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CSRD – Corporate Social Responsibility Directive

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist ein zentrales Element der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie und ein unmittelbares Umsetzungsinstrument zur Erreichung der Klimaziele im Rahmen des Pariser Klimaabkommens und des European Green Deal. Sie steht nicht isoliert, sondern ist Teil eines übergeordneten transformativen Gesamtkonzepts auf europäischer und globaler Ebene.

Einordnung der CSRD in Klimaabkommen, Green Deal und Kapitalmarkttransformation

Vom globalen Klimaziel zur europäischen Berichtspflicht

Das Pariser Klimaabkommen sieht vor, die globale Erderwärmung auf deutlich unter 2°C zu begrenzen – mit dem ambitionierten Ziel, den Temperaturanstieg auf maximal 1,5°C zu beschränken. Um dieses Ziel zu erreichen, haben sich die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Der European Green Deal bildet hierfür die europäische Rahmenstrategie. Dieser verfolgt einen ganzheitlichen und sektorübergreifenden Ansatz, um den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu gestalten. Neben energie- und industriepolitischen Maßnahmen spielt dabei auch das nachhaltige Finanzwesen eine Schlüsselrolle.

Hier setzt die CSRD an: Sie verpflichtet eine deutlich größere Zahl an Unternehmen dazu, über ihre ökologischen, sozialen und Governance bezogenen Auswirkungen zu berichten – transparent, standardisiert und zukünftig prüfbar.  

Wer ist betroffen? – Der Anwenderkreis der CSRD 

Mit der CSRD wird der Kreis berichtspflichtiger Unternehmen im Vergleich zur bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) deutlich erweitert. Die Anwendung erfolgt phasenweise ab dem Geschäftsjahr 2024 – abhängig von Größe, Kapitalmarktorientierung und Unternehmenssitz.

Hinweis: Der geplante Aufschub der Berichtspflicht für KMUs, firmeneigene Versicherungen und kleine Finanzinstitute wird derzeit im Rahmen der Omnibus-Verordnung finalisiert.  

Anwendungszeitpunkte im Überblick

Die Aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene im Zuge der Omnibus-Initiative in Kurzform: 

Anpassung des Anwendungsbereichs

  • Nur noch große Unternehmen und Gruppen mit mehr als 1000 Beschäftigten
  • Drittstaaten-Unternehmen weiterhin im Anwendungsbereich sofern:
    • Großes Tochterunternehmen oder Niederlassung mit mehr als 50 Mio. € Umsatz; und
    • Nettoumsatzerlöse des Drittstaaten-Mutterunternehmens in der EU in Höhe von mehr als 450 Mio. €

Überarbeitung der ESRS (noch kein Vorschlag erfolgt)

  • Erhebliche Reduzierung der Anzahl der Datenpunkte
  • Keine sektorspezifischen ESRS und keine gesonderten LSME ESRS für kapitalmarktorientierte KMUs

Anwendungszeitpunkt:

Verschiebung der Berichterstattungspflicht für KMUs und SMEs um zwei Jahre

Keine verpflichtende Prüfung mit reasonable assurance  

Kernpunkte zur gesetzlichen Umsetzung und Berichtspflicht: 

  • Verpflichtende Anwendung der ESRS: Alle betroffenen Unternehmen müssen ab dem jeweiligen Berichtsjahr nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten.
  • Pflicht zur Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“): Eine spätere Ausweitung auf hinreichende Sicherheit („reasonable assurance“) ist geplant.
  • Bestandteil des Lageberichts: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird ein gesonderter Abschnitt im (Konzern-)Lagebericht.
  • ESEF-Tagging: Nachhaltigkeitsinformationen sind im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) mit XHTML-Formatierung und digitalen Auszeichnung (XBRL-Tags) zu kennzeichnen.  
  • Rolle des Aufsichtsrats: Der Aufsichtsrat trägt Mitverantwortung für Richtigkeit und Qualität der Angaben
  • Indirekter Anwenderkreis: Auch nicht unmittelbar betroffene Unternehmen müssen zunehmend Nachhaltigkeitsdaten bereitstellen, da diese von berichtspflichtigen Geschäftspartnern eingefordert werden (z. B. entlang der Lieferkette, durch Kreditgeber oder Investoren). 

Unsere Rolle: Fachliche Begleitung durch das Sustainability Reporting & Assurance Team 

Die Umsetzung der CSRD stellt Unternehmen vor strukturelle, strategische und operative Herausforderungen. Als interdisziplinäres Team aus Nachhaltigkeits- und Prüfungsfachleuten bieten wir zielgerichtete Unterstützung entlang des gesamten Umsetzungsprozesses:

  • Initialanalyse & Betroffenheitsprüfung: Ist Ihr Unternehmen berichtspflichtig? Wenn ja, ab wann und mit welchem Umfang?
  • ESRS-Readiness Checks & GAP-Analysen: Identifikation fehlender Prozesse, Daten und Strukturen
  • Beratung zur Implementierung der EU-Taxonomie Verordnung:
    Identifikation taxonomiefähiger Wirtschaftsaktivitäten und prüfen auf Konformität
  • Beratungsleistungen zur Umsetzung: Unterstützung bei der Etablierung CSRD konformer Berichtsprozesse, Datensysteme und Governance-Strukturen
  • ESG Quo Vadis und Wesentlichkeitsanalyse: Wissenstransfer im Workshop-Setting und Unterstützung bei der Durchführung der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA)
  • Begleitende Prüfung (Assurance): Durchführung prüferischer Begleitung und gesetzlicher Prüfungen nach KFS/PG 13.

Unser Ziel: Ihr Unternehmen nachhaltig zukunftsfähig aufzustellen – mit klarer Orientierung, und prüfbarer Transparenz nach den ESRS (European Sustainability Reporting Standards).