Nachhaltigkeit (Sustainability / ESG) hat sich vom Schlagwort zum Gebot der Stunde entwickelt. Kapitalgeber und Kunden fordern zunehmend Transparenz über die ökologische und soziale Orientierung ihrer Geschäftspartner, die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens wird damit immer mehr zum Wettbewerbsfaktor. Seitens der europäischen und nationalen Gesetzgeber wird diese Entwicklung durch eine Vielzahl an neuen Vorgaben weiter vorangetrieben, welche immer mehr auch mittelständische Unternehmen vor beträchtliche Herausforderungen stellen.
Eine wesentliche Entwicklung im Bereich ESG ist die in 2022 veröffentlichte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Diese sieht einerseits eine erhebliche Erweiterung der Unternehmen vor, die Nachhaltigkeitsberichte ab dem Jahr 2025 veröffentlichen müssen.
Andererseits werden auch an die Inhalte der Berichterstattung umfangreichere Anforderungen gesetzt: So sind Ziele und Strategien darzustellen, die Verankerung von Nachhaltigkeit in der Governance des Unternehmens vertieft und die Verknüpfung von finanziellen sowie ökologischen und sozialen KPIs herausgearbeitet werden. Durch die Einführung einer verpflichtenden externen Prüfung der Berichterstattungen steigen zugleich die Anforderungen an die Datenverfügbarkeit und -qualität sowie an das einzurichtende nachhaltigkeitsbezogene interne Kontrollsystem (IKS). Verstöße gegen die neuen Berichtspflichten können hingegen beträchtliche Sanktionen nach sich ziehen.
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