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EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Neue Regeln für Schweizer Unternehmen, die in den Geltungsbereich fallende Waren in die Europäische Union verkaufen oder exportieren

Was ist EUDR?

 

EUDR steht für EU-Entwaldungsverordnung. Dieses neue Gesetz soll den Import und Verkauf von Produkten, die mit der Abholzung von Wäldern verbunden sind, in der EU verhindern. Sie zielt auf Waren wie Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja, Holz und daraus hergestellte Produkte ab und verlangt von den Unternehmen, dass sie nachweisen, dass ihre Produkte frei von Abholzung sind. Diese Verordnung zielt darauf ab, Wälder zu schützen, indem sie es finanziell unattraktiv macht, sie für landwirtschaftliche Zwecke abzuholzen.
 

Warum ist das wichtig?

 

Ab dem 30. Dezember 2024 (bzw. dem 30. Juni 2025 für kleine Unternehmen) verlangt die EUDR, dass Produkte, die auf dem EU-Markt angeboten, in Verkehr gebracht oder aus diesem exportiert werden, frei von Abholzung und legal sind und eine Sorgfaltserklärung enthalten. Es gibt strenge Strafen für die Nichteinhaltung.

 

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Ein tiefer Einblick in den Umfang der EUDR-Rohstoffe

 

Da wir uns eingehend mit den betroffenen Waren und Produkten befassen, helfen wir Ihnen zu verstehen, was dazugehört und was nicht, gehen auf die Besonderheiten der Lieferkette ein und zeigen Ihnen, wie Sie die besonderen Herausforderungen meistern können. Wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen vorbereitet ist.

Hier finden Sie eine Reihe von Berichten, die die EUDR für die sieben wichtigsten Rohstoffe aufschlüsseln und klare und umsetzbare Informationen liefern:

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