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Steuerliche Förderung von Forschung in Österreich: Die Forschungsprämie

Die Forschungsprämie ist eine steuerliche Begünstigung für von Unternehmen in Österreich durchgeführte Forschung und Entwicklung (F&E). Wer in F&E investiert, kann einen Teil der Kosten vom Staat zurückbekommen. Das soll Innovation fördern und den Wirtschaftsstandort Österreich stärken.

Die Forschungsprämie beträgt derzeit 14 % der förderbaren Aufwendungen . Zu diesen zählen insbesondere Löhne und Gehälter für qualifizierte F&E, Material- und Sachaufwendungen sowie Finanzierungsaufwendungen. Nicht gefördert werden bloße Routinearbeiten, gewöhnliche Produktanpassungen, Vertriebsaufwendungen oder reine Markttätigkeiten . Die Prämie ist nicht vom Gewinn abhängig und deshalb auch in einer Verlustsituation attraktiv; sie wird grundsätzlich als Gutschrift auf dem Steuerkonto verbucht. Das ist gerade für junge Unternehmen oder Betriebe mit hohen Entwicklungskosten ein klarer Vorteil.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann nicht nur Eigenforschung, sondern auch Auftragsforschung berücksichtigt werden. Hierbei ist allerdings die Höchstgrenze zu beachten: Pro Wirtschaftsjahr können für Auftragsforschung beim Auftraggeber maximal EUR 1.000.000 als Bemessungsgrundlage angesetzt werden.

Jahresgutachten der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)

Bei eigenbetrieblicher Forschung ist für die Forschungsprämie in der Regel ein Jahresgutachten der FFG erforderlich. Die FFG prüft, ob die inhaltlichen Voraussetzungen für die Forschungsprämie vorliegen ; erst auf dieser Grundlage kann die Forschungsprämie ausgezahlt werden.

Änderungen bei der Forschungsprämie ab 2026

Am 18. Dezember 2025 wurde die Forschungsprämienverordnung (FoPV) geändert. In der Novellierung wurde der Begriff „marktnahe F&E“ eingeführt. Dabei stellte sich heraus, dass der neue Begriff für Unklarheiten und damit Rechtsunsicherheit sorgte. Mit der am 01. April 2026 kundgemachten erneuten Novelle der FoPV wurde der am 18. Dezember 2025 eingeführte Begriff der marktnahen F&E wieder rückwirkend gestrichen. Da die alte Regelung erst für Kalenderjahre ab 2026 anzuwenden gewesen wäre, gelangt die damit verbundene Einschränkung der Prämienbegünstigung hinsichtlich marktnaher F&E in keinem Zeitraum zur Anwendung.

Neu ist dafür die sog „produktionsintegrierte F&E“. Davon sind Fälle umfasst, in denen Forschung und Entwicklung auf einer Anlage stattfinden, die auch zu kommerziellen Zwecken eingesetzt wird, und im Rahmen der F&E vermarktungsfähige Produkte hergestellt bzw die F&E an durchlaufenden vermarktungsfähigen Produkten erfolgt. Entscheidend ist hierbei das vorrangige Ziel der Tätigkeit; steht die Gewinnung neuer Erkenntnisse im Vordergrund, ist der gesamte damit verbundene Produktionsaufwand prämienfähig. Steht hingegen die Herstellung von verkaufbaren Produkten im Vordergrund und hat die F&E nur begleitenden Charakter, sind nur die zusätzlichen Kosten aufgrund des experimentellen Teils begünstigt.

Prototypen und Pilotanlagen werden von der Regelung zur produktionsintegrierten F&E ausdrücklich nicht erfasst. Das ist für viele Unternehmen positiv, weil gerade in diesem Bereich oftmals ein großer Teil der experimentellen Entwicklung stattfindet.

Für eine detaillierte Übersicht der Änderungen verweisen wir auf unsere Artikel in den Tax & Legal News: Änderungen für F&E-Investitionen im Rahmen der Forschungsprämie und Neuerliche Änderungen im Bereich der Forschungsprämie.

Dokumentation der Forschungsprämie

Für die Praxis wird mit den Änderungen der FoPV die Dokumentation noch wichtiger; Unternehmen sollten klar festhalten, was das Ziel eines Projekts ist und welche Kosten tatsächlich durch die F&E entstehen. Nur so lässt sich die Forschungsprämie im Fall einer Überprüfung gut absichern.

Fazit

Die Forschungsprämie bleibt auch nach den Änderungen der FoPV ein wesentliches Instrument zur steuerlichen Förderung von F&E in Österreich. Die Forschungsprämie ist insbesondere deshalb attraktiv, weil sie nicht gewinnabhängig ist und damit auch in Verlustjahren einen Liquiditätsvorteil bringen kann. Die Novellen der Jahre 2025 und 2026 zeigen jedoch, dass die Abgrenzung prämienbegünstigter Forschung und Entwicklung in der Praxis immer komplexer wird. Mit der ausdrücklichen Regelung zur produktionsintegrierten F&E wurde zwar mehr Klarheit geschaffen, gleichzeitig steigen aber die Anforderungen an die nachvollziehbare Dokumentation. Für Unternehmen ist es daher entscheidend, Forschungsprojekte, Zielsetzung und Kostenstruktur sorgfältig zu erfassen, um die Forschungsprämie rechtssicher in Anspruch nehmen zu können.

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