Die Schweiz verfügt über ein umfangreiches Strassennetz, das von mehrspurigen Autobahnen bis hin zu kleinen Landstrassen reicht. Die Hauptstrassen sind immer gut instand gehalten und die Schweizer Autofahrer sind auf den Strassen äusserst höflich, was das Fahren in der Schweiz relativ einfach macht. Das Fahren erfolgt auf der rechten Seite.
Führerschein
Um in der Schweiz Auto zu fahren, benötigen Sie einen gültigen Führerschein. Ausländer, die in der Schweiz leben, dürfen bis zu einem Jahr lang mit dem Führerschein ihres Heimatlandes oder einem internationalen Führerschein fahren, vorausgesetzt, sie erfüllen das gesetzliche Mindestalter von 18 Jahren (21 Jahre für grosse Lastwagen). Um einen schweizerischen Führerschein zu erhalten, müssen Sie bei der örtlichen Kraftfahrzeugabteilung einen Antrag stellen und die folgenden Unterlagen einreichen:
- Ausgefüllter Antrag auf Umtausch ihres ausländischen Führerscheins in einen Schweizer Führerschein.
- Das Original des ausländischen Führerscheins zum Umtausch oder zum Abstempeln durch die Behörden als "in der Schweiz ungültig".
- Eine Bescheinigung eines in der Schweiz zugelassenen Optikers über die bestandene Augenuntersuchung, die etwa 25 CHF kostet (das Strassenverkehrsamt kann eine Liste der zugelassenen Optiker in einem bestimmten Gebiet zur Verfügung stellen).
- Ein Farbfoto in Reisepassgrösse.
- Eine Kopie der Schweizer Genehmigung (die tatsächliche Genehmigung muss bei der Beantragung der Lizenz mitgebracht werden).
In den meisten Fällen können Führerscheine aus dem Heimatland oder dem Ausland innerhalb des ersten Jahres in der Schweiz in einen Schweizer Führerschein umgewandelt werden, ohne dass eine Prüfung oder eine praktische Fahrprüfung abgelegt werden muss. Personen aus bestimmten Ländern müssen unter Umständen eine praktische Fahrprüfung ablegen, nicht aber die schriftliche Prüfung.
Personen, die ihren Führerschein nicht innerhalb eines Jahres nach ihrer Ankunft in einen Schweizer Führerschein umwandeln, müssen sowohl die schriftliche als auch die praktische Prüfung ablegen, um den Schweizer Führerschein zu erhalten.
Ein Auto kaufen oder importieren
Bevor Sie in der Schweiz ein Auto kaufen können, müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung (oder zumindest die Genehmigungsnummer) besitzen. Der Kauf eines Autos von einem Händler ist die einfachste Lösung, da sich der Händler in der Regel um alle Zulassungsfragen kümmert. Es ist jedoch auch möglich, ein Auto von einer Privatperson zu kaufen, wobei viele Angebote im Internet zu finden sind.
Autos müssen in regelmässigen Abständen (in der Regel alle 2-5 Jahre, je nach Alter des Fahrzeugs) eine strenge mechanische Prüfung durch das Kraftfahrzeugamt bestehen. Alle mechanischen Probleme, die entdeckt werden, müssen innerhalb kurzer Zeit behoben und das Fahrzeug erneut vom Kraftfahrzeugamt geprüft werden. Beim Kauf eines Autos in der Schweiz sollte sich der Käufer erkundigen, wann das Auto zuletzt dieser mechanischen Prüfung unterzogen wurde.
Nach dem Kauf müssen Sie sich ein Nummernschild und eine "Verkehrserlaubnis" besorgen und eine Versicherung über einen privaten Versicherer abschliessen, bevor Sie das Auto in der Schweiz fahren dürfen. Der Versicherungsnachweis und die graue "Verkehrserlaubnis" sind die ersten Dinge, die die Polizei bei einer Verkehrskontrolle verlangt.
Ein Auto kann in die Schweiz importiert werden, wenn die folgenden Dokumente vorhanden sind:
- Nachweis einer Kfz-Versicherung bei einer in der Schweiz registrierten Versicherungsgesellschaft;
- Ein Expertenbericht mit dem offiziellen Zollstempel und/oder einer zusätzlichen Zollgenehmigung;
- Das Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs aus der Originalzulassungskarte;
- Technische Daten des Fahrzeugs, wie Motorgrösse, Gewicht und Höchstgeschwindigkeit; und
- Eine in der Schweiz nach Abschluss der ordnungsgemässen Tests ausgestellte Wartungskarte zur Bekämpfung der Verschmutzung.
Das Schweizer Recht sieht eine Ausnahmeregelung vor, die es einer Privatperson ermöglicht, ihr persönliches Auto im Rahmen ihres Umzugs in die Schweiz steuer- und zollfrei einzuführen, sofern sie das Fahrzeug sechs Monate vor dem Umzug in die Schweiz besessen hat und es 12 Monate nach der Ankunft in der Schweiz weiterhin besitzt.
Ansonsten sind bei der Einfuhr eines Autos die Schweizer Mehrwertsteuer (7,7%) und die Kfz-Steuer (4%) zu zahlen, die beide auf den Wert des Autos berechnet werden. Je nach Herstellungsland (nicht dem Land, in dem das Auto gekauft wurde) und dem Gewicht des Fahrzeugs können auch Zollgebühren anfallen. Unter bestimmten Umständen ist es möglich, die im Kaufland gezahlte Mehrwertsteuer zurückzufordern.
Darüber hinaus muss das Auto einer technischen Bewertung unterzogen werden (wie oben beschrieben) und benötigt möglicherweise zusätzliche Updates, um mit dem Schweizer System kompatibel zu sein, z.B. um sicherzustellen, dass der Tachometer Kilometer anzeigt.
Autoversicherung
Die Versicherung eines Autos in der Schweiz ist sowohl obligatorisch als auch kostspielig (im Vergleich zu anderen Ländern). In der Schweiz gibt es drei Arten von Versicherungen:
- zivilrechtliche Verantwortung
- umfassende Berichterstattung
- Unfallversicherung.
Alle Autos müssen mindestens über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Diese deckt Verletzungen und Schäden ab, die einem Dritten zugefügt werden. Die Vollkaskoversicherung - die Kollision, Diebstahl, Vandalismus usw. am Auto abdeckt - und die Unfallversicherung für Insassen sind beide optional.
Praktische Tipps
Für jede Fahrt auf der Autobahn müssen Sie eine Jahresvignette (Kalenderjahr) kaufen. Diese Vignetten sind an den Grenzübergängen und den meisten Tankstellen für derzeit CHF 40 erhältlich. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn beträgt 120 km/h, sofern nichts anderes ausgeschildert ist, während die Geschwindigkeitsbegrenzung in den Städten im Allgemeinen 50 km/h beträgt.
Autofahrer sollten sowohl in den Städten als auch auf den Autobahnen auf Foto-Radargeräte achten. Autofahrer, die das Limit überschreiten, erhalten einen Strafzettel.
Alle Passagiere sind verpflichtet, ihre Sicherheitsgurte anzulegen. Autofahrer fahren in der Regel auf der rechten Spur, es sei denn, sie überholen ein anderes Auto. Wenn ein Auto hinter Ihnen blinkt oder den Blinker setzt, ist das ein Zeichen dafür, dass es überholen möchte. Schweizer Autofahrer hupen nicht, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall oder jemand hat einen schweren Verkehrsfehler begangen (da das Hupen im Allgemeinen gegen die Verkehrsregeln verstösst).