Wien, 4. Dezember 2025 – Das neue Jahr nähert sich in großen Schritten und bringt viele Änderungen mit sich – auch im Arbeitsrecht. Neben einem besseren Schutz für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer gibt es ab 2026 auch eine neue Weiterbildungszeit und ein neues Teilpensionsgesetz. Zudem muss Österreich dieEU-Richtlinie zur Entgelttransparenz umsetzen.
Mehr Rechte für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer werden künftig stärker geschützt und echten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern rechtlich weitgehend gleichgestellt. Ziel ist es, Unsicherheiten bei freien Dienstverträgen zu beseitigen und die Umgehung arbeitsrechtlicher Vorschriften zu erschweren.
Zudem gibt es erstmals auch gesetzliche Kündigungsfristen für freie Dienstverhältnisse. Diese können zum 15. oder Monatsletzten unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen beendet werden. Ab dem zweiten Dienstjahr verlängert sich die Frist auf sechs Wochen. Im ersten Monat kann außerdem eine Probezeit vereinbart werden, in der das freie Dienstverhältnis sofort beendet werden kann.
Stefan Zischka, Partner und Arbeitsrechtsexperte bei Deloitte Legal
Für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer können künftig außerdem eigene Kollektivverträge abgeschlossen werden. Ebenso ist es möglich, sie in bestehende Kollektivverträge einzubeziehen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung dazu. Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer müssen im Dienstzettel über die für sie geltenden Regelungen informiert werden.
Neue Weiterbildungszeit ohne Rechtsanspruch
Zentrales Element der neuen Weiterbildungszeit bildet die AMS-Weiterbildungsbeihilfe bei Vereinbarung einer Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit, welche im Gegensatz zur bisherigen Regelung ohne Rechtsanspruch ausgestaltet ist. Gleichzeitig werden neue Mindestanforderungen, Erfolgsnachweise und Meldepflichten eingeführt.
Damit soll die Treffsicherheit der Maßnahme erhöht und Personen mit geringeren formalen Qualifikationen besser erreicht werden.
Stefan Zischka, Partner und Arbeitsrechtsexperte bei Deloitte Legal
Reformder Teilpension und Altersteilzeit
Mit dem neuen Teilpensionsgesetz wird es möglich, neben einer Teilzeitbeschäftigung eine Teilpension zu beziehen. Wer die Voraussetzungen für eine – auch frühe – Alterspension erfüllt, kann künftig zwischen Pensionsantritt, Aufschub oder Teilpension wählen. Die Teilpension kombiniert ein reduziertes Arbeitseinkommen mit einer anteiligen Pensionsleistung. Voraussetzung ist eine Arbeitszeitreduktion zwischen 25 % und 75 % und eine entsprechende Vereinbarung mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber. Die Höhe der Teilpension richtet sich nach dem Ausmaß der Arbeitszeitreduktion.
Auch die Altersteilzeit wird reformiert. Die maximale Laufzeit wird schrittweise von fünf auf drei Jahre verkürzt.
Altersteilzeit kann künftig nur noch vor der Korridorpension oder vor dem Regelpensionsalter in Anspruch genommen werden. Ab dem Zeitpunkt des Bestehens eines Anspruches auf Teilpension soll das Altersteilzeitgeld grundsätzlich gestrichen werden. Weiters werden die für den Zugang zur Altersteilzeit erforderlichen Beschäftigungszeiten schrittweise erhöht. Wird während der Altersteilzeit eine weitere Beschäftigung aufgenommen, fällt der Anspruch auf das Altersteilzeitgeld weg.
Stefan Zischka, Partner und Arbeitsrechtsexperte bei Deloitte Legal
Umsetzungder EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz
Bis 7. Juni 2026 muss Österreich die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz umsetzen. Ziel ist es, das Entgeltgefälle zwischen Frauen und Männern zu beseitigen.
Auch wenn der nationale Gesetzesentwurf noch aussteht, ist es für Unternehmen ratsam, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen.
Stefan Zischka, Partner und Arbeitsrechtsexperte bei Deloitte Legal
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