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OECD-Mindeststeuer: Auswirkungen auf die Schweiz

OECD Minimum Tax Impact Analysis 2026

Über die Studie
Die «OECD Minimum Tax Impact Analysis 2026» analysiert die Auswirkungen der OECD-Mindeststeuer auf die 50 grössten börsenkotierten Schweizer Konzerne für das Geschäftsjahr 2025. Die Studie basiert auf einer Auswertung der publizierten Geschäftsberichte mit zwingenden Vorschriften zur OECD-Mindeststeuer. Aufgrund von Doppelkotierungen wurden effektiv 46 Konzerne analysiert, individuelle Angaben finden sich in der Präsentation. Aufgrund fehlender öffentlich verfügbarer Daten können privat gehaltene Schweizer Konzerne und Schweizer Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne nicht analysiert werden.

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Hintergrund - OECD-Mindeststeuer

Gemäss den Zielvorgaben des Mindeststeuerprojekts der OECD/G20 sollen multinationale Konzerne mit einem Jahresumsatz von mindestens EUR 750 Millionen (auf Konzernebene) in jedem Land einen Mindeststeuersatz von 15% entrichten. Liegt der Steuersatz in einem Land unter 15%, ist eine Ergänzungssteuer («Top-up Tax») zum Ausgleich der Differenz zu zahlen. Jedes Land kann freiwillig entscheiden, ob es die OECD-Mindeststeuerregeln unilateral einführen will. Führt es die Regeln ein, muss es jedoch das OECD-Rahmenwerk vollumfänglich erfüllen. Dies wird durch eine Peer Review überprüft.

Die Erhebung der Ergänzungssteuer erfolgt in drei Schritten. Jedes Land kann die Differenz zu den 15% durch eine inländische Mindestergänzungssteuer ausgleichen. Erhebt ein Land diese Steuer nicht, kann das Land, in dem die Konzernleitung (oder eine intermediäre Holdinggesellschaft) ihren Sitz hat, die Gewinne von direkt oder indirekt gehaltenen ausländischen Tochtergesellschaften durch eine grenzüberschreitende Ergänzungssteuer besteuern, basierend auf der Primärergänzungssteuerregelung («PES»; OECD-Begriff: Income Inclusion Rule, «IIR»). Falls das Land, in dem die oberste Muttergesellschaft ihren Sitz hat, keine PES eingeführt hat, können alle anderen Länder, in denen der Konzern Tochtergesellschaften hat, die zu niedrig besteuerten Gewinne über die Sekundärergänzungssteuer («SES»; OECD-Begriff: Undertaxed Profit Rule, «UTPR») besteuern.

Durch Drohungen mit Vergeltungssteuern (insbesondere zusätzliche Quellensteuern auf Zahlungen an Nicht-US-Gesellschaften) haben die USA eine Sonderbehandlung für US-Konzerne durchgesetzt, die seit 1. Januar 2026 gilt («Side-by-Side-System»). Diese Regelung profitiert ausschliesslich Konzernen mit oberster Muttergesellschaft in den USA. Während einzelne Staaten weiterhin nationale Ergänzungssteuern erheben können, ist ihnen die Erhebung internationaler Ergänzungssteuern untersagt. Die Sonderbehandlung steht grundsätzlich auch anderen Staaten offen – China und Indien haben bereits Interesse angemeldet und werden von der OECD geprüft.

OECD-Mindeststeuer in der Schweiz

In einer Volksabstimmung sprachen sich rund 80% des Schweizer Stimmvolks sowie alle Kantone für die Einführung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz aus. Der Bundesrat führte daraufhin die OECD-Mindeststeuer in zwei Stufen ein: am 1. Januar 2024 (inländische Ergänzungssteuer) und am 1. Januar 2025 (grenzüberschreitende Ergänzungssteuer im Rahmen der PES). Aus politischen Gründen und aus Gründen der Rechtssicherheit hat der Bundesrat die grenzüberschreitende Ergänzungssteuer im Rahmen der SES vorerst nicht eingeführt. Der Bundesrat schätzt, dass «einige Hundert» (börsenkotierte und nicht börsenkotierte) Schweizer Konzerne und «einige Tausend» ausländische Konzerne mit Tochtergesellschaften in der Schweiz betroffen sein werden. Für die ersten Jahre nach der Einführung rechnet der Bundesrat vorerst mit zusätzlichen jährlichen Steuereinnahmen von CHF 1,5 bis 3,5 Milliarden.

Wichtigste Erkenntnisse 2026

CHF 563,8 Mio.

Die Ergänzungssteuern der grössten in der Schweiz kotierten Unternehmen sind gemäss vorliegenden Geschäftsberichten von CHF 243,2 Millionen (2024) auf CHF 563,8 Millionen (2025) angewachsen – ein bemerkenswerter Zuwachs von 132 Prozent gegenüber 2024. Hierbei handelt es sich aber nicht zwangsläufig nur um Mehreinnahmen für die Schweiz. Die Mehrheit der Konzerne legt nicht offen, ob die Ergänzungssteuern in der Schweiz oder im Ausland geschuldet sind. Da aber weitere Länder im 2025 nationale Ergänzungssteuern eingeführt haben, werden gemäss Einschätzung von Deloitte die Schweizer Konzerne voraussichtlich im Ausland mehr zahlen.

54% nicht betroffen

Die Betroffenheit der Konzerne ist sehr ungleich. Bei 54% der analysierten Konzerne hat die OECD-Mindeststeuer keine oder nur unwesentliche Auswirkungen (2024: 65%, Reduktion ​-11 Prozentpunkte). Die restlichen 46% sind in unterschiedlichem Masse betroffen, wobei die Auswirkungen von moderat bis erheblich reichen. Die zwei grössten Zahler tragen allein drei Viertel bei.

90% aus 2 Branchen

Die Ergänzungssteuern sind auf wenige Branchen konzentriert: Pharma- und Finanzkonzerne tragen 90 Prozent der gesamten Ergänzungssteuern.

>USD 500.000 jährlich

70% der betroffenen Konzerne rechnen mit jährlichen Compliance-Kosten von über USD 0,5 Millionen, 25% sogar mit über USD 1 Million. Auch die Schweizer Steuerbehörden sind mit steigendem Aufwand konfrontiert. Dies bestätigt sich in bilateralen Gesprächen von Deloitte mit kantonalen Steuerverwaltungen. Die Compliance-Kosten stehen gemäss Einschätzung von Deloitte in einem Missverhältnis zu den Einnahmen. Konzerne und Behörden investieren erhebliche Ressourcen in ein System, das weniger Ertrag bringt als erwartet. Das ist ein strukturelles Problem, das nicht ignoriert werden kann.

Globale Verschiebungen

Ob die durch den Bundesrat geschätzten jährlichen Steuermehreinnahmen von CHF 1,5 bis CHF 3,5 Mrd. wirklich erzielt werden, ist weiterhin ungewiss. Aufgrund fehlender Daten zu Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne kann noch keine abschliessende Beurteilung vorgenommen werden. Die Konzerne müssen bis am 30. Juni 2026 die Steuererklärung für 2024 einreichen. Im Herbst erwartet Deloitte erste Meldungen aus den Kantonen. Aufgrund der verfügbaren Daten geht Deloitte aktuell allerdings davon aus, dass die Mehreinnahmen der Schweiz vergleichsweise tief ausfallen werden.

Der Bundesrat hat seine Erwartungen bisher nicht angepasst. Interessant sind aber die Entwicklungen in anderen Ländern: Das Vereinigte Königreich reduzierte seine erwarteten Steuereinnahmen von GBP 2,8 Milliarden auf GBP 1,6 Milliarden (-43%). Die Niederlande korrigierten von EUR 466 Millionen auf EUR 346 Millionen (-25%). Ein wichtiger Grund ist die seit 1. Januar 2026 geltende Sonderbehandlung für US-amerikanische Konzerne, welche die Schweizer Konzerne benachteiligt.

Fragmentierter Ansatz

Mehrere Kantone haben auf die OECD-Mindeststeuer reagiert, mit Steuersatzerhöhungen und neuen Subventionsprogrammen für Forschung, Entwicklung und Innovation.

Notwendigkeit einer vierten Unternehmenssteuerreform

Obwohl die Einnahmen aller Voraussicht nach weiterhin unter den Erwartungen liegen, wird die OECD-Mindeststeuer kaum verschwinden. Die EU und die meisten anderen teilnehmenden Länder dürften daran festhalten, nicht zuletzt wegen der hohen Verschuldung dieser Staaten. Allerdings wird die Kritik hierzulande nicht verstummen, im Gegenteil: Die Kombination aus hohen Compliance-Kosten, tiefen Einnahmen und Ungleichbehandlung mit US-Konzernen belastet den Wirtschaftsstandort Schweiz. Bund und Kantone sind gefordert, mit entsprechenden Massnahmen die wirtschaftliche Attraktivität sicherzustellen.

Deloitte sieht daher die Notwendigkeit einer Unternehmenssteuerreform IV. Die geplante Überführung der Verordnung zur Mindestbesteuerung in ein Bundesgesetz könnte die Basis für eine Unternehmenssteuerreform IV legen. Ohne Reform wird gemäss Einschätzung von Deloitte die Schweiz schleichend an Attraktivität verlieren – nicht durch Massenabwanderungen, sondern durch den zunehmenden Aufbau von Funktionen und Neuinvestitionen im Ausland.

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