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CSRD im Fokus - die neuen Berichtsstandards im Blick

Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) hat Auswirkungen auf Unternehmen auf der ganzen Welt, auch auf Schweizer Unternehmen. Um die CSRD zu erfüllen, müssen die Unternehmen ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Berichterstattung (ESG) an die neuen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) anpassen. Dies betrifft fast 50.000 Unternehmen, darunter auch Nicht-EU-Unternehmen, die Tochtergesellschaften in der EU haben oder ab 2024 an EU-regulierten Märkten notiert sind. Mit der Verpflichtung der EU zum Green Deal zielt die CSRD darauf ab, Unternehmen für ökologische und soziale Auswirkungen zur Verantwortung zu ziehen.

Die CSRD der EU erhöht die Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung von Schweizer Unternehmen erheblich. Wir sind uns darüber im Klaren, dass die CSRD komplex ist und dass es für Unternehmen eine Herausforderung sein kann, sich in den Anforderungen zurechtzufinden.

Nachfolgend haben wir einige der wichtigsten Merkmale der CSRD, die Meldepflichten und die Fristen in etwa 100 Worten aufgeschlüsselt, damit Sie die Gesetzgebung verstehen, ohne sich überfordert zu fühlen.

CSRD ist mehr als nur eine Berichtspflicht und bietet die Möglichkeit, Ihr Unternehmen nachhaltig für die Zukunft zu verändern. Wir helfen Ihnen dabei, nachhaltige Strategien zu entwickeln, die Ihren langfristigen Erfolg sichern.

Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) ist der Nachfolger der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) und wurde erlassen, um die Zahl der Unternehmen zu erhöhen, die in den Anwendungsbereich der Berichterstattung fallen. Der Geltungsbereich wurde nicht nur für EU-Unternehmen erweitert, sondern auch Nicht-EU-Unternehmen mit grossen Tochtergesellschaften in der EU oder mit einem Umsatz von 150 Mio. EUR in der EU sind neu in den Geltungsbereich aufgenommen worden. Mit der CSRD werden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als verbindlicher Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt. Die CSRD wurde als Reaktion auf die Nachfrage von Investoren und Stakeholdern nach umfassenderen, vertrauenswürdigen und vergleichbaren Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen entwickelt, um deren Entscheidungsfindung zu verbessern.

Die CSRD verlangt die Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten im Allgemeinen und bezieht sowohl EU- als auch Nicht-EU-Muttergesellschaften und deren Aktivitäten in ihren Anwendungsbereich ein. Damit spielt sie eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des EU-Pakets für nachhaltige Finanzen und des europäischen Green Deal. Die CSRD wendet auch eine "doppelte Wesentlichkeitsperspektive" auf die Berichtspflichten an, nämlich die Berichterstattung darüber, wie sich Nachhaltigkeitsfragen auf das Unternehmen auswirken (eine Outside-in-Perspektive) und wie sich die Aktivitäten des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsfragen wie die Umwelt und die Gesellschaft auswirken (Inside-out-Perspektive). Durch die umfangreichen Berichtspflichten und den künftig erweiterten Geltungsbereich ist die CSRD mit anderen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung vergleichbar, wie z.B. der Global Reporting Initiative (GRI) und dem Sustainability Accounting Standards Board (SASB). Allerdings geht die CSRD mit ihrer doppelten Wesentlichkeitsbetrachtung weiter als andere Standards und Vorschriften.

Die CSRD-Berichterstattungsanforderungen verlangen eine obligatorische Berichterstattung gemäss ESRS 2 "Allgemeine Angaben" und eine Berichterstattung nach anderen ESRS-Standards, bis eine abschliessende doppelte Wesentlichkeitsbewertung vorliegt.

Im Rahmen der allgemeinen und themenspezifischen Standards müssen die Unternehmen über Kennzahlen, Strategien, Massnahmen und Ziele im Zusammenhang mit wesentlichen Themen berichten. Es ist auch wichtig zu wissen, dass ein Unternehmen, das E1 Klimawandel nicht als wesentliches Thema betrachtet, eine Erklärung abgeben muss, warum das Thema nicht wesentlich ist.

Die CRSD ist im Januar 2023 in Kraft getreten. Die ersten Unternehmen, die bereits in den Anwendungsbereich der Vorgängerverordnung, der NFRD, fielen, müssen die neuen Regeln zum ersten Mal im GJ 2024 für Berichte anwenden, die 2025 veröffentlicht werden.

  • Ab dem GJ 2025 (Berichterstattung im Jahr 2026) müssen grosse EU-Unternehmen, die nicht unter den NFRD fallen, ihre ersten Berichte veröffentlichen.
  • Ab dem GJ2026 (Berichterstattung im Jahr 2027) haben börsennotierte KMU die Möglichkeit, bis zum GJ2028 auszusteigen.
  • Ab dem GJ 2028 (Berichterstattung im Jahr 2029) fallen Nicht-EU-Unternehmen, die bestimmte Umsatzschwellen in der EU erreichen, und Nicht-EU-Muttergesellschaften grosser EU-Unternehmen in den Anwendungsbereich.

Grosse EU-Unternehmen, die ab dem GJ2025 in den Anwendungsbereich fallen und dieselbe Nicht-EU-Muttergesellschaft haben, können die Übergangsfrist bis zum GJ2028 nutzen und eine konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellen, die alle EU-Unternehmen im Anwendungsbereich umfasst.

Die CSRD stellt Unternehmen sowohl vor Herausforderungen als auch vor Chancen. Die Unternehmen, die von der Gesetzgebung betroffen sind, müssen überprüfbare Versionen der Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Menschen, den Planeten und ihre Exposition gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken berichten. Der Europäische Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung verlangt von den Unternehmen, dass sie bis zu 1000 Datenpunkte melden, was einen erheblichen Zeitaufwand und Fachwissen erfordert. Kurzfristig können die neuen funktionsübergreifenden Berichterstattungsprozesse die Kosten erhöhen. Die Erfüllung der CSRD-Anforderungen positioniert Unternehmen jedoch als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit, stärkt das Vertrauen der Anleger und erhöht den Markenwert. Langfristig fördert die CSRD Innovation und betriebliche Effizienz, macht die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu einem strategischen Vorteil und unterstützt letztlich eine widerstandsfähige, nachhaltige Wirtschaft.

Eine effektive CSRD-Berichterstattung und Datenverwaltung lässt sich durch den Einsatz einer integrierten IT-Systemlandschaft erreichen, die finanzielle und nicht-finanzielle Informationen miteinander verbindet. Von der Datenbeschaffung, -speicherung, -berechnung und -berichterstattung - ob gesetzlich vorgeschrieben oder für das Management - gibt es inzwischen eine breite Palette von Lösungen, die an die Architektur und die Fähigkeiten der Unternehmen angepasst werden können, um die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern. Die nicht-finanzielle Berichterstattung kann von gut etablierten Datenmodellen, Prozessen und Kontrollen in der Finanzberichterstattung profitieren, die eine hohe Konformität und Auditierbarkeit der Daten gewährleisten. Beispielsweise können die Hierarchien der ESG-Kennzahlen denselben Geschäftsdimensionen folgen, die auch von den Finanz- und Betriebsabteilungen verwendet werden.

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