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Den Standard für ESG-Politik setzen

Erfüllung der neuen ESG-Berichtskriterien

Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist eine EU-Gesetzgebung, die darauf abzielt, die Qualität der Offenlegung von nicht-finanziellen Unternehmensinformationen zu verbessern, um den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft bis 2050 zu beschleunigen und Greenwashing zu bekämpfen, indem sichergestellt wird, dass Nachhaltigkeitsdaten vergleichbar, relevant und zuverlässig sind. Davon werden alle Beteiligten profitieren.

Die Richtlinie, die Anfang November 2022 verabschiedet wurde, wird ab dem 1. Januar 2024 im Rahmen eines rollierenden Programms bis 2028 gelten. In den ersten beiden Jahren werden etwa 50.000 grosse Unternehmen (250+ Mitarbeiter und/oder 40 Mio. € Umsatz und/oder 20 Mio. € Bilanzsumme) in der EU betroffen sein - börsennotierte Grossunternehmen zuerst, gefolgt von allen anderen grossen Unternehmen. Diese Unternehmen müssen prüfbare Daten zu den Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Menschen und den Planeten sowie zu ihren Nachhaltigkeitsrisiken vorlegen, unabhängig davon, ob das Unternehmen börsennotiert ist oder nicht. Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die in der EU in erheblichem Umfang tätig sind, müssen ebenfalls einzeln Bericht erstatten (entsprechend den regulären EU-Kriterien) oder, wenn ihre Aktivitäten in der EU insgesamt 150 Millionen Euro oder mehr einbringen, konsolidiert Bericht erstatten (bis 2028). Kleinere börsennotierte Unternehmen werden im GJ 2026 folgen.

Wie funktioniert das?

 

Die Richtlinie wird durch Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) untermauert. Diese Standards legen fest, wie Unternehmen über Nachhaltigkeitsfragen berichten und wie sich diese auf die Entwicklung, Leistung und Position des Unternehmens auswirken. Die Offenlegungsanforderungen sorgen für mehr Transparenz in Bezug auf die Auswirkungen von Unternehmen u.a. auf die Menschenrechte und die Umwelt und sind wegweisend für internationale Standards für diese Art der Berichterstattung, die sowohl eine Zuverlässigkeitserklärung als auch eine verbesserte digitale Zugänglichkeit der Informationen erfordern.


Die ESG-Daten werden in einem speziellen Abschnitt der Geschäftsberichte der Unternehmen veröffentlicht und von einem akkreditierten unabhängigen Prüfer oder Zertifizierer geprüft. Die Berichterstattung aussereuropäischer Unternehmen muss ebenfalls einer Prüfung unterzogen werden. Von April bis August 2022 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die Interessengruppen konsultiert und die Europäische Kommission zum Entwurf der ESRS fachlich beraten. Am 22. November hat das Sustainability Reporting Board der Europäischen Kommission 12 Standards empfohlen, die folgende Bereiche abdecken: allgemeine Grundsätze, allgemeine, strategische, Governance- und Wesentlichkeitsbewertungsanforderungen, Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, biologische Vielfalt und Ökosysteme, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, eigene Belegschaft, Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinden, Verbraucher und Endnutzer sowie Geschäftsverhalten. Am 31. Juli 2023 wurden diese 12 Standards von der Europäischen Kommission angenommen.

Wichtigste Auswirkungen

 

Ab 2024 wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung für viele Unternehmen innerhalb und ausserhalb der EU logischerweise in den Zuständigkeitsbereich des Finanzvorstands fallen. Die Berichterstattung wird 50 obligatorische Datenpunkte umfassen, die in den Standards auf einer Alles-oder-Nichts-Basis festgelegt sind. Das bedeutet, dass die Nichtberichterstattung über die geforderten Punkte zu einem eingeschränkten Prüfbericht oder - schlimmer noch - zu einem Reputationsschaden in den Augen von Verbrauchern und Investoren führen kann. Darüber hinaus sind wesentliche Kommentare zu den ESG-Auswirkungen, die das Unternehmen kurz- und mittelfristig hinterlässt, sowie eine vollständige Analyse der Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten auf ESG-Fragen entlang der Wertschöpfungskette erforderlich.

Die Erfüllung dieser Berichtspflicht wird einige Zeit in Anspruch nehmen, und je früher die Unternehmen damit beginnen, sich anzupassen und ihre Fähigkeiten zu testen, desto besser. Der Anwendungsbereich des ESRS geht weit über die Grenzen des Unternehmens selbst hinaus (im Gegensatz zur Finanzberichterstattung), um seine Wertschöpfungskette zu verfolgen und seine weiterreichenden Auswirkungen auf die Gesellschaft und den Planeten zu messen. Die Einrichtung der richtigen Systeme und Prozesse zur Generierung von Daten in der richtigen Qualität wird für die meisten betroffenen Unternehmen eine epochale Veränderung bedeuten. Selbst für diejenigen, die bereits Erfahrung mit freiwilliger Berichterstattung haben, wird dies eine grosse Herausforderung sein.

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