Bei komplexen Geschäftsstreitigkeiten arbeitet Deloitte mit Unternehmen und deren Anwälten in gerichtlichen und alternativen Streitbeilegungsforen in einer Reihe von Rechtsordnungen zusammen.
Ein globales Konsumgüterunternehmen kündigte einen Vertrag mit einem seiner Lieferanten. Der Lieferant (der Kläger) behauptete, dass dies ein Vertragsbruch durch das Unternehmen sei, und leitete ein Schiedsverfahren bei der ICC ein. Das Unternehmen beauftragte Deloitte mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens, um eine unabhängige Schätzung der Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes vorzunehmen und auch um ein Gutachten zu widerlegen, das der Kläger im Rahmen des Schiedsverfahrens erhalten hatte.
Ein Team von Deloitte überprüfte die relevanten Klauseln des Liefervertrags, um die Grundsätze für die Berechnung des wirtschaftlichen Schadens im Falle eines Vertragsbruchs zu ermitteln. Es überprüfte auch die Managementinformationen des Klägers über wöchentliche Lieferprognosen und Lieferdaten, um ein Verständnis für die Bestandsbewegungen zu erhalten. Anschliessend analysierte sie das Gutachten des Klägers, um Schwachstellen in den Annahmen, Argumenten und Berechnungen des Klägers aufzudecken. In diesem Bericht wurden erhebliche Mängel festgestellt, darunter unbegründete Annahmen, buchhalterische Unstimmigkeiten, Fehlinterpretationen, Fehler in den Berechnungsmethoden und das Versäumnis, eine Schadensminderung einzubeziehen. Infolgedessen lag die von Deloitte vorgenommene Schätzung des Schadens des Klägers weit unter dem vom Sachverständigen des Klägers angegebenen Betrag.
Das Team erstellte für den Mandanten einen detaillierten Gegenbericht sowie einen ergänzenden Bericht, der sich mit den Ansichten des Sachverständigen des Klägers auseinandersetzte. Der Streit wurde schliesslich kurz vor der Schiedsgerichtsverhandlung beigelegt, und zwar zu einem Betrag, der weit unter der Forderung lag. Unsere beauftragenden Anwälte sagten uns: "Ihre Gutachten haben entscheidend zum Erfolg unseres Mandanten beigetragen."
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