Nicht jeder Unternehmer ist umsatzsteuerpflichtig! Bis zu einem Jahresumsatz von EUR 30.000 ist man sog „Kleinunternehmer“ und grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Wichtig zu wissen dabei, das Umsatzsteuergesetz spricht immer von Nettobeträgen. Der Umsatzsteuerbetrag darf gedanklich hinzugerechnet werden. Die jährliche Freigrenze kann somit bei bis zu EUR 36.000 liegen.
Im Falle eines Verzichtes auf die Kleinunternehmerregelung ohne Überschreitung der Umsatzgrenze ist man von der Einreichung einer Umsatzsteuervoranmeldung befreit. Die Überweisung der quartalsweisen Zahllast an das Finanzamt ersetzt die Meldung. Ein Verzicht auf die Kleinunternehmerbefreiung und damit eine Option zur Umsatzsteuerpflicht macht Sinn, wenn hohe Vorsteuerguthaben erwartet werden. Der Unternehmer ist fünf Jahre an diese Option gebunden.
Ein Jahresumsatz von mehr als EUR 30.000 und unter EUR 100.000 ermöglicht eine quartalsweise UVA Abgabe. Aus Liquiditätsgründen ist es jedoch zu empfehlen, freiwillig monatliche UVA abzugeben, wenn mit hohen Vorsteuerguthaben gerechnet wird.