Die Förderungsrichtlinie zur Investitionsprämie sieht für die Durchführung, also für die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen, den Zeitraum bis spätestens 28.02.2023 vor. Für Neuinvestitionen von über EUR 20 Mio. verlängert sich der Durchführungszeitraum bis zum 28.02.2025.
Einige Unternehmen stehen derzeit vor der Herausforderung aufgrund von
Lieferverzögerungen ihre Investitionen nicht rechtzeitig durchführen zu können. In diesem Fall wird es für die antragstellenden Unternehmen zweckmäßig sein, sich zeitnah eine Bestätigung des Lieferanten zum Nachweis der Verzögerung einzuholen. In Ergänzung zu unserem letzten Artikel zur Investitionsprämie, wurde mit Verweis auf Pkt. 6.6. der Förderungsrichtlinie eine Mitteilungspflicht statuiert. Diese beinhaltet unter anderem die Mitteilung von Lieferschwierigkeiten an das aws, wenn dadurch Investitionen nicht innerhalb des Durchführungszeitraumes realisiert werden können.Dadurch soll dem aws eine einzelfallbezogene Entscheidung ermöglicht werden, unbeschadet des Überschreitens der 3-Monatsfrist die Frist zu erstrecken.