Wie Sie vielleicht schon den Medien entnehmen konnten, wurde ein Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen, die besonders unter den hohen Energiekosten leiden, eingeführt. Die Grundlage dafür bildet das Unternehmens-Energiezuschussgesetz (UEZG; BGBl. I Nr. 117/2022), welches bereits im Juni 2022 beschlossen wurde. Gemäß § 5 des UEZG soll die konkrete Ausgestaltung durch eine Richtlinie, die bislang leider noch nicht veröffentlicht wurde, erfolgen. Die budgetären Mittel wurden mit EUR 1,3 Milliarden festgesetzt. Die Genehmigung der Förderung von der EU-Kommission steht derzeit noch aus. Dennoch sind die ersten Eckpunkte zum geplanten Zuschuss bereits bekannt: