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Rückforderung der Quellensteuern auf EU/EWR-Portfoliodividenden

Wir sagen Ihnen, ob die Quellensteuer unzulässig ist und rückerstattet werden kann!

Der Europäische Gerichtshof verbietet zunehmend Quellensteuern auf grenzüberschreitende Dividenden im EU/EWR-Raum. Beziehen auch Sie Zinsen, Lizenzen oder Dividenden aus dem EU/EWR-Raum, die mit ausländischer Quellensteuer belastet sind?

Wir sagen Ihnen, ob die Quellensteuer unzulässig ist und ob die Quellensteuer rückerstattet werden kann. Und das ohne langwierige Recherche – denn ein Blick in unsere eigens dafür angelegte Datenbank genügt. In Zusammenarbeit mit den Experten unserer lokalen Deloitte Partner Offices führen wirfür Sie auch das Rückerstattungsverfahren durch.

Die Datenbank

  • ist stets aktuell,
  • umfasst alle EU/EWR-Länder,
  • zeigt, wo verloren geglaubte Quellensteuer zurückgeholt werden kann und
  • sagt uns, wie das Recht auf Rückerstattung in den einzelnen Ländern durchzusetzen ist – und das auf einen Blick!

Unser Expertenteam geht dabei wie folgt vor: