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FASTER-Richtlinie: Weitere Konkretisierung zur Marktkapitalisierung

Festlegung der Methodik für die Berechnung der Marktkapitalisierung und der Marktkapitalisierungsquote

Überblick

Am 21. April 2026 wurde mit der Veröffentlichung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/110 im Amtsblatt der Europäischen Union ein weiterer zentraler Baustein zur Umsetzung der FASTER Richtlinie (EU) 2025/50 konkretisiert. In unseren FSI Tax News Nr. 1/2025 vom 31.1.2025 (Änderungen FASTER-Richtlinie | FSI | Deloitte Österreich) haben wir bereits umfassend über die FASTER-Richtlinie berichtet. Die neue Verordnung legt die technische Methodik zur Berechnung der Marktkapitalisierung und der Marktkapitalisierungsquote der EU Mitgliedstaaten fest und schafft damit Klarheit für die Anwendung der in der Richtlinie vorgesehenen Schwellenwerte.

Bestimmung der Marktkapitalisierungsquote

Nach der Verordnung bestimmt sich die Marktkapitalisierung eines Mitgliedstaats aus dem Gesamtmarktwert aller zum Handel an einem geregelten Markt oder multilateralen Handelssystem zugelassenen Aktien von Emittenten mit Geschäftsanschrift in diesem Staat, jeweils zum 31. Dezember. Die Bewertung erfolgt auf Basis der Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien und eines nach klar definierten Liquiditätskriterien ermittelten Marktpreises. Die Marktkapitalisierungsquote gibt den prozentuellen Anteil eines Mitgliedstaats an der gesamten EU Marktkapitalisierung wieder und wird künftig jährlich von der ESMA veröffentlicht.

Bedeutung für die praktische Anwendung der FASTER-Richtlinie

Diese Berechnungen sind für die praktische Bedeutung von FASTER zentral: Sie entscheiden insbesondere darüber, ob ein Mitgliedstaat die Ausnahme von der verpflichtenden Anwendung der schnellen Quellensteuerentlastungsverfahren (Relief at Source bzw. Schnellrückerstattung) in Anspruch nehmen kann. Voraussetzung dafür ist, dass die Marktkapitalisierungsquote unter 1,5 % liegt und bereits ein umfassendes nationales Entlastungssystem besteht. Unabhängig davon bleiben jedoch andere Kernelemente der FASTER Richtlinie – wie die Einführung der digitalen EU Ansässigkeitsbescheinigung (eTRC) sowie erweiterte Melde und Sorgfaltspflichten für Finanzintermediäre – zwingend umzusetzen.

Fazit

Mit der nun festgelegten Methodik gewinnt das FASTER Regelwerk weiter an Reife. Für Finanzinstitute ist dies ein klares Signal, die weiteren regulatorischen Meilensteine eng zu verfolgen und sich frühzeitig mit den möglichen Auswirkungen auf Quellensteuerprozesse, Systeme und Datenanforderungen auseinanderzusetzen.

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