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EUDR: Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung

Verstehen, Vorbereiten, Umsetzen – Ihr Leitfaden für die neuen Anforderungen

Mit der EU-Entwaldungsverordnung (Engl. EU Deforestation Regulation, kurz „EUDR“) geht die Europäische Union einen weiteren Schritt in Richtung „nachhaltiges Europa“.  Ziel der Verordnung ist es, die weltweite Entwaldung und Waldschädigung einzudämmen. Da die Umwandlung von Wäldern in landwirtschaftliche Nutzflächen eine der Hauptursachen für Entwaldung ist, konzentriert sich die EUDR besonders auf Rohstoffe, die typischerweise auf entwaldeten Flächen angebaut werden.  

Insbesondere Klein- und Mittelstandsunternehmen (KMU), die etwa 90 % der Importeure im Geltungsbereich der Verordnung ausmachen, sind verpflichtet, vereinfachte Verfahren einzuhalten, um nachzuweisen, dass keine Entwaldungsaktivitäten stattgefunden haben. Trotz der derzeit diskutierten Verschiebung infolge technischer Herausforderungen im Betrieb der EUDR-Plattform gilt weiterhin der 30. Dezember 2025 als offizieller Stichtag. Erfahren Sie hier, welche Auswirkungen die EUDR auf Ihr Unternehmen und Ihre Lieferkette hat und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können. 

Kernanforderungen der EUDR

Auswirkungen der globalen Entwaldung auf den europäischen Rohstoffmarkt

Weltweit werden jährlich rund 10 Millionen Hektar Wald gerodet. Dieser Verlust und die Schädigung der Wälder beschleunigen den Klimawandel erheblich. Gleichzeitig sind die biologische Vielfalt und die wichtige Funktion der Wälder als Nahrungsmittellieferanten bedroht, was schwerwiegende Folgen für die betroffenen lokalen Gemeinschaften hat. In vielen außereuropäischen Ländern bestehen zudem bereits länderspezifische Regularien gegen Entwaldung, während die Volatilität der Rohstoffpreise Unternehmen einem hohen Wettbewerbsdruck aussetzt und die Lieferketten der betroffenen Sektoren oftmals nur geringe Transparenz aufweisen. 

Zwischen 1990 und 2008 wurden in der Europäischen Union etwa ein Drittel der weltweit gehandelten landwirtschaftlichen Produkte konsumiert, die mit Entwaldung in Verbindung stehen. Dieser Verbrauch trägt zu rund 10 Prozent der globalen Entwaldung bei. Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) setzt daher an dem Punkt an, dass künftig nur noch Rohstoffe aus nicht entwaldeten Flächen auf dem EU-Markt zugelassen sind. Dadurch wird der Beitrag der EU zur weltweiten Entwaldung deutlich reduziert, die Transparenz komplexer Lieferketten gesteigert und fairer Handel gefördert – zentrale Gründe für die Verabschiedung der EUDR.

Die EUDR und ihr Einfluss auf Unternehmen

Die EUDR verpflichtet Unternehmen dazu, ab dem 30. Dezember 2025 nur noch EUDR-relevante Produkte in den EU-Markt zu importieren, dort erstmalig bereitzustellen, von dort zu exportieren oder auf dem EU-Markt zu handeln, die entwaldungsfrei sind und gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden (Art. 3 EUDR). Für jede Lieferung ist ein Nachweis in Form einer sogenannten Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem zu erbringen. Hierfür müssen Unternehmen umfangreiche Daten erfassen und Risikoanalysen durchführen. Je nach Ergebnis sind gegebenenfalls Risikominderungsmaßnahmen zu ergreifen. Eine Sorgfaltserklärung darf nur abgegeben werden, wenn kein oder nur ein vernachlässigbares Entwaldungsrisiko besteht. Andernfalls dürfen betroffene Rohstoffe oder Erzeugnisse ab dem 30. Dezember 2025 weder importiert, exportiert noch auf dem EU-Markt bereitgestellt werden. 

Von der EUDR erfasste Rohstoffe und Produkte

Betroffen sind alle Rohstoffe und Produkte, die in Anhang I der EUDR gelistet sind. Hierzu gehören:

Einer der größten Herausforderungen, insbesondere für produzierende Unternehmen mit komplexen Lieferketten sowie Klein- und Mittelstandsunternehmen, besteht darin, ihre Lieferketten nachvollziehbar und entwaldungsfrei nachzuweisen. Die EU hat im Zuge des in Krafttretens der EUDR umfassende Hilfsinstrumente in den vergangenen 24 Monaten geschaffen, darunter ein EU-Informationssystem, praxisnahe Lieferkettenszenarien, neue FAQ und Guidance-Dokumente, Benchmarking-System in Form einer Länderrisikoeinstufung, das Transparenz und Vergleichbarkeit fördern und Unternehmen bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen unterstützen soll. 

Aktuellen Diskussionen zufolge ist geplant, die Umsetzung der EUDR erneut um ein Jahr auf 2026 zu verschieben.

Die EUDR hat die frühere EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) von 2010 abgelöst, gilt aber in bestimmten Übergangsregelungen noch vorläufig weiter. Für Holzprodukte, die vor dem 29. Juni 2023 erzeugt wurden, bleibt die EUTR bis zum 31. Dezember 2028 gültig, wenn sie nach dem 30. Dezember 2025 in Verkehr gebracht werden. Ab dem 31. Dezember 2028 müssen jedoch alle Produkte die Anforderungen der EUDR erfüllen. Holz, das nach dem 29. Juni 2023 erzeugt wurde, unterliegt sofort der EUDR, sobald es auf den Markt kommt. Bei der Abgrenzung ist ferner zu berücksichtigen, dass die EUTR ausschließlich Holzerzeugnisse erfasst, während die EUDR die Transparenz- und Sorgfaltspflichten auch auf eine Vielzahl weiterer Rohstoffe ausweitet. 

Unternehmen, die die EUDR nicht einhalten, müssen mit spürbaren Sanktionen rechnen. Dazu gehören Geldbußen von bis zu 4 % des in der EU erzielten Jahresumsatzes. Außerdem können Produkte oder die daraus erzielten Erlöse beschlagnahmt werden. Weitere mögliche Maßnahmen sind der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen und Fördermitteln. Ebenso drohen zeitweilige Verbote, betroffene Waren in Verkehr zu bringen oder das vereinfachte Sorgfaltspflichtverfahren anzuwenden. In Österreich ist für die Überprüfung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten gemäß EUDR das Bundeszentrum für Wald (BFW) für die Kontrolle, Durchführung und Umsetzung verantwortlich. 

Fällt Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich der EUDR, empfehlen wir, frühzeitig mit der Umsetzung der Sorgfaltspflichten zu beginnen. Anders als das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), welches nur ein angemessenes Maß an Transparenz verlangt, fordert die EUDR eine strikte Konformität, die über eine reine Bemühenspflicht hinausgeht. 

  • Importieren, vermarkten oder exportieren Sie relevante Rohstoffe oder Erzeugnisse im, am oder vom EU-Markt? 

  • Verfügt Ihr Unternehmen über bestehende Sorgfalts- und Risikomanagement-Prozesse, auf denen Sie aufbauen können? 

  • Wie steht es um die Lieferketten-Transparenz – können Sie Ihre gesamte Lieferkette bis zu den Anbauflächen der verarbeiteten Rohstoffe zurückverfolgen? 

Unsere Leistungen passend zu Ihrem Unternehmen

Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung in der Umsetzung lieferkettenbezogener Sorgfaltspflichten bei einer effektiven, praxisnahen Umsetzung der EUDR. Unser Service umfasst unter anderem folgende Leistungen:

Vorbereitung

  • EUDR Betroffenheitsanalyse

  • EUDR Readiness Assessment (inkl. Umsetzungsplan)

Konzeptionierung

  • Implementierung der EUDR-Sorgfaltspflichten

    • Definition des Governance-Modells samt Rollen und Verantwortlichkeiten
    • Unterstützung bei Transparenz über die Lieferkette
    • Konzeption der Methodik und Umsetzung der Risikobewertung Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominimierung
    • Definition der Datenanforderungen zur Abgabe von Sorgfaltserklärungen
    • Schulungen zum EU-Informationssystem

  • Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Tools

Umsetzung

  • Begleitung bei der Digitalisierung Ihrer Lieferkette zur Schaffung von Transparenz

  • Anpassung bestehender Prozesse (z. B. Customs Clearance) an EUDR-Anforderungen

  • Erstellung von Lieferanten- und Kundenkommunikation

  • Durchführung von Schulungen

  • Einbindung Ihrer EU-Tochtergesellschaften

  • Umfassende Dokumentation als Grundlage einer externen Auditierung durch Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten

  • Überprüfung der Wirksamkeit bestehender Risikomanagementprozesse

  • Projektsteuerung und Implementierungsbegleitung

Sie haben noch offene Fragen zur EUDR oder der Betroffenheit Ihres Unternehmens?  Kontaktieren Sie uns, unsere Deloitte Expert:innen bieten Unterstützung und maßgeschneiderte Beratung für Ihr Unternehmen.