Schaffung einer Eidgenössischen Innovationsbewilligung, die die Rahmenbedingungen für junge Hochtalentierte und Start-ups verbessert.
Nicht-EU/EFTA-Absolventen an Schweizer Universitäten
Die Lösung sieht eine gleichberechtigte Arbeitsaufnahme ohne Inländervorrang für bis zu drei Jahre nach Studienabschluss für Nicht-EU/EFTA-Absolventen mit mindestens Masterabschluss von Schweizer Universitäten vor.
Ebenfalls sollte eine „Boomerang Option“ eingeführt werden, ein Recht, innerhalb von drei Jahren nach Studienabschluss bei Auslandsaufenthalt in die Schweiz zurückkehren und hier unter den gleichen Bedingungen wie oben genannt eine Arbeit aufnehmen zu können.
Moderate Anhebung der Kontingente um 500-600, auf Bundesebene, Entscheidungshoheit bleibt bei den Kantonen.
Voraussetzung ist der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, der Zugang zum Schweizer Sozialversicherungssystem wird eingeschränkt.
Beispiel: Nicht-EU/EFTA-Absolventen an Schweizer Universitäten
Nach ihrem Doktorstudium an der ETH Zürich in Angewandter Mathematik erhält eine Argentinierin mehrere Arbeitsangebote in der Schweiz. Diese werden jedoch in der Folge zurückgezogen, da die potentiellen Arbeitgeber von der Komplexität, den Kosten und der Unvorhersehbarkeit des Bewilligungsprozesses abgeschreckt werden. Die Absolventin sichert sich ein Arbeitsangebot und eine Arbeitsbewilligung in London und verlässt die Schweiz.
Nicht-EU/EFTA-Absolventen im MINT-Bereich von ausländischen Spitzenuniversitäten
Arbeitsaufnahme ohne Inländervorrang für Nicht-EU/EFTA-Absolventen im MINT-Bereich von ausländischen Spitzenuniversitäten für bis zu drei Jahre nach Studienabschluss.
Moderate Anhebung der Kontingente um 100-200, auf Bundesebene, Entscheidungshoheit bleibt bei den Kantonen.
Voraussetzung ist der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, der Zugang zum Schweizer Sozialversicherungssystem wird eingeschränkt.
Beispiel: Nicht-EU/EFTA-Absolventen im MINT-Bereich von ausländischen Spitzenuniversitäten
Ein indischer Informatik-Absolvent einer britischen Spitzenuniversität arbeitet temporär in der Schweiz und erhält von einem anderen Arbeitgeber ein Angebot mit unbefristetem Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber zögert allerdings angesichts des komplexen Bewilligungsprozesses, nicht zuletzt angesichts der unsicheren Erfolgsaussichten. Während der Arbeitgeber noch überlegt, ob er Ressourcen in den Prozess investieren möchte, erhält der Absolvent ein Arbeitsangebot aus Grossbritannien und verlässt die Schweiz.