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NIS-2 | NISG

Unterstützung bei der Umsetzung der Cybersicherheits-Vorgaben

Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der Umsetzung des NISG 2026. Dabei entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen für Sie und holen Sie dort ab, wo Sie stehen. Wir decken alle Kompetenzbereiche, die zur Sicherstellung Ihrer umfassenden Compliance nötig sind, vollumfänglich ab. 

Neue Anforderungen beim Thema Cybersicherheit für österreichische Unternehmen: Was ist zu tun?

Cybersicherheit hat in einer zunehmend digitalisierten Welt höchste Priorität. Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen müssen sich mit dem Thema auseinandersetzen und auf den Ernstfall vorbereitet sein. 

Österreichischen Unternehmen steht in diesem Zusammenhang eine weitere Herausforderung bevor: Die Anforderungen der europäischen NIS-2-Richtlinie. Das so genannte NISG 2026 wurde mit 12.12.2025 mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat angenommen und mit 18.12.2025 auch im Bundesrat. Dadurch wurde die NIS-2 Richtlinie in nationales Gesetz umgesetzt und Unternehmen müssen sich auf die Erfüllung der Anforderungen vorbereiten. 

Wie kann Deloitte Ihr Unternehmen bei der Umsetzung von NIS-2 / NISG unterstützen?

NIS-2 - Ein Überblick

Die Abkürzung "NIS" steht für "Netz- und Informationssystemsicherheit" und bezieht sich somit auf die Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen. 

NIS-2 ist die zweite Version der EU-Richtlinie, die die Sicherheitsanforderungen für Betreiber wesentlicher Dienste und digitale Diensteanbieter in der Europäischen Union regelt. Diese Richtlinie wurde entwickelt, um die Widerstandsfähigkeit und Sicherheit von kritischen Infrastrukturen und digitalen Diensten zu erhöhen. 

Das NISG 2026 setzt die NIS-2 Richtlinie in nationales, österreichisches Gesetz um und konkretisiert in Kombination mit zwei Anhängen die geforderten Maßnahmen und Meldepflichten, welche durch Unternehmen einzuhalten sind.  

Die umfangreichen Anforderungen des NISG 2026 und der damit verbundene Umsetzungsaufwand mag für viele Unternehmen auf den ersten Blick abschreckend wirken. Es ist jedoch auch eine wertvolle Chance, sich auf sehr reale Cyber-Risiken vorzubereiten, allenfalls vorhandene Sicherheitsmaßnahmen kritisch zu hinterfragen und Prozesse zu optimieren. Dies führt langfristig zu einer sichereren, resilienteren und flexibleren Organisation. 

Es wird geschätzt, dass in Österreich 3.500 bis 5.000 Unternehmen von NISG 2026 betroffen sind. Das liegt daran, dass die Sektoren, welche als kritisch gelten, deutlich erweitert wurden. Neben den bekannten Sektoren wie Verkehr, Energie und Trinkwasserversorgung ist nun beispielsweise auch Produktion und Vertrieb von Lebensmitteln, chemischen Stoffen und Maschinenbau umfasst. Betroffene Unternehmen müssen sich initial eigenständig binnen 3 Monaten nach Inkrafttreten des NISG 2026 bei der Cybersicherheitsbehörde registrieren, das heißt bis 31.12.2026

Die EU-Richtlinie ist am 16.01.2023 in Kraft getreten und sollte von den EU-Mitgliedsstaaten bis spätestens 17.10.2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Dieser Schritt erfolgte in Österreich erst am 18.12.2025. Dadurch ergeben sich folgende Stichtage: 

  • 01.10.2026: Das NISG 2026 tritt in Kraft. 
  • 01.01.2027 : Selbstmeldungen müssen bei der Cybersicherheitsbehörde erfolgt sein. 
  • 01.10.2027: Bis zu diesem Stichtag muss eine Meldung über Risikomanagement-Maßnahmen in einer Selbstdeklaration erfolgen. 

Prüfungsnachweis: 

  • Es ist außerdem vorgesehen, dass wesentliche Einrichtungen innerhalb von zwei Monaten nach Aufforderung durch die Cybersicherheits-Behörde einen Nachweis über die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu erbringen haben. 
  • Wichtige Einrichtungen müssen den Nachweis hingegen erst zwei Jahre nach Anfrage erbringen. 

Jetzt gilt es für die Unternehmen, die Betroffenheit und Einordnung (wesentlich oder wichtig) festzustellen und darauffolgend die geforderten Maßnahmen umzusetzen. 

Die NIS-2 vereinheitlicht das Cybersicherheitsniveau innerhalb der EU, stärkt die Resilienz der betroffenen Unternehmen und verbessert die Reaktion auf Sicherheitsvorfälle. Betroffene Unternehmen haben nach Stand der Technik geeignete und verhältnismäßige technische, operative und organisatorische Risikomanagement-Maßnahmen in den definierten Bereichen umzusetzen, um die Risiken für die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme zu beherrschen und Cybersicherheits-Vorfälle zu verhindern bzw. deren Auswirkungen zu minimieren. 

NIS-2 ist für die Europäische Union eine wichtige Weiterentwicklung in Sachen Cybersicherheit. Durch die Einhaltung der Richtlinie bzw. des nationalen Gesetzes NISG 2026 wird die Sicherheit ihrer digitalen Dienste gewährleistet und rechtliche Konsequenzen vermieden.

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NIS-2 & Datenschutz-Compliance

Im Kontext der neuen Cybersicherheitsrichtlinie NIS-2 ist auch eine ganzheitliche Datenschutz-Compliance von entscheidender Bedeutung. Wir unterstützen Sie mit unserem multidisziplinären Ansatz.

NIS-2-Konformitäts-Grundlage

bei einem Wiener Unternehmen im Bereich der Anlagentechnik

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