Bisher boten die OECD Verrechnungspreisleitlinien nur wenig konkrete Hilfestellung bei der fremdüblichen Bepreisung von konzerninternen Finanztransaktionen. Im Zuge des BEPS Projektes beschäftigt sich die OECD jedoch auch intensiv mit dem Thema Finanztransaktionen und veröffentlichte nun nach langjähriger Arbeit ihre ersten Leitlinien speziell für Finanztransaktionen. Diese neuen Leitlinien der OECD beschäftigen sich mit den wichtigsten Arten von konzerninternen Finanztransaktionen. Sie umfassen unter anderem Krediten, Cash-Pools und Garantien.
Im Jahr 2017 verlautbarte Basilien, dass es grundsätzlich daran interessiert ist, der OECD beizutreten. In Kooperation mit der brasilianischen Finanzverwaltung hat die OECD nun eine Studie betreffend der im Falle eines Beitritts zur OECD nötigen Anpassungen am brasilianischen Steuerrecht, insbesondere im Bereich der Verrechnungspreise, erstellt. Aus Sicht von Steuerpflichtigen mit verbundenen Gesellschaften in Brasilien ist dieser Schritt sehr zu begrüßen, da hierdurch das derzeit bestehende System, welches in der Vergangenheit häufig zur Doppelbesteuerung geführt hat, an international übliche Standards angepasst werden würde.
Transfer Pricing in Brazil Towards Convergence with the OECD Standard
Deutschland hat am 10. Dezember 2019 einen lang erwarteten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) zur Kommentierung an die deutschen Wirtschaftsverbände geschickt. Die Anti-Steuervermeidungsrichtlinien der EU wurden bereits im Jahr 2016 beschlossen, Deutschland erfüllt bis heute allerdings nicht alle Vorgaben. Mit dem aktuellen Gesetzesentwurf wird die Umsetzung der entsprechenden Bestimmungen nun eingeleitet.
Insgesamt enthält der Referentenentwurf zahlreiche Verschärfungen für multinationale Unternehmen, die iW auf den Vorgaben der einschlägigen EU-Richtlinien beruhen. Zusätzlich werden darin aber auch der Fremdvergleichsgrundsatz in § 1 Außensteuergesetz an die internationalen Entwicklungen auf OECD-Ebene angepasst und strengere Regelungen für bspw. die Vergleichbarkeitsanalyse, Methodenwahl, aber auch im Hinblick auf konzerninterne Finanztransaktionen vorgegeben. Ebenso stehen bei weiteren relevanten Verrechnungspreisthemen, wie etwa der Wegzugs- oder Hinzurechnungsbesteuerung oder Vorabverständigungsverfahren, Verschärfungen ins Haus.