Der Europäische Gerichtshof verbietet zunehmend Quellensteuern auf grenzüberschreitende Dividenden im EU/EWR-Raum. Beziehen auch Sie Zinsen, Lizenzen oder Dividenden aus dem EU/EWR-Raum, die mit ausländischer Quellensteuer belastet sind?
Wir sagen Ihnen, ob die Quellensteuer unzulässig ist und ob die Quellensteuer rückerstattet werden kann. Und das ohne langwierige Recherche – denn ein Blick in unsere eigens dafür angelegte Datenbank genügt. In Zusammenarbeit mit den Experten unserer lokalen Deloitte Partner Offices führen wirfür Sie auch das Rückerstattungsverfahren durch.
Die Datenbank
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