Mit der EU-Entwaldungsverordnung (Engl. EU Deforestation Regulation, kurz „EUDR“) geht die Europäische Union einen weiteren Schritt in Richtung „nachhaltiges Europa“. Ziel der Verordnung ist es, die weltweite Entwaldung und Waldschädigung einzudämmen. Da die Umwandlung von Wäldern in landwirtschaftliche Nutzflächen eine der Hauptursachen für Entwaldung ist, konzentriert sich die EUDR besonders auf Rohstoffe, die typischerweise auf entwaldeten Flächen angebaut werden.
Insbesondere Klein- und Mittelstandsunternehmen (KMU), die etwa 90 % der Importeure im Geltungsbereich der Verordnung ausmachen, sind verpflichtet, vereinfachte Verfahren einzuhalten, um nachzuweisen, dass keine Entwaldungsaktivitäten stattgefunden haben. Trotz der derzeit diskutierten Verschiebung infolge technischer Herausforderungen im Betrieb der EUDR-Plattform gilt weiterhin der 30. Dezember 2025 als offizieller Stichtag. Erfahren Sie hier, welche Auswirkungen die EUDR auf Ihr Unternehmen und Ihre Lieferkette hat und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können.
Weltweit werden jährlich rund 10 Millionen Hektar Wald gerodet. Dieser Verlust und die Schädigung der Wälder beschleunigen den Klimawandel erheblich. Gleichzeitig sind die biologische Vielfalt und die wichtige Funktion der Wälder als Nahrungsmittellieferanten bedroht, was schwerwiegende Folgen für die betroffenen lokalen Gemeinschaften hat. In vielen außereuropäischen Ländern bestehen zudem bereits länderspezifische Regularien gegen Entwaldung, während die Volatilität der Rohstoffpreise Unternehmen einem hohen Wettbewerbsdruck aussetzt und die Lieferketten der betroffenen Sektoren oftmals nur geringe Transparenz aufweisen.
Zwischen 1990 und 2008 wurden in der Europäischen Union etwa ein Drittel der weltweit gehandelten landwirtschaftlichen Produkte konsumiert, die mit Entwaldung in Verbindung stehen. Dieser Verbrauch trägt zu rund 10 Prozent der globalen Entwaldung bei. Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) setzt daher an dem Punkt an, dass künftig nur noch Rohstoffe aus nicht entwaldeten Flächen auf dem EU-Markt zugelassen sind. Dadurch wird der Beitrag der EU zur weltweiten Entwaldung deutlich reduziert, die Transparenz komplexer Lieferketten gesteigert und fairer Handel gefördert – zentrale Gründe für die Verabschiedung der EUDR.
Die EUDR verpflichtet Unternehmen dazu, ab dem 30. Dezember 2025 nur noch EUDR-relevante Produkte in den EU-Markt zu importieren, dort erstmalig bereitzustellen, von dort zu exportieren oder auf dem EU-Markt zu handeln, die entwaldungsfrei sind und gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden (Art. 3 EUDR). Für jede Lieferung ist ein Nachweis in Form einer sogenannten Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem zu erbringen. Hierfür müssen Unternehmen umfangreiche Daten erfassen und Risikoanalysen durchführen. Je nach Ergebnis sind gegebenenfalls Risikominderungsmaßnahmen zu ergreifen. Eine Sorgfaltserklärung darf nur abgegeben werden, wenn kein oder nur ein vernachlässigbares Entwaldungsrisiko besteht. Andernfalls dürfen betroffene Rohstoffe oder Erzeugnisse ab dem 30. Dezember 2025 weder importiert, exportiert noch auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.
Betroffen sind alle Rohstoffe und Produkte, die in Anhang I der EUDR gelistet sind. Hierzu gehören:
Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung in der Umsetzung lieferkettenbezogener Sorgfaltspflichten bei einer effektiven, praxisnahen Umsetzung der EUDR. Unser Service umfasst unter anderem folgende Leistungen:
Vorbereitung
EUDR Betroffenheitsanalyse
Konzeptionierung
Implementierung der EUDR-Sorgfaltspflichten
Umsetzung
Begleitung bei der Digitalisierung Ihrer Lieferkette zur Schaffung von Transparenz
Anpassung bestehender Prozesse (z. B. Customs Clearance) an EUDR-Anforderungen
Erstellung von Lieferanten- und Kundenkommunikation
Durchführung von Schulungen
Einbindung Ihrer EU-Tochtergesellschaften
Umfassende Dokumentation als Grundlage einer externen Auditierung durch Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten
Überprüfung der Wirksamkeit bestehender Risikomanagementprozesse
Sie haben noch offene Fragen zur EUDR oder der Betroffenheit Ihres Unternehmens? Kontaktieren Sie uns, unsere Deloitte Expert:innen bieten Unterstützung und maßgeschneiderte Beratung für Ihr Unternehmen.
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