Informationen zum Compliance-Framework gem. § 39 Abs. 6 BWG und zur unabhängigen Compliance-Funktion
Deloitte berät Kreditinstitute im regulatorischen Compliance-Management. Mit der Novelle des Bankwesengesetzes und den Leitlinien zur Eignungsprüfung von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen wird das Compliance-Framework massiv erweitert und um eine unabhängige Compliance Funktion ergänzt. Mit richtig gestalteten Prozessen unterstützen wir unsere Kunden, den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Mit 1. September 2018 sind Kreditinstitute angehalten, ein umfassendes Compliance-Framework einzurichten. Mittels geeigneter Verfahren ist dabei sicherzustellen, dass Geschäftsleitung und Mitarbeiter jederzeit alle bankgeschäftlichen und aufsichtsrechtlichen Risiken identifizieren und auf angemessene Weise steuern. Kreditinstitute von erheblicher Bedeutung haben zudem eine eigene und unabhängige Compliance-Funktion einzurichten. Mit der BWG-Novelle integriert der Gesetzgeber die EBA/ESMA-Leitlinien zu interner Governance (EBA/GL/2017/12) bzw. zur fachlichen Qualifikation von Schlüsselfunktionen (EBA/GL/2017/11) in nationales Recht.
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