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EU COVID-19 'Quick Fix' für Softwareabzüge als Reaktion auf COVID-19 AuswirkungenEU COVID-19 'Quick Fix' für Softwareabzüge als Reaktion auf COVID-19 AuswirkungenEU COVID-19 'Quick Fix' für Softwareabzüge als Reaktion auf COVID-19 Auswirkungen

Ist es an der Zeit, die Kapitalisierungsrichtlinien der IFRS (International Financial Reporting Standards) zu überprüfen?

Der Druck, der durch COVID-19 auf die europäischen Banken ausgeübt wird, ist gut dokumentiert. Um diesen Druck zu lindern, hat die Europäische Union (EU) Notfalländerungen an der EU-Kapitaladäquanzverordnung (CRR) vorgenommen, die als "CRR Quick Fix" bekannt sind. Dazu gehört die Abschaffung der Vorschrift, den vollen Wert von immateriellen Vermögenswerten aus Software vom harten Kernkapital (CET1) abzuziehen.

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