Überblick über den neuen Rechnungslegungs-Standard
Zielsetzung von IFRS 18 ist die Verbesserung der Berichterstattung über die finanzielle Leistung eines Unternehmens mit Schwerpunkt auf die Gewinn- und Verlustrechnung. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Verbesserung der Kommunikation von Informationen in den Finanzberichten, welche bislang von fehlender Transparenz der Berechnungen und der beabsichtigten Verwendung der publizierten Kennzahlen geprägt war. Des Weiteren soll damit eine bessere Grundlage für die Analyse und den Vergleich der Unternehmensperformance für Investor:innen geschaffen werden.
Im Folgenden geben wir einen Einblick zum neuen Rechnungslegungs-Standard und zeigen, wie eine effiziente und vollumfassende Umstellung sichergestellt werden kann.
Neue Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung
IFRS 18 fordert die Kategorisierung von Einnahmen und Ausgaben in fünf Gruppen: Operativ, Investition, Finanzierung, Steuern und dem Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen. Zudem führt IFRS 18 zwei neue verpflichtende Zwischensummen ein: das Betriebsergebnis sowie das Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern. Diese Struktur soll die Klarheit und Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen und Zeiträumen erhöhen.
Aggregation und Disaggregation
Unternehmen müssen Prozesse entwickeln und Systemanpassungen durchführen, um ähnliche Abschlussbestandteile zu aggregieren und Bestandteile mit unterschiedlichen Merkmalen zu disaggregieren. Dies umfasst auch spezifische Kennzeichnungen und die Vermeidung allgemeiner Begriffe wie „Sonstiges“.
Management-Definierte Leistungskennzahlen (MPM)
In der Praxis werden in IFRS-Konzernabschlüssen häufig Kennzahlen aufgeführt, die nicht im IFRS-Regelwerk definiert sind. IFRS 18 erfordert nun eine klare Kennzeichnung und Beschreibung von MPM in den Finanzberichten. Des Weiteren müssen alle MPM konsistent dargestellt und auf IFRS-Posten übergeleitet werden. Als MPMs definiert der IFRS 18-Standard Zwischensummen von Erträgen und Aufwendungen, die
IFRS 18: Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Unternehmen sollten zeitnah evaluieren, in welchem Umfang sie von IFRS 18 betroffen sind. Da sich die Änderungen nicht ausschließlich auf erläuternde Anhangangaben beschränken, sondern mitunter auch umfangreiche Anpassungen am Kontenplan sowie IT-System erfordern, sollte die Einführung von IFRS 18 rechtzeitig vorbereitet werden. Zudem müssen bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 18 auch Vergleichszahlen für das letzte Geschäftsjahr angegeben und eine Überleitungsrechnung zu den nach IAS 1 ausgewiesenen Beträgen der Vergleichsperiode erstellt werden. Weitere Aufgaben im Zusammenhang mit der Einführung von IFRS 18 sind:
Wie kann Deloitte Consulting bei IFRS 18 unterstützen?
Wir verstehen uns als Compliance Gatekeeper und Technology Advisor aus einer Hand. Unsere erfahrenen Teams sprechen Ihre Sprache und bringen tiefgreifendes Verständnis der aktuellen und zukünftigen Rechnungslegungs- und Berichtsanforderungen in Ihr Projekt ein. Durch die Zusammenführung interdisziplinärer Kompetenzen und den ganzheitlichen Beratungsansatz, navigieren unsere Expert:innen Sie reibungslos und Hands-on durch das Implementierungsprojekt: Von der fachlichen Betroffenheitsanalyse, über notwendige Prozessänderungen bis zur letzten Systemanpassung.