Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist ein zentrales Element der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie und ein unmittelbares Umsetzungsinstrument zur Erreichung der Klimaziele im Rahmen des Pariser Klimaabkommens und des European Green Deal. Sie steht nicht isoliert, sondern ist Teil eines übergeordneten transformativen Gesamtkonzepts auf europäischer und globaler Ebene.
Einordnung der CSRD in Klimaabkommen, Green Deal und Kapitalmarkttransformation
Vom globalen Klimaziel zur europäischen Berichtspflicht
Das Pariser Klimaabkommen sieht vor, die globale Erderwärmung auf deutlich unter 2°C zu begrenzen – mit dem ambitionierten Ziel, den Temperaturanstieg auf maximal 1,5°C zu beschränken. Um dieses Ziel zu erreichen, haben sich die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.
Der European Green Deal bildet hierfür die europäische Rahmenstrategie. Dieser verfolgt einen ganzheitlichen und sektorübergreifenden Ansatz, um den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu gestalten. Neben energie- und industriepolitischen Maßnahmen spielt dabei auch das nachhaltige Finanzwesen eine Schlüsselrolle.
Hier setzt die CSRD an: Sie verpflichtet eine deutlich größere Zahl an Unternehmen dazu, über ihre ökologischen, sozialen und Governance bezogenen Auswirkungen zu berichten – transparent, standardisiert und zukünftig prüfbar.
Wer ist betroffen? – Der Anwenderkreis der CSRD
Mit der CSRD wird der Kreis berichtspflichtiger Unternehmen im Vergleich zur bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) deutlich erweitert. Die Anwendung erfolgt phasenweise ab dem Geschäftsjahr 2024 – abhängig von Größe, Kapitalmarktorientierung und Unternehmenssitz.
Hinweis: Der geplante Aufschub der Berichtspflicht für KMUs, firmeneigene Versicherungen und kleine Finanzinstitute wird derzeit im Rahmen der Omnibus-Verordnung finalisiert.
Anwendungszeitpunkte im Überblick
Die Aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene im Zuge der Omnibus-Initiative in Kurzform:
Anpassung des Anwendungsbereichs
Überarbeitung der ESRS (noch kein Vorschlag erfolgt)
Anwendungszeitpunkt:
Verschiebung der Berichterstattungspflicht für KMUs und SMEs um zwei Jahre
Keine verpflichtende Prüfung mit reasonable assurance
Kernpunkte zur gesetzlichen Umsetzung und Berichtspflicht:
Unsere Rolle: Fachliche Begleitung durch das Sustainability Reporting & Assurance Team
Die Umsetzung der CSRD stellt Unternehmen vor strukturelle, strategische und operative Herausforderungen. Als interdisziplinäres Team aus Nachhaltigkeits- und Prüfungsfachleuten bieten wir zielgerichtete Unterstützung entlang des gesamten Umsetzungsprozesses:
Unser Ziel: Ihr Unternehmen nachhaltig zukunftsfähig aufzustellen – mit klarer Orientierung, und prüfbarer Transparenz nach den ESRS (European Sustainability Reporting Standards).
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