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Die Umsetzung der Wertminderungsanforderungen von IFRS 9 durch die Banken

Ausschuss für globale öffentliche Ordnung

Das Global Public Policy Committee (GPPC) hat seinen Bericht "The implementation of IFRS 9 impairment requirements by banks" (Die Umsetzung der Wertminderungsanforderungen nach IFRS 9 durch Banken) veröffentlicht, der darauf abzielt, die Umsetzung der Bilanzierung von erwarteten Kreditverlusten auf einem hohen Standard zu fördern.

Der Bericht soll die beiden wichtigsten Gruppen innerhalb einer Bank unterstützen, die für eine qualitativ hochwertige Umsetzung von IFRS 9 entscheidend sind:

  • Die für die Unternehmensführung Verantwortlichen, die die Umsetzung überwachen werden. Abschnitt 1 des Papiers befasst sich mit den wichtigsten Bereichen, auf die sich diese Gruppe konzentrieren muss, wie z.B. Governance und Kontrollen, Ausgereiftheit und Verhältnismäßigkeit sowie Übergangsfragen.
  • Diejenigen, die für Finanzen, Risikomanagement, IT und andere Führungskräfte zuständig sind, die mit der Umsetzung der neuen Anforderungen betraut sind. In Abschnitt 2 des Papiers werden die wichtigsten Komponenten der Umsetzung der Bilanzierung erwarteter Kreditverluste erörtert, einschließlich der Methodik für erwartete Kreditverluste, Ausfall, Ausfallwahrscheinlichkeit, Risiko, Verlust bei Ausfall, Diskontierung, Stufenbewertung, makroökonomische Prognosen und zukunftsorientierte Informationen.

1 Das Global Public Policy Committee (GPPC) der sechs größten internationalen Wirtschaftsprüfungsnetzwerke setzt sich aus Vertretern von BDO, Deloitte, EY, Grant Thornton, KPMG und PwC zusammen und befasst sich mit Fragen der öffentlichen Ordnung für den Berufsstand.

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