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Der neue ORF-Beitrag für Unternehmen

Übersicht über die relevanten Bestimmungen des ORF-Beitrags-Gesetzes 2024 und Beitrags-Deckelungen für Großunternehmen.

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Überblick


Seit dem 1.1.2024 ist das ORF-Beitrags-Gesetz in Kraft, das die bisherige Rundfunkgebühr (GIS-Gebühr) durch den neuen ORF-Beitrag ersetzt. Dies betrifft nicht nur private Haushalte, sondern auch kommunalsteuerpflichtige Unternehmen. Diese müssen je Gemeinde, in der sie mindestens eine Betriebsstätte unterhalten, den ORF-Beitrag basierend auf den Regelungen des Kommunalsteuergesetzes entrichten. Durch die Anknüpfung an die Kommunalsteuer soll - abgesehen von einer initialen Anmeldung bis zum 15.4.2024 - kein Verwaltungsaufwand bei den Unternehmen entstehen.

Die Meldepflicht im Zusammenhang mit den ORF-Beiträgen umfasst den Beginn und das Ende ihrer Beitragspflicht sowie Änderungen ihrer persönlichen Daten. Diese Anmeldung ist laut Gesetz grundsätzlich verpflichtend. Die ORF-Beitrags Service GmbH erläutert auf ihrer Website jedoch, dass kommunalsteuerpflichtige Betriebe aufgrund der Übermittlung ihrer Kommunalsteuerdaten automatisch registriert werden. Die Ermittlung der Beitragsschuld erfolgt jedenfalls automatisch basierend auf der Kommunalsteuererklärung des Vorjahres. Dementsprechend sind Unternehmen, welche von der Kommunalsteuer befreit sind, auch von der Beitragspflicht befreit. Diese Befreiung gilt naturgemäß auch für Ein-Personen-Unternehmen, da diese keine Mitarbeiter:innen haben.

 

Beitragshöhe


Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Gesamtbeitrags ist die Summe der Arbeitslöhne (inkl Sonderzahlungen, Sachbezüge, Zulagen, etc), welche im Vorjahr an die Dienstnehmer:innen der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätte gezahlt worden sind. Die Höhe des Beitrags wird durch eine Staffelung festgelegt, wobei große Unternehmen mit höheren Lohnsummen entsprechend mehr zu entrichten haben. Die Höhe des ORF-Beitrags pro Jahr ergibt sich folgendermaßen:

Jahreslohnsumme
in EUR

Anzahl zu
entrichtender
Beiträge

Jahresbeitrag
in EUR (exkl
Landesabgaben)

bis 1,6 Mio

1 ORF-Beitrag

183,60

bis 3 Mio

2 ORF-Beiträge

367,20

bis 10 Mio

7 ORF-Beiträge

1.285,20

bis 50 Mio

10 ORF-Beiträge

1.836,00

bis 90 Mio

20 ORF-Beiträge

3.672,00

über 90 Mio

50 ORF-Beiträge

9.180,00

Bei mehreren
Betriebstätten:
Bundesweite
Deckelung
des Beitrags

100 ORF-Beiträge

18.360,00

Die Höhe eines ORF-Beitrags ist im ORF-Gesetz geregelt und darf bis zum Jahr 2026 EUR 15,30 pro Monat bzw EUR 183,60 pro Jahr nicht übersteigen. Der Beitrag ist für jeden Kalendermonat zu entrichten.

 

Maximalregelung


Da der Beitrag pro Gemeinde (in welcher sich mindestens eine Betriebsstätte befindet) zu zahlen ist, könnte es bei Unternehmen mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden theoretisch zu hohen Belastungen führen. Daher sieht das ORF-Beitrags-Gesetz eine bundesweite Deckelung bei 100 ORF-Beiträgen (= EUR 1.530,00 zzgl allfälligen Landesabgaben bis 2026) pro Unternehmen und Kalendermonat vor. Diese Höchstgrenze soll sicherstellen, dass Unternehmen nicht übermäßig belastet werden.

 

Fazit


Auch Unternehmen sollten sich mit dem neuen ORF-Beitrag auseinandersetzen. Eine Einhaltung der Meldepflicht ist entscheidend, um mögliche Verwaltungsstrafen von bis zu EUR 2.180,00 zu vermeiden. Die Anmeldung soll laut Informationen der ORF-Beitrags Service GmbH automatisch erfolgen, obwohl im Gesetz eine Anmeldepflicht durch den:die Unternehmer:in selbst vorgesehen ist.