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Nachhaltigkeitsbilanzierung: Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung verstehen und miteinander verbinden

Erster Artikel der Reihe „Rechnungslegung für Nachhaltigkeit“

Vorstellung der Reihe Accounting for Sustainability (Nachhaltigkeitsbilanzierung)

In der sich rasant verändernden Unternehmenswelt von heute gewinnt die Schnittstelle zwischen Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung mehr und mehr an Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf klimabezogene Angelegenheiten. Manchmal werden diese beiden Punkte getrennt voneinander betrachtet. Dies führt dazu, dass Investoren und Stakeholder nicht wirklich genau wissen, wie das Unternehmen finanziell abschneidet und wie stabil es ist, weil sie den wahren Wert, die Risiken und die Chancen, die sich aus dem Klimawandel ergeben, nicht kennen. 

Unternehmen führen in ihren Nachhaltigkeitsberichten oft ihre Netto-Null-Ziele an, doch in den Abschlüssen sind die Auswirkungen dieser Selbstverpflichtungen nicht klar ersichtlich. Auch sind Offenlegungen in Verbindung mit CO₂-Zertifikaten oder die Auswertung physischer und Transitionsrisiken oft uneinheitlich oder unvollständig. Damit wird es schwierig, die tatsächliche Risikoexponierung und Resilienz eines Unternehmens genau zu beurteilen. Dieser Mangel an Klarheit ist besonders beunruhigend, weil die Zahl und die Schwere klimabezogener Ereignisse, die Lieferketten unterbrechen und Vermögenswerte verringern, kontinuierlich zunehmen. 

Angesichts dieser Herausforderungen fordern Stakeholder – von Investoren bis hin zu Aufsichtsbehörden – zunehmend, dass Unternehmen, diese Herausforderungen nicht nur anerkennen, sondern sie auch sinnvoll in ihre Finanzberichterstattung integrieren. Die Schliessung dieser Lücken ist nicht nur wünschenswert, sondern unabdingbar, um Transparenz, Rechenschaftspflicht und nachhaltiges Wachstum zu unterstützen. 

Aber was bedeutet das für die Finanzberichterstattung in der Praxis? Wie sollen Unternehmen in ihren Abschlüssen die Auswirkungen der physischen Klimarisiken und -chancen genau abbilden, über die von ihnen gesetzten Ziele berichten und den Kauf, das Halten sowie schliesslich die Stilllegung der CO₂-Zertifikate angemessen erfassen? Diese Fragen sind alles andere als eindeutig. Sie betreffen entscheidende Rechnungslegungskonzepte, Schätzungen und Annahmen, die nun bei der Beurteilung der finanziellen Auswirkungen des Übergangs zu einer CO₂-armen Wirtschaft und der Risikoexponierung gegenüber klimabezogenen Risiken berücksichtigt werden müssen.

In dieser Reihe behandeln wir wichtige Nachhaltigkeitsthemen und gehen der Frage nach, wie klimabezogene Angelegenheiten die Finanzberichterstattung beeinflussen. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir die komplexen Aspekte der Bilanzierung von Nachhaltigkeitsinformationen meistern, indem wir Hindernisse ausräumen und schon heute Best Practices für die zukünftige Erstellung eines grünen Hauptbuchs erarbeiten.

Eine Brücke zwischen IFRS-Standards und Auswirkungen des Klimawandels 

Bevor wir uns detailliert mit den verschiedenen klimabezogenen Themen und ihrer buchhalterischen Behandlung befassen, ist es wichtig, zunächst die Grundlagen zu erläutern, indem wir die relevanten IFRS-Rechnungslegungsstandards betrachten und uns mit deren Anforderungen vertraut machen.

Verschiedene IFRS-Rechnungslegungsstandards verlangen oder empfehlen die Einbeziehung klimabezogener Faktoren in die Erfassung, Bewertung, Darstellung und Offenlegung von Finanzinformationen. Die nachfolgende Tabelle fasst wichtige Standards zusammen, die möglicherweise von klimabezogenen Überlegungen betroffen sein könnten. Ausserdem enthält sie Beispiele dafür, wie diese Faktoren berücksichtigt werden sollten.   

Gemäss IAS 1/IAS 8 sind wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf Ereignisse oder Umstände anzugeben, die erhebliche Zweifel an der Fortführungsfähigkeit eines Unternehmens aufkommen lassen könnten. Ebenso sind wesentliche Ermessensentscheidungen anzugeben, die zu der Schlussfolgerung geführt haben, dass keine erheblichen Unsicherheiten in Bezug auf die Fortführungsfähigkeit bestehen. Derartige Unsicherheiten können aufgrund von klimabezogenen Faktoren entstehen.

 

Zum Beispiel: Die Einführung von Gesetzen, die direkt das Geschäftsmodell eines Unternehmens betreffen oder zu erhöhten Compliance-Kosten führen, kann erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung seiner Unternehmenstätigkeit wecken. Alternativ kann das Management bei der Schlussfolgerung, dass keine wesentliche Ungewissheit besteht, seine Einschätzung hinsichtlich der Wirksamkeit der geplanten Massnahmen des Unternehmens massgeblich einfliessen lassen haben.  

IAS 2 legt die Bilanzierungsregeln für Vorräte dar. Dabei geht es vor allem um die Frage, wie die Kosten dieser Bestände als Vermögenswert zu bewerten und anzusetzen sind, bis die entsprechenden Umsatzerlöse erzielt werden. Der Standard enthält Angaben dazu, wie Lagerkosten ermittelt werden, wann sie als Aufwand zu erfassen sind und wann sie auf den Nettoveräusserungswert abzuschreiben sind.

Zum Beispiel: Der Nettoveräusserungswert von Vorräten könnte durch klimabezogene Faktoren beeinträchtigt werden, wenn entweder die Verkaufspreise sinken oder die Kosten bis zur Fertigstellung steigen. Eine Änderung des Konsumverhaltens könnte dazu führen, dass ein Produkt weniger stark nachgefragt wird, Einschränkungen bei der Beschaffung von Rohstoffen könnten die Kosten bis zur Fertigstellung steigen lassen, regulatorische Veränderungen könnten Vorräte unbrauchbar machen, oder wesentliche Wetterereignisse könnten physische Schäden an Vorräten verursachen. Wenn dadurch die Kosten der Vorräte nicht länger gedeckt werden können, dann schreibt IAS 2 vor, dass diese Vorräte auf den Nettoveräusserungswert abgeschrieben werden müssen.  

IAS 12 Ertragsteuern legt die Bilanzierung laufender und latenter Steuerschulden und -ansprüche fest und stellt sicher, dass die steuerlichen Auswirkungen von Transaktionen und Ereignissen im entsprechenden Zeitraum in den Abschlüssen erfasst werden.

Zum Beispiel: Neue Abgaben oder Steuern könnten eingeführt werden, um die Dekarbonisierung voranzubringen. Alle zu zahlenden Abgaben müssen erfasst werden, denn die Verpflichtung wird gesetzlich ausgelöst (gemäss IFRIC 21 Abgaben), und alle ertragsteuerlichen Auswirkungen müssen in die normale Bilanzierung nach IAS 12 einbezogen werden. Bei der Unterscheidung zwischen Abgaben und Ertragsteuern sowie der Frage, ob IFRIC 21 oder IAS 12 anzuwenden ist, ist sorgfältig vorzugehen, denn wenn in der Vergangenheit neue Steuern oder Abgaben eingeführt wurden, hat sich dies als Herausforderung erwiesen.  

IAS 16 und IFRS 16 legen die Bilanzierung von Sachanlagen fest. Zentrale Themen sind beispielsweise Veränderungen bei der Erfassung und der Nutzungsdauer oder dem Restwert von Vermögenswerten.

Beispiele:

  • Bei wesentlichen klimabezogenen Risiken könnten Bedenken über die Rentabilität dazu führen, dass das Kriterium (in IAS 16.7 für Sachanlagen), wonach Kosten nur dann als Vermögenswert erfasst werden, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit dem Vermögenswert verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen dem Unternehmen zufliessen wird, nicht erfüllt ist.
  • Klimabezogene Risiken können auch die Abschreibung von Vermögenswerten (Sachanlagen) betreffen, wenn sie zu einer Veränderung ihrer Nutzungsdauer oder ihrer Restwerte führen.

Diese Faktoren sollten bei der Prüfung der Nutzungsdauer und des Restwerts eines Vermögenswerts berücksichtigt werden.  

Pensionskassenverwalter sind verpflichtet, alle wesentlichen finanziellen Risiken zu berücksichtigen, einschliesslich der Gefährdung von Vorsorgevermögen durch Klimarisiken.

Zum Beispiel: Demografische Annahmen und die Anlageperformance können je nach Klimawandelszenario erheblich variieren. Dies hat Auswirkungen auf die Bewertung der Aktiva und Passiva des Vorsorgevermögens zum Bilanzstichtag.

IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand legt dar, wie Zuwendungen der öffentlichen Hand anzusetzen und zu bewerten sind und welche Offenlegungsanforderungen in Abschlüssen damit verbunden sind.

Zum Beispiel: Unter IAS 20 muss ein Schweizer Unternehmen, das im Rahmen des Schweizer Klima- und Innovationsgesetzes staatliche Zuwendungen oder Subventionen erhält, um die Entwicklung CO₂-armer Technologien zu unterstützen, diese Zuwendungen in seinen Abschlüssen erfassen. Ob staatliche Zuwendungen, die Unternehmen für Kosten in Verbindung mit «grünem» Kapital entschädigen sollen, oder Betriebsaufwendungen in den Anwendungsbereich von IAS 20 fallen und wie solche Zuwendungen systematisch in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden sollen, hängt davon ab, um welche Zuwendungen es sich handelt und welche Bedingungen mit ihnen verknüpft sind.  

IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten schreibt vor, dass Unternehmen ihre Vermögenswerte regelmässig überprüfen und einen Wertminderungsaufwand erfassen müssen, falls der Buchwert eines Vermögenswerts den mit ihm erzielbaren Betrag übersteigt. Damit wird sichergestellt, dass Vermögenswerte in der Bilanz nicht zu hoch angesetzt werden.

Zum Beispiel: Klimabezogene Themen können ein Hinweis auf eine Wertminderung sein. Zum Beispiel könnte ein deutlicher Einbruch der Nachfrage nach Produkten, die Treibhausgase emittieren, ein Hinweis darauf sein, dass eine Produktionsstätte wertgemindert sein könnte und eine Wertminderungsprüfung durchgeführt werden muss. Neue Umweltvorschriften können auch die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen und auf eine Wertminderung hindeuten. Diese Faktoren könnten auch Auswirkungen auf die Schätzungen der Cashflows haben, die bei der Ermittlung des mit einem Vermögenswert oder einer Gruppe von Vermögenswerten erzielbaren Betrags verwendet werden.

Darüber hinaus könnten bei Unternehmen aus Branchen, die CO₂-Emissionen verursachen und die einem Emissionshandelssystem wie dem der EU unterliegen, das nach dem Cap-and-Trade-Prinzip (Obergrenzen und Handel) funktioniert, die zukünftigen Preise von CO₂-Emissionszertifikaten ein wichtiger Parameter für die Schätzung des mit einem Vermögenswert oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit erzielbaren Betrags sein.  

IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen legt die Bilanzierungsanforderungen für die Erfassung und Bewertung von Rückstellungen sowie für die Offenlegung von Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen fest. Mit dem Standard wird sichergestellt, dass potenzielle zukünftige Verpflichtungen und Unsicherheiten in den Abschlüssen angemessen widergespiegelt werden.

Zum Beispiel: Umwelt- und regulatorische Faktoren können einen Einfluss darauf haben, wie Unternehmen ihre Verbindlichkeiten unter IAS 37 erfassen, bewerten und offenlegen. Dazu gehören Abgaben oder Geldbussen für die Nichterreichung regulatorischer Zielvorgaben, Eventualforderungen in Verbindung mit einer potenziellen Versicherungsentschädigung für die Reparatur von Schäden, die ein wesentliches Wetterereignis bei einer Produktionsstätte verursacht hat, vertragliche Verpflichtungen oder Produktänderungen zur Einhaltung sich ändernder Standards. Beispielsweise kann es sein, dass ein Konsumgüterunternehmen in verschiedenen Ländern mit strengeren Umweltvorschriften geschäftlich tätig ist. Das Unternehmen geht davon aus, dass es in neue Lösungen für Produktverpackungen investieren muss, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen, und prüft daher, ob es dafür eine Rückstellung bilden muss.  

IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte enthält Angaben zur Erfassung, Bewertung und Abschreibung immaterieller Vermögenswerte. Unternehmen können CO₂-Zertifikate erwerben, um ihre Netto-Null-Ziele zu erreichen, und diese als immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 ausweisen, wenn die entsprechenden Kriterien erfüllt sind.

Zum Beispiel: Ein Unternehmen kauft CO₂-Zertifikate, um seine eigenen Treibhausgasemissionen zu kompensieren. Das Unternehmen stellt fest, dass die Zertifikate in den Anwendungsbereich von IAS 38 fallen (gestützt auf IAS 38.2 Anwendungsbereich), weist die Zertifikate als immaterielle Vermögenswerte aus und erfasst sie entsprechend. Darüber hinaus könnte die Anpassung der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens im Hinblick auf Fragen des Klimawandels zu zusätzlichen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten führen, die möglicherweise als immaterielle Vermögenswerte erfasst werden müssen.  

Unter IFRS 2 und IAS 19 fallende Anreizsysteme, die von der Erreichung konkreter klimabezogener Zielvorgaben abhängen – beispielsweise Ziele für die Reduzierung der Emission von Treibhausgasen –, sollten sorgfältig ausgewertet werden.

Zum Beispiel: Ein Unternehmen führt einen langfristigen Anreizplan für die oberste Führungsebene ein. Ein Teil der Leistungsprämie hängt davon ab, dass über einen Zeitraum von drei Jahren bestimmte Ziele im Hinblick auf die Reduzierung der emittierten Treibhausgase erreicht werden. Der Plan gewährt Aktienoptionen, die nur dann ausübbar werden, wenn das Unternehmen seine CO₂-Emissionen gegenüber dem Referenzjahr um 20% reduziert.  

IFRS 7 schreibt vor, dass Unternehmen Angaben zu ihren Finanzinstrumenten, zu den damit verbundenen Risiken und zum Umgang mit diesen Risiken machen müssen. Klimabezogene Fragen können Auswirkungen auf die Risiken haben, die sich aus den Finanzinstrumenten ergeben.

Zum Beispiel: Unternehmen müssen möglicherweise angeben, wie sie das Risiko ihrer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beurteilen, wenn ihre Kunden verstärkt klimabezogenen Risiken ausgesetzt sind. Wenn ein wesentliches klimabezogenes Ereignis eingetreten ist, müssen die Auswirkung dieses Ereignisses auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in der Bilanz angegeben werden.  

IFRS 9 legt die Grundsätze für die Bilanzierung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten fest. Klimabezogene Themen können verschiedene Auswirkungen auf die Bilanzierung von Vermögenswerten haben. Die vom IASB vorgenommenen Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 liefern Angaben zur Bilanzierung von Verträgen, die sich auf naturabhängige Elektrizität beziehen, darunter Stromlieferverträge («Power Purchase Agreements», PPAs) im Bereich erneuerbare Energien, bei denen die Stromlieferungen aufgrund von nicht kontrollierbaren natürlichen Bedingungen schwanken.

Zum Beispiel: Ein Produktionsunternehmen schliesst einen Vertrag über Solarstrom ab. Das Unternehmen muss beurteilen, ob der gelieferte Strom überwiegend naturabhängig ist und in den Anwendungsbereich der Änderungen fällt. Bei derartigen Verträgen könnte es zu Ermessensentscheidungen darüber kommen, ob diese Verträge als schwebende Geschäfte («Executory Contracts») (Eigenbedarf) oder als Finanzinstrumente zu erfassen sind.  

IFRS 13 erklärt, wie der beizulegende Zeitwert von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu messen ist. Klimabezogene Punkte können diese Werte beeinflussen, beispielsweise können die Einschätzungen des Marktes zu Umweltvorschriften den Wert eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit verändern. Wenn beizulegende Zeitwerte auf Schätzungen basieren, die nicht direkt beobachtet werden können, verlangt IFRS 13, dass Annahmen getroffen werden, die Marktteilnehmer ebenfalls treffen würden, einschliesslich solcher zu Klimarisiken. Unternehmen müssen angeben, welche Inputfaktoren bei diesen Bemessungen verwendet wurden, und sie müssen erklären, wie anfällig die Werte gegenüber Änderungen dieser Annahmen sind.

Zum Beispiel: Ein Produktionsunternehmen besitzt eine Produktionsstätte in einer Küstenregion, die anfällig für einen Anstieg des Meeresspiegels ist und in der es aufgrund des Klimawandels häufiger zu schweren Stürmen kommt. Das Unternehmen muss den beizulegenden Zeitwert dieser Produktionsstätte bewerten und Angaben zu den verwendeten Annahmen machen.  

IFRS 17 regelt die Bilanzierung von Versicherungsverträgen. Klimabezogene Fragen können dazu führen, dass versicherte Ereignisse wie Betriebsunterbrechungen, Sachschäden, Krankheit oder Tod häufiger oder früher eintreten. Dies kann Auswirkungen auf die Annahmen haben, die bei der Berechnung von Versicherungsverbindlichkeiten getroffen werden. Klimabezogene Risiken können auch dazu führen, dass Unternehmen Angaben dazu machen müssen, wie sie mit diesen Risiken umgehen und wie Veränderungen der Risikofaktoren ihre Versicherungsverträge beeinflussen können.

Zum Beispiel: Ein Unternehmen hat bei einer Versicherungsgesellschaft eine Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen. Die Sachanlagen befinden sich in einer Region, die aufgrund des Klimawandels immer häufiger von Überschwemmungen und schweren Stürmen betroffen ist. Die Versicherungsgesellschaft hat ihre Annahmen aktualisiert, um die höheren klimabezogenen Risiken wie beispielsweise häufigere Überschwemmungen widerzuspiegeln. Die Folge ist, dass die Versicherungsgesellschaft die Prämien erhöht, um die erwarteten höheren Versicherungsansprüche zu decken.  

Bleiben Sie dran 

In diesem Artikel haben wir die Grundlagen behandelt. Wir haben dargelegt, wie sich klimabezogene Faktoren auf die Finanzberichterstattung auswirken. In den nächsten Artikeln dieser Reihe befassen wir uns mit zentralen Themen und Fragen an der Schnittstelle zwischen Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie werden sehen, wie CO₂-Zertifikate und -Kompensationen bilanziert werden können, Sie erfahren mehr über die tatsächlichen Auswirkungen von Netto-Null-Zielen in Finanzberichten und Sie erhalten praktische Informationen über die Bilanzierung von Klimarisiken unter den IFRS-Bilanzierungsstandards. Ausserdem befassen wir uns im Zusammenhang mit IAS 36 mit sogenannten «Stranded Assets» («gestrandete Vermögenswerte»), also Vermögenswerte, die dauerhaft von Wertverlusten bis hin zum Totalverlust gekennzeichnet sind, und zerlegen in Verbindung mit IAS 37 die komplexen Aspekte von Umweltverschmutzung und Umweltverpflichtungen in einzelne Unteraspekte. Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung dieser kritischen Themen und zeigen Ihnen, wie Sie Nachhaltigkeit in Ihrem Finanzbericht berücksichtigen können.  

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