Die Bestimmungen zum sog. länderbezogenen Bericht („Country-by-Country Report", CbCR) wurden in Österreich mit dem Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) umgesetzt. Eine multinationale Unternehmensgruppe ist verpflichtet, einen CbCR zu erstellen, wenn der jährliche konsolidierte Gesamtumsatz im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mindestens 750 Millionen Euro beträgt.
Der CbCR wird zusätzlich zum Master File und Local File erstellt und enthält bestimmte Kennzahlen des Unternehmens, wie beispielsweise, Steuerzahlungen, laufender Steueraufwand, Erträge, Beschäftigtenzahl. Er wird jährlich in aggregierter Form pro Land aufbereitet und an die Finanzverwaltung des Ansässigkeitsstaates übermittelt.
In Folge werden CbCR automatisch zwischen den zuständigen Finanzverwaltungen der einzelnen Länder mit qualifiziertem Austauschabkommen ausgetauscht.
Die Erstellung eines CbCR hält sowohl bei der inhaltlichen als auch der technischen Umsetzung Herausforderungen bereit:
Deloitte verfügt für inhaltliche und technische Hürden über eine rechtssichere Lösung:
Aufzeichnung des Tax-Webcasts vom 14.9.2017