Mag. Sieglinde Moser, Partnerin bei Deloitte Wien, ist neben der Betreuung größerer Mandate seit vielen Jahren auch auf die umfassende Beratung von Freiberufler:innen im Raum Wien spezialisiert. Im Interview spricht sie über die Besonderheiten in der täglichen Betreuung, den Einsatz von digitalen Lösungen und was es aus steuerrechtlicher Sicht bei freiberuflicher Tätigkeit zu beachten gilt.
Für Steuerberater:innen ist es oft überraschend damit konfrontiert zu sein, dass viele Angehörige der Freien Berufe keine formelle kaufmännische Ausbildung genossen haben. Die fachliche Tätigkeit steht meist im Vordergrund und erfordert, egal ob im kreativen oder auch medizinischen Bereich, ein anderes Denken, das dem uns gewohnten meist entgegengesetzt ist.
Viele Dinge und Handlungsweisen, die im Finanzbereich selbstverständlich sind, sind für viele Freiberufler:innen gerade am Beginn ihrer Tätigkeit oft Neuland und werden als belastend und einschränkend empfunden. Ich sehe meine Aufgabe nicht in einer reinen steuerberatenden Tätigkeit, sondern viel umfassender, damit sich meine Klient:innen auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich verstehe ich berufsspezifische Denkweisen und kann umgekehrt auch schwierige Themen in einer Sprache kommunizieren, die leicht verstanden wird. Für eine gute Zusammenarbeit steht der persönliche Kontakt zu Klient:innen für mich an erster Stelle. Es ist der kontinuierliche Austausch, welcher es uns als Berater:innen ermöglicht, bestmöglichen Einblick in die Bedürfnisse und Anliegen unserer Klient:innen zu erhalten und diesen dann zeitnah gerecht werden zu können.
Gerade im Bereich der Freien Berufe ist die Geschäftstätigkeit großen Schwankungen unterworfen. Auch Arbeitsaufwand und Einkommen sind zeitlich verschoben. Dies erfordert eine gute Finanzplanung aber auch eine realistische Berechnung von Vorauszahlungen von Einkommensteuer und – ganz wichtig – Sozialversicherungsbeiträgen, um spätere negative Überraschungen zu vermeiden.
Buchhalterische Tätigkeiten werden oft selbst oder von Mitarbeiter:innen neben deren eigentlicher Tätigkeit gemacht. Umso wichtiger sind Lösungen, die einfach zu bedienen sind, aber dennoch die steuerlichen Erfordernisse erfüllen. Hier kann die Digitalisierung große Dienste leisten, genauso in der Kommunikation, die in vielen Fällen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten stattfinden muss. Bei Ärzt:innen sind digitale Lösungen nötig, die auch die Abrechnung mit den Kassen erleichtern und gleichzeitig auf die strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen Rücksicht nehmen.
Probleme treten meist am Anfang der beruflichen Tätigkeit und in vielen Fällen schon nach kurzer erfolgreicher Zeit auf, wenn es nötig ist den Betrieb zu vergrößern und zusätzliches Personal einzustellen. Viele Angehörige der Freien Berufe sind es gewohnt in einer an Selbstausbeutung grenzenden Art und Weise zu arbeiten, ohne dass es eine klare Trennung von Beruf und Freizeit gibt. Dies kann dazu führen, dass arbeitsrechtliche Erfordernisse in Bezug auf Mitarbeiter:innen missachtet werden. Daher ist auch eine Beratung in dieser Hinsicht, aber auch in Bezug auf Fragen der Sozialversicherung oder spezielle Förderprogramme notwendig.
Die Abgrenzung hat Einfluss auf Fragen der Pflichtversicherung, steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften, umsatzsteuerlichen Themen, wie anzuwendender Umsatzsteuersatz, Versteuerung nach vereinnahmten oder vereinbarten Entgelten (Ist- oder Sollversteuerung) und mögliche Zuschüsse. Dabei kann die Abgrenzung zwischen Freiberufler:innen und Gewerbetreibenden selbst ein schwieriges Kapitel sein. Viele Tätigkeiten, vor allem im kreativen Bereich, können mit der gleichen Berechtigung sowohl der einen wie auch der anderen Sparte zugeordnet werden. Beispielsweise seien Fotograf:innen erwähnt, die ihre Tätigkeit steuerlich als Gewerbetreibende oder Selbständige ausüben können. Wichtig ist die Zuordnung ausreichend zu begründen, um spätere Nachzahlungen, wie z.B. von Kammerumlagen oder in Anspruch genommene Zuschüsse zu vermeiden.
Viele meiner Klient:innen sind international vernetzt tätig. Dies wirft vor allem in Bezug auf die Umsatzsteuer schwierige Fragen auf, deren Beurteilung oft von gering erscheinenden Details abhängig ist und auch bei ähnlich gelagerten Sachverhalten unterschiedlich ausfallen kann. Hier ist eine rasche Abklärung vorab unbedingt nötig.
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