Anforderungen an die Datenqualität und -verfügbarkeit.

„Limited Assurance“ ​
Wie und was wir prüfen für Erlangung einer begrenzten Sicherheit ​

Hintergrund zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten nach CSRD

Mit dem im Jänner 2017 veröffentlichten Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) wurde die europäische Richtlinie 2014/95/EU (NFRD) in österreichisches Recht überführt. Damit wurden Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen) verpflichtet, eine konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung entweder im Lagebericht oder in Form eines eigenständigen konsolidierten nichtfinanziellen Berichts zu veröffentlichen. Aufbauend auf diesen Berichtspflichten wurde mit dem EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums ein umfangreiches regulatorisches Maßnahmenpaket verabschiedet, in dessen Zentrum die EU-Taxonomie Verordnung und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) steht.

Mit Jänner 2023 wurde die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) final verabschiedet. In Österreich liegt ein Entwurf zur nationalen Umsetzung in Form des Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG) vor. Dieses sieht u.a. tiefgreifende Änderungen im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht vor. Die CSRD verpflichtet künftig nicht nur Unternehmen von öffentlichem Interesse, sondern alle großen Kapitalgesellschaften und Konzernstrukturen zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen im (konsolidierten) Lagebericht. Anmerkung: Es gilt die aktuellen Änderungen im Rahmen der Omnibus Verordnung zu beachten, mehr dazu hier (Link zur Omnibus Website)

Unsere Unterstützung: Ihre Prüfung in besten Händen

Als interdisziplinäres Team bieten wir Ihnen sowohl die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung nach Maßgabe der CSRD und des UGB an als auch eine prüferische Begleitung bei der Implementierung des Prüfungsniveaus der Zukunft:

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Durchführung der gesetzlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit nach PG-13, ISAE 3000 (revised) und ISSA 5000
  • Prüfung von Prozessen und Kontrollsystemen zur Sicherstellung prüfbarer und standardkonformer Berichte
  • Workshops & Schulungen für Geschäftsführung, Nachhaltigkeitsteams und Prüfungsausschüsse
  • Integration von Nachhaltigkeitsprüfungen in bestehende Abschlussprüfungen oder Konzernprüfungen

 

Empfehlungen für eine erfolgreiche Umsetzung

Die Anforderungen an die Prüfung werden zunehmen – nutzen Sie den Zeitvorsprung!

  • Machen Sie sich mit den neuen Vorgaben vertraut.
    Setzen Sie sich frühzeitig mit dem Standardumfang, der Rolle des Prüfungsausschusses und der Governance-Struktur auseinander.
  • Starten Sie rechtzeitig.
    Der zeitliche, personelle und systemische Aufwand zur Erstellung prüfbarer Nachhaltigkeitsberichte wird oft unterschätzt.
  • Binden Sie Expert:innen frühzeitig ein.
    Sowohl intern (Controlling, Legal, Sustainability) als auch extern (Berater:innen, Prüfer:innen).
  • Führen Sie einen Probelauf durch.
    Eine testweise Prüfung erhöht die Berichtsqualität und minimiert Risiken bei der späteren gesetzlichen Prüfung.