Für energieintensive Unternehmen wurde mit dem Energiekostenzuschuss eine Maßnahme ins Leben gerufen, die als Teil des Anti-Teuerungspakets darauf abzielt, die durch die erhöhten Strom-, Erdgas- und Treibstoffpreise bedingten Auswirkungen abzufedern. Konkret werden Energie-Mehrkosten gefördert, die zwischen dem 1. Februar 2022 und dem 30. September 2022 angefallen sind.Für weitere Informationen zum Energiekostenzuschuss dürfen wir Sie auf den Beitrag auf unserer Website verweisen:
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Bundesregierung einigt sich auf Details zu Förderrichtlinien für den Energiekostenzuschuss | Deloitte Österreich
Kürzlich hat die 4. Ausschreibung der FFG zur Förderung von F&E-Infrastruktur geöffnet. Die Ausschreibung zielt auf die Unterstützung zum Aufbau neuer Forschungsfelder, dem Aus- und Aufbau der wirtschaftlichen Nutzung von F&E-Infrastrukturen in Unternehmen sowie auf die Schaffung von Anreizen zur gemeinsamen Anschaffung relevanter Infrastrukturen durch Forschungseinrichtungen und Unternehmen ab. Konkrete Voraussetzungen hinsichtlich der thematischen Nutzung der F&E-Infrastruktur liegen nicht vor.
Es werden Anschaffungskosten für F&E-Infrastruktur sowie Startkosten, die für den Aufbau hochwertiger F&E-Infrastruktur aufgewendet werden, gefördert. Darunter fallen Personal-, Sach-, Material-, Reise- sowie Drittkosten. Die maximale Projektlaufzeit sollte 4 Jahre nicht überschreiten und die geplanten Projektgesamtkosten sollten sich auf min. 500.000 EUR belaufen.
Die Förderquote beträgt 85% bei nicht-wirtschaftlicher Nutzung (Forschungsinfrastruktur zur bahnbrechenden wissenschaftlichen Forschung und qualitativ hochwertigen Ausbildung in zukunftsorientierten Forschungsfeldern) bzw. 50% bei wirtschaftlicher Nutzung (Forschungsinfrastruktur zur Entwicklung von innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen in zukunftsorientierten Technologiefeldern) mit einer maximalen Fördersumme iHv 2,5 Mio. EUR.
Die Einreichung der Projektkurzbeschreibung sollte bis zum 30.01.2023 erfolgen. Einreichungsschluss für den Projektvollantrag ist der 08.03.2023.
Das DIGITAL Europe Programme zielt darauf ab Projekte zu fördern, die das Potenzial zu EU-weiten Vorzeige- bzw. Pilotprojekten haben und somit einen wesentlichen Impact auf die europäische Digitalisierungsstrategie aufweisen können. Für die 3. Ausschreibung des DIGITAL Europe Programmes stehen rund 118 Mio. EUR an EU-Fördermitteln für Projekte in den Bereichen Cloud, Data und Artificial Intelligence zur Verfügung. In Abhängigkeit des jeweiligen Vorhabens sowie der Unternehmensgröße sind maximale Förderquoten zwischen 50% und 75% bzw. für Projekte im Bereich „Data space for smart communities“ sogar bis zu 100% möglich.
Zudem stehen für Projekte im Bereich Digital Skills weitere EU-Fördermittel iHv. 52 Mio. EUR mit einer maximalen Förderquote iHv. 50% zu Verfügung.
Analog dazu startet die 2. Ausschreibung des DIGITAL Europe Cybersecurity Arbeitsprogramms am 15. November 2022. Hierfür stehen 184 Mio. EUR an EU-Fördermitteln für "National Coordination Centers", transnationale Zusammenarbeit im Cybersicherheitsbereich, neue und bestehende "Security Operation Centers" sowie für den Kapazitätsaufbau im Cybersicherheitsbereich zu Verfügung. Je nach Projektvorhaben können Projekte mit einer Förderquote zwischen 50% und 75% gefördert werden.
Projekteinreichungen sind bis 24. Jänner 2023 bzw. bis 15. Februar 2023 (für die Ausschreibung im Cybersecurity Bereich) möglich.